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Informationen zum Familienpool
Letzte Aktualisierung am 11.11.2015 /
Lesedauer ca. 2 Minuten
- Familienpool: Der Normalfall
- Chancen des Familienpools
- Die Vorteile des Familienpools liegen auf der Hand
- Rechtsanwalt hilft
Familienpool: Der Normalfall
Im Regelfall wird Vermögen durch Schenkung oder durch Vererbung auf die (erbberechtigten) Personen übertragen. Wie genau das geschieht und wer erbt, ist im Erbrecht klar geregelt. Selbst wenn der Erblasser eine erbberechtigte Person durch sein Testament vom Erbe ausschließt, besteht für sie immer noch der Pflichtteilsanspruch.Chancen des Familienpools
Mit dem Familienpool kann man die "starren" Erbrechtsregelungen umgehen: Der Erblasser bringt sein Vermögen in eine Gesellschaft ein, die Eigentümerin des Vermögens wird. Er kann die Rechtsform dieser Gesellschaft frei und in seinem Sinne wählen und gestalten (GbR, Stiftung, KG, GmbH, GmbH & Co. KG, AG). Wer erbt (also meist Familienmitglieder) wird Gesellschafter. Per (Gesellschafts-)Vertrag wird festgelegt, wer welche Anteile an der Gesellschaft hält. Der Vererbende (ein Elternteil oder beide Elternteile) erhalten sich die Verfügungsgewalt über ihr Vermögen, indem sie sich den Pilotensitz sichern und die Geschäftsführung der Gesellschaft übernehmen.Die Vorteile des Familienpools liegen auf der Hand
- Der Zusammenhalt des Erbes kann gesichert werden.
- Eltern können ihren Erben bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen (unter Ausnutzung von beachtlichen Steuervorteilen) und trotzdem weiterhin darüber bestimmen.
- Unliebsame Pflichtteilsberechtigte lassen sich ausschließen (sind keine Gesellschafter oder Kommanditisten). Nur wer Anteile besitzt, ist am Erbe beteiligt.
- Beteiligt sein können beliebige Personen. Hier herrscht Gestaltungsfreiheit für die Übertragenden.
- Durch Übertragung (Gesellschafterbeschluss) können Anteile weitergegeben, verändert usw. werden.
- Gesellschaftsanteile können schrittweise von den Eltern auf die Kinder übertragen werden - unter Ausnutzung von bestehenden Steuervorteilen.
- Das Weiterbestehen des Familienvermögens kann über Generationen hinweg gesichert werden - auch der Verkauf von Anteilen kann vertraglich geregelt werden.