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Arbeitnehmererfindungsgesetz. Oder: Wem gehört die Erfindung?

Letzte Aktualisierung am 18.10.2016 / Lesedauer ca. 1 Minute
Erfindet ein Arbeitnehmer in seiner Firma eine Sache, regelt das Arbeitnehmererfindungsgesetz, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer damit ungehen sollten. Als Arbeitnehmererfindung wird dabei eine Erfindung bezeichnet, die gebrauchsmusterfähig oder patentfähig ist und die der Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit und mit dem ihm dort zur Verfügung stehendem Wissen erfunden hat.

Erfinderrecht versus Arbeitnehmererfindungsrecht

Wer etwas erfindet, der hat darauf sozusagen das Patent - so der Volksglaube. Bei einer Arbeitnehmererfindung ist dies oftmals ungerecht, da die Erfindung während der vom Arbeitgeber bezahlten Arbeitszeit und ziemlich sicher mit dessen teurem Equipment und Material entstanden ist. Je nach Art und Entstehen der Erfindung steht das Arbeitnehmererfindungsgesetz dem Arbeitgeber das (Patent-)Recht an dieser Erfindung zu. Als Ausgleich erhält der Arbeitnehmer eine zusätzlich zum Arbeitslohn zu leistende Erfindungsvergütung. Selbstredend ist es nicht einfach festzustellen, wem welche Erfindung gehört und wie hoch eine etwaige Vergütung an den Arbeitnehmer sein soll. Unter Umständen hat der Arbeitgeber auch einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Arbeitnehmer die Erfindung nicht meldet und versucht, die Erfindung selbst zu patentieren. Eine Beratung für Ihre Frage oder Rechtsproblem im Bereich Arbeitnehmererfindung erhalten Sie je nach Sachlage bei unseren Anwälten für Patentrecht bzw. Arbeitsrecht.
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