Verstöße im Straßenverkehr können als Ordnungswidrigkeiten, Vergehen oder sogar als Verbrechen bestraft werden. Die Strafen reichen von einfachen Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen bei schweren Verkehrsstraftaten. In solchen schwereren Fällen ist mindestens der Führerschein weg. Bei einer Verurteilung in einem Strafverfahren gibt’s in der Regel Einträge im Fahreignungsregister (Punkte Flensburg) manchmal auch im Strafregister / Bundeszentralregister. Es lohnt sich, darüber nachzudenken, ob man nicht besser die Telefonnummer eines Anwalts im Handschuhfach hat. Im Übrigen: Anwälte empfehlen, als Beteiligte(r) zum Hergang und zur Schuldfrage zunächst keine Aussage zu machen. Unbedachte Äußerungen könnten nachteilige Auswirkungen haben.
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Das Verkehrsstrafrecht ist ein Spezialbereich des Verkehrsrechts. Die nach diesen Rechtsvorschriften am häufigsten verhandelten Delikte sind:
Nötigung im Straßenverkehr
Fahren ohne Versicherungsschutz
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht, Unfallflucht)
Fahren ohne Fahrerlaubnis / Fahren trotz Fahrverbot
Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten, Vollrausch
gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
unterlassene Hilfeleistung
fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung
Ein Blick auf die Liste zeigt: Auch wenn Sie selbst noch nicht gegen eine dieser Rechtsvorschriften verstoßen haben, kennen Sie in der Regel jemanden, den es getroffen hat. Haben Sie nach Ihrem letzten Parkrempler brav gewartet (wenigstens eine angemessene Zeit), bis der Eigentümer zu seinem Fahrzeug zurückgekommen ist? Nein? Dann hätte man Ihnen das als Unfallflucht auslegen können - keine Lappalie mehr. Eine Verurteilung nach dem Verkehrsstrafrecht wäre möglich gewesen, mit zum Teil drastischen Folgen. Die meisten Verkehrsteilnehmer unterschätzen die Tragweite einer solchen Handlung.
Kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Anwalt!
Wenn Sie an einem Unfall beteiligt sind, ist es erst einmal gleichgültig, ob Sie schuld sind oder nicht. Wird Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen oder ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet, kontaktieren Sie bitte schnellstmöglich einen Anwalt. Nur ein Anwalt hat das Recht auf Akteneinsicht; er kann Sie dadurch bereits im Vorfeld effektiv unterstützen. Kontaktieren Sie am besten jetzt gleich unverbindlich einen Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht in Ihrer Nähe!
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