Grundsätzlich ist das Jagdrecht in Deutschland im Bundesjagdgesetz geregelt. Jedoch gibt es für jedes Bundesland ein zusätzliches Landesjagdgesetz, welchem das Bundesjagdgesetz als Rahmen dient und meist sehr viel detailliertere Gesetzesregelungen hat. Außerdem müssen europäische Richtlinien in Bezug auf Tier- und Artenschutz berücksichtigt werden.
Rechtsfragen zum Jagdschein
Ein Anwalt für Jagdrecht ist unter anderem der richtige Ansprechpartner bei Fragen zum Thema Jagdrecht und Jagdausübungsrecht, Jagdpachtverträgen, Rechtsfragen den Jagdschein betreffend, Straftaten bei der Jagdausübung, Jagdbezirke und Hegegemeinschaften, Wild- und Jagdschadensangelegenheiten. Auch waffenrechtliche Themen sind meist genauso wie die Zucht und der Verkauf von Jagdhunden im Zuständigkeitsbereich des Anwalts für Jagdrecht.
Jagdschutz
Zum Jagdrecht gehört auch das Jagdausübungsrecht welches wiederum den Jagdschutz beinhaltet. Es geht hier um den Schutz des Wildes vor Wilderern, wildernden Hunden, Wildseuchen oder Futternot ebenso wie um die Sorge für die Einhaltung der erlassenen Vorschriften zum Schutz des Wildes. Beschützt werden damit vor allem bestandsbedrohte oder schutzbedürftige Tiere. Hierauf begründet sich auch der Leinenzwang von Hunden. Dem Arten- und Tierschutz ist es geschuldet, dass die Methoden der Jagdausübung genau festgelegt sind. So sind Fallen verboten, die nicht sofort töten oder unversehrtes Fangen nicht sicherstellen. Das Mindestkaliber ist genauso vorgeschrieben wie es verboten ist mit Bolzen oder Pfeilen zu jagen.