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Letzte Aktualisierung am 2017-09-27 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Was ist eine Erfindervergütung?

Der Urheber einer Idee ist der Eigentümer der Idee - wer etwas erfindet, dem gehören auch die Rechte daran. Der Erfinder kann seine Erfindung (durch ein Patent) schützen lassen. Mit dem Patent steht dem Patentinhaber das Ausschließlichkeitsrecht zu: Er allein darf die Erfindung nun gewerblich nutzen und verwerten. Soweit der Regelfall. Zu den Ausnahmen: Erfindet ein Arbeitnehmer etwas im Rahmen seiner Arbeit ("Diensterfindung"), hat sein Arbeitgeber / Dienstherr grundsätzlich die Rechte an dieser Erfindung. Näheres dazu regelt das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbEG). Es unterscheidet zwischen Diensterfindungen und freien Erfindungen. Voraussetzung für seine Anwendung ist allerdings immer, dass die Erfindung patent- oder gebrauchsmusterfähig ist. Erfüllt die Erfindung diese Voraussetzungen und verwertet der Arbeitgeber die Erfindung, steht dem Erfinder / Arbeitnehmer dafür eine angemessene Entschädigung zu, die Erfindervergütung. Bemerkenswert: Das Gros der beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldeten Erfindungen sind Diensterfindungen. Hat ein Arbeitnehmer eine Diensterfindung gemacht, ist er verpflichtet, sie seinem Arbeitgeber zu melden.

Wann darf der Arbeitgeber die Erfindung seines Arbeitnehmers nutzen?

Hat der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die Erfindung gemeldet, kann dieser nun entscheiden, ob er sie in Anspruch nehmen will (also nutzen möchte). Hat er sich für eine Nutzung entschieden, muss er eine Patentanmeldung einreichen und die Erfindung auf diesem Wege schützen. Mit der Inanspruchnahme der Erfindung durch den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer (der Erfinder) das Recht auf "seine" Erfindervergütung. In vielen Unternehmen werden jedoch keine Erfindervergütungen gezahlt. Sie werden schlicht "vergessen", oder zahlreiche Arbeitnehmer-Erfinder verzichten auf sie, weil sie die Gesetzeslage bzw. ihre eigenen Rechte nicht kennen. Komplexe Form- und Fristvorschriften für die Wahrung des Arbeitnehmer-Anspruches auf die Erfindervergütung machen es nicht leichter. Wer als Arbeitnehmer eine Erfindung gemacht hat, sollte sich im eigenen Interesse um Rechtsrat / eine fachlich kompetente Unterstützung bemühen.

Was ist bei einer Erfindervergütung außerdem zu beachten?

Bevor überhaupt Geld für eine Erfindung vom Arbeitgeber in Richtung Arbeitnehmer fließen kann, sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen:
  • Der Arbeitgeber muss mit der Erfindung Umsätze oder Erlöse generiert haben.
  • Ein Patent oder Gebrauchsmuster muss erteilt sein.
Hat der Arbeitnehmer-Erfinder die Erfindung nicht alleine sondern im Team gemacht, so ist die Beteiligung der einzelnen Erfinder in Prozent wichtig. Eine Vergütung erfolgt nämlich entsprechend dieser Anteile. Erfindervergütungen werden nicht als Gehalt angesehen. Sie gelten als Zuwendungen außerhalb von Lohn, Gehalt und Tarifvereinbarungen. Naturgemäß sehen die Finanzbehörden das anders. In aller Regel stufen sie Erfindervergütungen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ein, die entsprechend zu besteuern sind. Erwähnenswert ist sicher, dass auch freie Mitarbeiter Anspruch auf eine Erfindervergütung haben, wenn im Rahmen ihrer Arbeit gemachte Erfindungen von ihrem Dienstherrn angemeldet und verwertet werden. Der Anspruch eines Arbeitnehmer-Erfinders besteht nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter.

Wie hoch ist die Erfindervergütung?

Wenn das ArbEG von einer "angemessenen Vergütung" für eine Erfindung spricht, ist hier lediglich der Anspruch gemeint, der dem Erfinder zusteht. In der Praxis ist die Ermittlung der Vergütung ein höchst komplexes Verfahren, das auf Richtlinien des Arbeitsministeriums aus dem letzten Jahrhundert beruht, die aber nach wie vor angewendet werden. Bei diesen Richtlinien spielen komplexe Berechnungen und Bemessungsgrößen eine Rolle. Ihre Basis ist der so genannte "Erfindungswert". Er bemisst sich, grob gesprochen, an den Umsätzen, die der Arbeitgeber mit der Erfindung erzielt und an dem Anteil, den die Erfindung an dem durch sie generierten Umsatz hat (Beispiel: Wenn die Erfindung Teil eines Produktes ist, fließt naturgemäß nicht der gesamte Produkt-Umsatz in die Berechnung ein). Ferner werden zur Berechnung Wertzahlen herangezogen. Sie beachten unter anderem, ob der Erfinder allein oder mit fremder Hilfe auf die Problemlösung gekommen ist, berücksichtigen seine Stellung im Unternehmen usw. Fazit: Die Ermittlung der Erfindervergütung ist Sache von Fachleuten. Es kommt häufig vor, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Ermittlung der Erfindervergütung unterschiedlicher Auffassung sind. Nicht nur aus diesem Grund gibt es beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eine Schiedsstelle, die bei solchen Streitigkeiten zur Vermittlung angerufen werden kann. Trotzdem gibt es zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen um die Erfindervergütung. Denn auch Unternehmen haben Schwierigkeiten mit den komplexen Richtlinien und mit der Einhaltung von Fristen und Vorschriften. In einem solchen Fall empfiehlt sich der Rat eines Fachmannes - eines Anwalts für Patentrecht. Bei uns finden Sie einen in Ihrer Nähe.
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