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Fahrverbot: Führerscheinabgabe für einen bestimmten Zeitraum

Letzte Aktualisierung am 2017-05-24 / Lesedauer ca. 2 Minuten
Anwalt Fahrverbot Bei bestimmten Verkehrsverstößen droht dem Führer eines Kraftfahrzeugs ein Fahrverbot. Dieses liegt im Normalfall zwischen einem Monat und drei Monaten. Nicht zu verwechseln ist ein verhängtes Fahrverbot mit dem Entzug der Fahrerlaubnis, auch Führerscheinentzug genannt.

Fahrverbot versus Führerscheinentzug

Wer von den Strafbehörden mit einem Fahrverbot belegt wurde, muss seinen Führerschein für einen festgesetzten Zeitraum abgeben. Sein Kraftfahrzeug muss er während dieser Phase stehen lassen. Nach Ablauf der Frist kann er seinen Führerschein bei der zuständigen Behörde (meist Polizeistation) wieder abholen. Der Führerschein ist dann sofort wieder gültig, so als "wäre nichts gewesen". Anders beim Führerscheinentzug: Dabei sind die Behörden zum Schluss gekommen, dass Sie als Kraftfahrzeugführer generell ungeeignet sind oder/und für den Straßenverkehr eine Gefährdung darstellen. Alkohol am Steuer ist ein Delikt, das zum Führerscheinentzug führen kann. Dabei werden Sie ebenfalls mit einer Frist belegt. Aber: Danach ist der Führerschein nicht automatisch wieder gültig, sondern muss zumindest neu beantragt, oftmals auch komplett neu gemacht werden.

Fahrverbot gilt für alle Kraftfahrzeuge

Gegenüber dem Entzug des Führerscheins mutet ein Fahrverbot wie das kleinere Übel an. Aber Vorsicht: Viele wissen nicht, dass sie während der verhängten Sperre überhaupt kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen dürfen. Halten Sie sich nicht daran, machen Sie sich (erneut) strafbar – mit empfindlichen Folgen.

Führerschein abgeben aber wo genau?

Viele Suchende fragen sich, wo man den Führerschein "praktisch" abgeben muss, also welche Behörde den Führerschein entgegen nimmt - auch um Verzögerungen oder Missverständnisse, die zu einem längeren Fahrverbot zwingen würden, zu vermeiden. Grundsätzlich ist nicht jede Behörde oder Polizeidienststelle verpflichtet, einen Führerschein in Verwahrung zu nehmen. Das ist von Bundesland von Bundesland verschieden geregelt. Einer örtlichen Gemeinde ist es also prinzipiell möglich, die Annahme Ihres Führerscheins zu verweigern. Wenden Sie sich als Erstes an die auf Ihrem Bußgeldbescheid angegebene Telefonnummer. Dort erhalten Sie weitere Auskünfte, wo Sie Ihren Führerschein abgeben können. Sollten Sie Einspruch gegen den Bescheid eingelegt haben und wurde eine Entscheidung durch das Amtsgericht gefällt, kann die Staatsanwaltschaft mit der Vollstreckung beauftragt sein. Sprechen Sie dort vor, wenn Sie den Führerschein dennoch bei einer anderen Behörde abgeben wollen, z.B. in einem für Sie günstiger gelegenen Ort. Grundsätzlich beginnt die Frist des Fahrverbots dann zu laufen, wenn der Führerschein bei der Behörde tatsächlich eingegangen ist. Verlieren Sie ein paar Tage wegen des Postwegs (auch möglich - bitte nur mit Einschreiben!) zählen diese Zustelltage noch nicht zur Frist.

Wann ist ein Anwalt sinnvoll?

Sollten Sie zum Thema Fahrverbot Fragen haben, wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Denn besonders für Berufsfahrer oder Pendler kann auch eine vorübergehende Abgabe des Führerscheins existenzbedrohend sein. Richter haben aus diesem Grund die Möglichkeit, das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe "umzumünzen". Auch auf den Zeitpunkt der Abgabe des Führerscheins kann ein Anwalt oft entscheidenden Einfluss nehmen. Und wenn Sie während des Fahrverbots beim Fahren erwischt wurden, führt kein Weg an einem Anwalt vorbei.
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