Ein kleiner Ausschnitt der wichtigsten Rechtsbereiche anwaltlicher Arbeit in der Praxis: das Vertragsrecht (z.B. Entwurf / Gestaltung / Prüfung von Architektenverträgen), Haftungsfragen und Versicherungsschutz (bei Berechnungsfehlern, Bauwerksschäden, Kostenüberschreitungen), Honorarfragen (HOAI, Zweifel am Architektenhonorar, Abrechnung von Planungsleistungen) usw. Diese Aufzählung ließe sich leicht weiter fortsetzen, denn Architekten- und Ingenieurrecht sind nicht einheitlich geregelt. Anwälte begleiten auf der einen Seite die Projekte von Architekten und Ingenieuren oder unterstützen sie bei Auseinandersetzungen mit Bauherren und Auftraggebern. Auf der anderen Seite vertreten sie natürlich auch die rechtlichen Belange der Bauherren.
Fachlichkeit und technisches Wissen sind gefragt
Anwälte im Architektenrecht / Ingenieurerecht müssen über ausgeprägte technische Expertise verfügen, von den Regeln der Bauausführung über die Rollen und Aufgaben aller am Projekt beteiligten Berufsgruppen, bis zu detaillierter Kenntnis von Planungsfragen. Bauprojekte können unendlich komplex sein, ein hohes Maß an Spezialisierung ist notwendig, ohne ständige Weiterbildung - auch in der Technologie - kommt der Anwalt nicht aus.
Architekten- und Ingenieurverträge
Ob große oder kleine Projekte - im Architektenrecht / Ingenieurrecht geht es immer um (relativ) viel Geld. Entsprechend groß sind die Risiken für alle Beteiligten. Scheitert ein Projekt, werden Zeitziele nicht eingehalten, kommt es zu Planungsfehlern, stellt sich umgehend die Frage nach den Schuldigen: Planung, Baukoordination, Ausführungsüberwachung - wo liegt der Fehler und wer trägt die Verantwortung? Und letztlich: Wer kommt für die entstandenen wirtschaftlichen Schäden auf? Viele derartige Händel ließen und lassen sich vermeiden, wenn von Beginn an ein bau- oder projektbegleitender Anwalt einbezogen wird. Er entwirft einen Vertrag, der ein Projekt von Beginn an auf eine sichere Grundlage stellt. Mit einer präzisen Vertragsgestaltung hilft er, Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden. Es sitzt bei jeder entscheidenden Beratung mit am Tisch. In jeder Phase des Projekts kann er seine juristischen Kenntnisse einbringen und Konflikte bereits im Vorfeld verhindern. Bedenkt man, dass heute kaum mehr ein (größeres) Bauprojekt ohne juristische Auseinandersetzung realisiert wird, lohnt sich der Einsatz eines beratenden Anwalts in jedem Fall.
Ein Anwalt muss sich in Honorarfragen auskennen
Architekten- und Ingenieurleistungen werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vergütet. Honorarermittlungen nach HOAI sind komplex (Bonus-Malus-Regelungen, Erfolgshonorare, Umbauzuschläge, anrechenbare Kosten) ; sie werden daher leicht streitig. Hier gilt, ähnlich wie bei der Vertragsgestaltung: Je präziser und besser ausgearbeitet der Architekten- / Ingenieurvertrag, desto besser lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden.
Haftungsfragen klären, Haftungsrisiken vermeiden
Haftungsrisiken für Architekten und Ingenieure bestehen nicht nur für offensichtliche Planungsfehler, Kostenüberschreitungen, Umweltschäden, Bauwerksschäden etc. Sie haben eine Vielzahl von Aufklärungs- und Beratungspflichten gegenüber Bauherren / Auftraggebern zu beachten. Architekten / Ingenieure müssen zwar über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Bei Schäden müssen sie sich aber möglichweise mit zwei Parteien auseinandersetzen. Zum einen sind das ihre Vertragspartner, die Bauherren, zum anderen kommt es aber aufgrund der hohen Schadenssummen leicht zu Verwerfungen mit den Haftpflichtversicherern, die naturgemäß die eigenen Risiken zu minimieren versuchen. Der Anwalt für Architektenrecht / Ingenieurrecht vertritt seine Mandanten hier bei der Abwehr / bei der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art. Vertrauen Sie in allen Angelegenheiten des Architekten-/Ingenieurrechts einem fachlich versierten Anwalt. Kontaktieren Sie am besten jetzt gleich unverbindlich einen Rechtsanwalt für Architekten-/Ingenieurrecht in Ihrer Nähe!
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