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Reiter auf einem weißen Pferd und ein Experte für Reitsport ©freepik - mko

Pferdekauf aus rechtlicher Sicht

Letzte Aktualisierung am 2016-09-05 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Pferdekauf will wohl erwogen sein

Pferde sind teuer - richtig teuer. Hohe Haltungskosten und Futterkosten, Reitzubehör, Versicherungen, usw. Der Tierarzt arbeitet auch nicht für Gotteslohn, und dann ist da noch der Kauf(preis). Ein Pferd gibt’s nicht umsonst; deshalb will man beim Kauf alles richtig machen. Das ist gar nicht so leicht. Beim Pferdekauf entstehen auch die meisten Streitereien und Rechtsprobleme. Pferdekauf kann nach wie vor völlig formlos per Handschlag stattfinden. Doch davon ist dringend abzuraten, auch wenn hinter dieser Vorstellung eine besondere Romantik lockt. Pferde sind Lebewesen und daher kann sich, besonders beim Stall- und Besitzerwechsel, an ihrer Verfassung schnell etwas ändern. Ein Pferd wird nach dem Kauf krank. Wer will zum Beispiel beurteilen, ob die Krankheit bereits vor dem Kauf vorhanden bzw. angelegt war und damit der Alt-Besitzer haftbar zu machen wäre?

Vor dem Kauf zu entscheiden: Ist das Tier gesund?

Pferdekauf also nicht per Handschlag - aber wie dann? Sicher ist ein schriftlicher Vertrag dem Kauf per Handschlag vorzuziehen, denn hier lassen sich die rechtlichen Bedingungen des Kaufs besser absichern. Aber noch lange bevor man sich über die Formulierung eines Vertrages Gedanken macht, stellt sich die Frage nach der Gesundheit des Tieres. Dabei genügt es längst nicht mehr, einem „Gaul ins Maul zu schauen“, wie man das noch vor ein paar Jahrzehnten für den Gesundheitscheck getan hat. Heute sind bei der Ankaufsuntersuchung / Kaufuntersuchung ("Kleiner oder großer Pferde-TÜV") neben einer Untersuchung des Allgemeinzustandes auch Röntgenbilder, Blutuntersuchungen oder sogar endoskopische Untersuchungen an der Tagesordnung. Alle haben das gleiche Ziel, nämlich eventuell vorhandene Gesundheitsschäden bei dem wertvollen Tier möglichst vor dem Kauf zu entdecken und so Risiken zu vermeiden. Käufer und Verkäufer müssen sich außerdem darauf einigen, wer die Kosten für die Ankaufsuntersuchung trägt.

Gewährleistungsansprüche beim Pferdekauf

Wichtig zu wissen (aber gar nicht romantisch) ist die Tatsache, dass Pferde beim Kauf wie Sachen behandelt werden. Damit gelten im Mängelfall die gleichen Gewährleistungsrechte, die auch beim Kauf von Sachen gelten. Das bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer das Pferd "mängelfrei" übergeben muss. Prinzipiell haftet ein Verkäufer also für Mängel. Für den Käufer kommt es jedoch sehr darauf an, ob sein Vertragspartner ein "Profi" also ein Gewerbetreibender (Züchter, Unternehmer etc.) ist. Gewerbetreibende können eine Gewährleistung dem Käufer gegenüber im Kaufvertrag grundsätzlich nicht ausschließen. Privatverkäufer können das wohl. Bei Privatverkäufen kann (und sollte) ein Gewährleistungs- und Haftungsausschluss als Vertragsbestandteil enthalten sein, ebenso wie der Ausschluss der Garantie, dass das Pferd für einen bestimmten Verwendungszweck geeignet ist oder eingesetzt werden kann. Ein Mangel kann nämlich auch ein vereinbarter Verwendungszweck sein, der subjektiv nicht vorhanden ist: Ein Pferd, das als Voltigierpferd gekauft wird (lt. Kaufvertrag), das aber keinen an sich ranlässt, ist ebenso mangelhaft wie ein Pferd, das einen Gesundheitsschaden hat.

Entscheidend: der richtige Kaufvertrag

Die völlig unterschiedliche Gewährleistungssituation für private und gewerbetreibende Käufer / Verkäufer muss sich auch im Kaufvertrag widerspiegeln. Für einen Kauf / Verkauf unter Privatleuten eignet sich ein Kaufvertrag für Gewerbetreibende keinesfalls, weil sich die Bedingungen wesentlich unterscheiden (außer Gewährleistungsfragen unterscheiden sich noch weitere Bedingungen). Der Kaufvertrag für ein Pferd sollte individuell auf Käufer/Verkäufer zugeschnitten sein, selbst bei Verkäufen von Privat an Privat. Gewarnt sein vor den im Internet kursierenden Musterverträgen oder Formularverträgen. Viele dieser Verträge enthalten Klauseln, die unwirksam sind. Damit ist auch der Kauf bzw. der Verkauf unter Umständen nichtig. Besondere Vorsicht für Käufer ist beim Pferdekauf auf Auktionen geboten. Hier gilt unter Umständen ein eingeschränkter Verbraucherschutz. Das Pferdekaufrecht ist keine einfache Materie: Beweislastfragen im Falle eines Mangels, Nacherfüllungspflichten, Rücktritt vom Kaufvertrag, Haftungsfragen bei einer fehlerhaften Ankaufsuntersuchung – es kann auch noch komplizierter werden. Als Käufer wie als Verkäufer sind Sie deshalb gut beraten, einen Anwalt zu kontaktieren, der Ihnen über die schlimmsten Hindernisse im Parcours hilft. Bei uns finden Sie einen Anwalt für Pferde- und Reitsportrecht – mit einem einfachen Klick.
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