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Unfallflucht: Rennen Sie niemals weg!

Letzte Aktualisierung am 2016-05-17 / Lesedauer ca. 2 Minuten

Vielleicht hat´s niemand gesehen?

Ja, der berühmte Parkrempler - vielleicht hat man’s nicht mitgekriegt, dass man beim Ausparken den Nachbar-Pkw berührt hat. Vielleicht aber doch. Und man hofft, mit der Angst vor Höherstufung und Rabattverlust in der Kfz-Versicherung im Nacken, dass es niemand gesehen hat. Eine falsche Entscheidung. Das Gesetz regelt glasklar, wie man sich zu verhalten hat, wenn man einen Schaden an fremdem Gut (oder Personen) anrichtet. Bei einem Unfall, an dem man beteiligt ist, darf man sich auf keinen Fall vom Unfallort entfernen. Bei Unfallflucht verstehen die Gerichte keinen Spaß. Die Strafen sind empfindlich.

Wie verhält man sich nach einem Unfall korrekt?

Trotz drastischer Strafen machen sich jährlich geschätzte 500.000 (laut Automobilclub ACE) Unfallverursacher in Deutschland einfach vom Acker, ohne ihren Pflichten nachzukommen. Pflicht Nr. 1: Dem Unfallbeteiligten die Personalien mitteilen (oder der Polizei, wenn gerufen). Das hat mit einem Schuldeingeständnis noch überhaupt nichts zu tun. Pflicht Nr. 2: Ist niemand da, müssen Sie warten - eine angemessene Zeit lang. Und was ist angemessen? Hier nennen Gerichte zur Orientierung Faktoren wie Unfallschwere, Schadenhöhe, Wetter usw. - im Ernstfall ein Ratespiel. Taucht der Geschädigte trotz "angemessenen" Wartens nicht auf, müssen Sie eine Nachricht hinterlassen oder spätestens jetzt "unverzüglich" die Polizei informieren. Unverzüglich? Auch hier gibt es jede Menge Interpretationsspielraum.

Böse Fallen

Die übelsten Irrtümer begehen Unfallbeteiligte, die sich selbst freisprechen. Vorsicht: Auch wenn Sie selbst keinen Schaden feststellen können (bei dem berühmten Parkrempler etwa) oder sich nicht für (mit)schuldig am Geschehen halten, müssen Sie den Pflichten des Unfallbeteiligten nachkommen. Auch das Argument: "Da war schon eine Beule drin, das war ich nicht", wird im Ernstfall kein Gericht überzeugen.

Am besten kein Risiko

Die ca. 500.000 risikobereiten deutschen Unfallflüchter riskieren einiges: Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Führerscheinentzug, Punkte Flensburg - und zum besonderen Übel auch noch den Regress des eigenen Haftpflichtversicherers. Die Strafen orientieren sich an der Schwere des Falles und an der Höhe des Schadens. Gar nicht lustig finden Gerichte die Unfallflucht / Fahrerflucht, wenn eine Person verletzt oder gar getötet wurde.

Sie sind doch weggelaufen - und jetzt?

Verhält sich ein Unfallflüchter nach seiner Tat richtig und einsichtig, kann (wohlgemerkt: kann!) ein Gericht von einer Strafe absehen bzw. diese mildern - unter gewissen Voraussetzungen. Eine wichtige Rolle spielen die Schadenhöhe, die Zeit, innerhalb derer man sich zu erkennen gibt und die Freiwilligkeit der Handlung. Allererster und allerwichtigster Schritt (wenn Sie sichergehen wollen, auch bei einem Parkrempler) ist der Gang zum Anwalt. Nur ein Fachmann kennt die Fallstricke. Er kann evtl. ebenfalls verhindern, dass Sie empfindlich bestraft werden. Lassen Sie sich also umgehend von Fachmann beraten. Kontaktieren Sie am besten jetzt gleich unverbindlich einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe!
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