Rechtsanwälte in Wiesbaden Sonnenberg-Kloppenheim und Umgebung finden
Rechtsanwälte aus Wiesbaden Sonnenberg-Kloppenheim für jedes rechtliche Fachgebiet. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.
Knab Azzola & Partner
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Fachanwalt für Insolvenzrecht
Kaiser-Friedrich-Ring 11, 65185 Wiesbaden
Bernard Korn & Partner
Fachanwalt für Strafrecht
Stromberger Straße 2, 55545 Bad Kreuznach
Kanzlei Dr. Hackenberg
Rechtsanwalt, Steuerberater · Fachanwalt für Steuerrecht
Taunusstraße 5, 65183 Wiesbaden
Bernard Korn & Partner
Rechtsanwältin für Medizinrecht
Stromberger Straße 2, 55545 Bad Kreuznach
Bernard Korn & Partner
Rechtsanwalt
Stromberger Straße 2, 55545 Bad Kreuznach
Bernard Korn & Partner
Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Familienrecht
Stromberger Straße 2, 55545 Bad Kreuznach
Anwaltskanzlei Dr. Lipinski
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Bahnhofstraße 55-57, 69115 Heidelberg
Bernard Korn & Partner
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Sozialrecht · Mediator
Stromberger Straße 2, 55545 Bad Kreuznach
Vollmer, Bock, Windisch, Renz, Göbel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Familienrecht · Fachanwalt für Strafrecht · Mediator
Adelheidstraße 82, 65185 Wiesbaden
Stromberger Straße 2, 55545 Bad Kreuznach
Wann kann ein Rechtsanwalt hilfreich sein?
Manchmal ist es zwingend erforderlich sich die Unterstützung eines Rechtsanwaltes zu holen. Nachfolgend einige Gründe: Die Rechtslage erfordert rechtliches Fachwissen Sich um einen Anwalt zu bemühen ist besonders dann wichtig, wenn die Rechtslage für einen Laien undurchschaubar ist. Kein Anwalt in Wiesbaden Sonnenberg-Kloppenheim wird einen Prozessgewinn garantieren, jedoch erhöhen sich die Chancen mit seiner professionellen Hilfe doch deutlich.
Der Anwaltszwang
Dann kann es sich um einen Sachverhalt handeln, bei dem Anwaltszwang besteht. In diesem Fall schreibt das Gesetz die Vertretung vor Gericht durch einen Anwalt vor. Zivilsachen ab einem Wert von 5.000 Euro gehören dazu ebenso wie Fälle die in Revision gehen. Der Anwalt in Wiesbaden Sonnenberg-Kloppenheim als vorbeugende Maßnahme Manchmal hilft es, wenn man sich Rat bei einem Juristen holt um sich auf kommendes Ungemach gezielt vorbereiten zu können. Möchte man z.B. sicher sein, dass ein Vertrag gültig ist oder auch ein Testament, so übergibt man diese Aufgabe am besten einem Juristen. Mit seiner Hilfe können Unklarheiten in den Regelungen, unwirksame Regeln oder Rechtsfehler vermieden werden.
Die Akten der Staatsanwaltschaft einsehen
Als Angeklagter oder auch als Opfer, hat man kein Recht auf Akteneinsicht. Für die Akteneinsicht braucht man einen Anwalt, der diese dann für seinen Mandanten nehmen kann. Wenn man nicht weiß, wie man z. B. an Melderegisterauszüge kommt, so ist dies ein Dienst, den ein beauftragter Rechtsanwalt in Wiesbaden Sonnenberg-Kloppenheim gerne übernehmen kann.
Die Erfolgsaussichten einschätzen
Der Anwalt kann die Sachlage klar und schlüssig einstufen und er kann schnell helfen indem er zu- oder von einer Klage abrät.
Vergleiche aushandeln
Für beide Seiten die beste Lösung ist es meist, wenn man sich auf einen Vergleich einigen kann. Wird dieser bei Gericht hinterlegt und vollstreckt, ist er rechtsgültig wie ein Urteil. Die Anwaltsgebühren sind meist erheblich günstiger als Gerichtskosten. Überdies: Ein Anwalt ist ein verlässlicher Partner, der seinem Mandanten in einer oft unübersichtlichen Situation Sicherheit gibt und das beste für ihn erreichen wird. Wann ist ein Anwalt unnötig?
Ein insolventer Gegner.
Gegen eine insolvente gegnerische Partei kann man auch mit Rechtsbeistand nicht gewinnen. Hier bleibt man auf seinen Kosten leider sitzen. Hat der Schuldner schon mehrmals erfolglose Vollstreckungen hinter sich? Dies kann durch eine Anfrage beim Insolvenzgericht in Erfahrung gebracht werden. Das zuständige Gericht am Sitz bzw. Wohnort des Gegners gibt Auskunft über den Insolvenzverwalter der Gegenpartei. Bei ihm können dann die eigenen Forderungen angemeldet werden. Hohe Anwaltskosten Liegen die Kosten, die es zu erstreiten gilt niedrig, kann es sein, dass selbst bei Prozessgewinn, nichts davon übrig bleibt, weil die Anwaltskosten höher sind als der zu erwartende Gewinn. Die Klagebefugnis als Prozessvoraussetzung fehlt Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage ist das berechtigte rechtsschutzwürdige Interesse einer Person Rechtsschutz zu erhalten. Ist dies nicht nachzuweisen, so kann eine Klage abgewiesen werden, ebenso wenn das Gericht mutwillig oder aus unlauterer Absicht in Anspruch genommen wird.
Die Bereiche die eine Rechtsschutzversicherung abdecken kann
Beliebt sind Rechtsschutzversicherungen in den Bereichen des Berufsrechtes, Verkehrsrechtes und auch Mieter- bzw. Vermieterrechtsschutz. Möchte man sich in mehreren Bereichen absichern, so gibt es auch Kombi-Pakete. Die hohen Streitwerte des Verkehrsrechts, machen Versicherungen in dieser Rechtssparte sehr beliebt. Von großem Wert kann auch der Berufsrechtsschutz sein. Denn im Arbeitsrecht gibt es die Besonderheit, dass in der ersten Instanz jede Partei ihre Kosten selbst tragen muss; und zwar auch der Gewinner. Berufsrechtsschutz wird gemeinsam mit dem Privatrechtsschutz abgeschlossen. Einzeln gibt es Policen für Mieter- und Vermieterrechtsschutz. Trotzdem bietet sich eine Kombination auch hier an, da sie meist die günstigere Variante sind. Außerdem kann man sie auch noch zusätzlich mit der Privatrechtsschutzversicherung kombinieren.
Was ist bei Vertragsabschluss zu beachten?
Das Schadensereignis sollte klar als Schadenszeitpunkt definiert sein. Der Zeitpunkt des Schadensereignisses ist dann maßgeblich, nicht irgendeine Ursache vor Vertragsbeginn. Versicherungen bauen Wartezeiten von drei bis sechs Monaten in ihre Verträge. Erst Schäden, die nach diesem Zeitpunkt entstehen, werden von der Versicherung akzeptiert. Die Deckungssumme sollte wenigstens 300.000 Euro sein, so raten Verbraucherschützer. Nicht übernommen werden von der Versicherung in aller Regel die Fälle, die wenig Aussicht auf Erfolg haben. Häufig kommt der Bedarf an einer Rechtsschutzversicherung sehr spät auf, nämlich dann, wenn der Ärger schon entstanden ist. Die Versicherung wird Schadensfälle, die sich schon vor Vertragsabschluss angebahnt haben nicht übernehmen.