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Rechtsanwalt Claudius Artz
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Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsstrafrecht
Morchfeldstraße 27, 68199 Mannheim
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Letzte Aktualisierung am 2018-02-21 /
Lesedauer ca. 2 Minuten
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Verstöße im Straßenverkehr können als Ordnungswidrigkeiten, Vergehen oder sogar als Verbrechen bestraft werden. Die Strafen reichen von einfachen Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen bei schweren Verkehrsstraftaten. In solchen schwereren Fällen ist mindestens der Führerschein weg. Bei einer Verurteilung in einem Strafverfahren gibt’s in der Regel Einträge im Fahreignungsregister (Punkte Flensburg) manchmal auch im Strafregister / Bundeszentralregister. Es lohnt sich, darüber nachzudenken, ob man nicht besser die Telefonnummer eines Anwalts im Handschuhfach hat. Im Übrigen: Anwälte empfehlen, als Beteiligte(r) zum Hergang und zur Schuldfrage zunächst keine Aussage zu machen. Unbedachte Äußerungen könnten nachteilige Auswirkungen haben.
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Das Verkehrsstrafrecht ist ein Spezialbereich des Verkehrsrechts. Die nach diesen Rechtsvorschriften am häufigsten verhandelten Delikte sind:- Nötigung im Straßenverkehr
- Fahren ohne Versicherungsschutz
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht, Unfallflucht)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis / Fahren trotz Fahrverbot
- Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten, Vollrausch
- gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- unterlassene Hilfeleistung
- fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung

