Rechtsanwälte in Jülich und Umgebung finden
Rechtsanwälte aus Jülich für jedes rechtliche Fachgebiet. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.
Wann ist es sinnvoll sich um Rechtsbeistand durch einen Anwalt zu bemühen?
Es gibt Umstände, die es erforderlich machen sich einen Anwalt zu besorgen. Hier ein kurzer Überblick: Die Rechtslage ist kompliziert Der häufigste Grund sich einen Rechtsanwalt zu suchen ist, wenn man selbst nicht über genügend Fachwissen verfügt. Auch wenn die Beauftragung eines Rechtsanwaltes in Jülich nicht immer erfolgsbringend ist, so wird er doch meistens die Erfolgschancen für seinen Mandanten durch seine Fachkenntnis deutlich erhöhen.
Der Anwaltszwang vor Gericht
Ein Fall kann dem Anwaltszwang unterliegen. Die Vertretung vor Gericht muss dann durch einen Anwalt erfolgen. Anwaltszwang gilt unter anderem meist bei Streitsachen am Amtsgericht ab einem Streitwert von 5.000 Euro. Der Rechtsanwalt in Jülich als Prävention Ein Jurist kann beratende Funktion erfüllen, um nicht aus Unwissenheit Fehler zu begehen. Auch wichtige rechtliche Schriftstücke sind am besten von einem Anwalt ausformuliert. Das eigene Testament zum Beispiel. Nur so kann man Fehler vermeiden und Klarheit schaffen.
Recht auf Akteneinsicht
Weder Kläger noch Angeklagter haben das Recht auf Akteneinsicht. Dafür benötigt man einen Anwalt. Der Anwalt in Jülich hilft auch gern bei der Einholung von Informationen von Melderegistern oder des Handelsregisters.
Die Erfolgsaussichten klarer bewerten
Um die eigenen Erfolgsaussichten besser einschätzen zu können bedarf es in aller Regel der fachlichen Kompetenz eines Anwaltes.
Durch anwaltliche Unterstützung einen Vergleich erzielen
Eine echte Alternative zur Gerichtsverhandlung ist der Vergleich. Kann der Anwalt diesen mit dem Kontrahenten schließen und bei Gericht vollstrecken lassen, ist er rechtsgültig. Die Kosten ohne das Gericht zu bemühen sind deutlich geringer. Nicht zuletzt: Sich auf den kompetenten und verlässlichen Rat eines Rechtsbeistandes verlassen zu können ist erleichternd und beruhigend. Natürlich gibt es auch Situationen, in denen es keines Anwaltes bedarf.
Wenn der Gegner insolvent ist
Ist der Gegner zahlungsunfähig, so bleibt der Mandant, auch bei Prozessgewinn auf seinen Kosten sitzen. Ob ein Schuldner bereits für erfolglose Vollstreckungen bekannt ist, kann z. B. durch eine Schuldnerverzeichnisanfrage überprüft werden. Das zuständige Gericht am Sitz bzw. Wohnort des Gegners gibt Auskunft über den Insolvenzverwalter der Gegenpartei. Bei ihm können dann die eigenen Forderungen angemeldet werden. Kosten Ist der Streitwert sehr niedrig, so würden die Anwalts- und Prozesskosten schnell teurer werden, als der zu erstreitende Fall einbrächte. Fehlende Klagebefugnis Als Prozessvoraussetzung gilt, dass Rechtsschutz vor Gerichten jeder erhalten soll, der schutzwürdige eigene Interessen verfolgt. Die Klage kann abgewiesen werden, wenn diese Sachbestände nicht vorhanden sind, bzw. wenn der gerichtliche Rechtsschutz auch anders, einfacher oder kostengünstiger erreicht werden kann.
Rechtsschutzversicherungen – auf was man achten sollte und welche Gebiete sie umfassen.
Oft abgeschlossen werden Rechtsschutzversicherungen in den Bereichen des Berufsrechts, Verkehrsrechts, Mieter- oder Vermieterrechtsschutz. Auch die Möglichkeit mehrere Rechtsgebiete in einer Versicherung zu bündeln gibt es. Verkehrsrechtsschutz ist die von Verbraucherschützern am ehesten empfohlene Versicherung für Normalbürger, da der Streitwert schnell sehr hoch werden kann. Von großem Wert kann auch der Berufsrechtsschutz sein. Das Arbeitsrecht hat die Sonderregel, dass beide Parteien in der ersten Instanz für ihre entstandenen Kosten in einem Rechtsstreit selbst aufzukommen haben. Berufsrechtsschutz wird nur gemeinsam mit einer Privatrechtsschutzversicherung angeboten. Bei Mieter- oder Vermieterrechtsschutz kann man sich auch für nur eine Police entscheiden. Weil die Prozesskosten in dem Bereich schnell ausufern können, sind die Einzelverträge meist recht teuer. Am billigsten wird es, wenn man diesen Rechtsschutz als Zusatz zum Privatrechtsschutz dazu nimmt.
Wichtige Informationen vor Vertragsabschluss!
Das Schadensereignis muss als Schadenszeitpunkt festgelegt sein. Ist dies nicht der Fall, könnte die Versicherung auf einer Schadensanbahnung vor Vertragsabschluss verweisen. Zusätzlich sind die Wartezeiten von drei bis sechs Monaten zu berücksichtigen, die Versicherungsunternehmen gerne an den Vertragsbeginn knüpfen. Sie wollen damit sicherstellen, dass die Versicherung nicht für Fälle in Anspruch genommen wird, die vor Vertragsabschluss entstanden sind. Unbedingt sollte auf eine ausreichende Deckungssumme geachtet werden. Nicht übernommen werden von der Versicherung in aller Regel die Fälle, die wenig Aussicht auf Erfolg haben. Eine Rechtsschutzversicherung erst im Schadensfalle abzuschließen, wäre für diesen akuten Fall zu spät. Da Versicherungen, wie oben bereits erwähnt, nur für Fälle zahlen, deren Schadensereignis nach Vertragsabschluß liegt.