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Unternehmenszusammenschluss: Wenn Unternehmen sich verheiraten
Letzte Aktualisierung am 01.12.2015 /
Lesedauer ca. 2 Minuten
- Auswirkungen von Unternehmenszusammenschlüssen
- Wie schließen Unternehmen sich zusammen?
- Gibt es wettbewerbsrechtliche oder kartellrechtliche Fragen?
- Weitreichende juristische Konsequenzen
- Unternehmenszusammenschluss nur mit einem versierten Juristen
Auswirkungen von Unternehmenszusammenschlüssen
Spürbare Folgen von Unternehmenszusammenschlüssen: immer stärkere Marktkonzentrationen und immer größere Unternehmen. Wer nicht wächst, geht unter. Doch wenn der Absatz marktbedingt nicht mehr zu steigern ist, erscheint der Zusammenschluss zweier Unternehmen als mögliches Heilmittel.Wie schließen Unternehmen sich zusammen?
Strategische Zusammenschlüsse reichen von freiwilligen Kooperationen über zeitlich begrenzte (z.B. an ein Projekt gebundene) Zusammenarbeiten bis hin zur kompletten Übernahme eines anderen Unternehmens. Wenn es nicht anders geht, geschieht die auch gegen dessen Willen (also "feindlich" durch Übernahme der Geschäftsanteile / Stimmrechte) - ein "Shotgun Wedding".Gibt es wettbewerbsrechtliche oder kartellrechtliche Fragen?
Freiwillige Kooperationen besitzen in der Regel kaum rechtliche Relevanz; die kooperierenden Unternehmen bleiben rechtlich und wirtschaftlich autonom. Ausnahme: Verändert die Kooperation das Kräftegleichgewicht am Markt, geraten schnell wettbewerbsrechtliche / kartellrechtliche Fragen in den Fokus. Hier werden bei Verfehlungen die Mitbewerber der kooperierenden Unternehmen wachsam sein und ggf. auch juristische Schritte anstrengen.Weitreichende juristische Konsequenzen
Bei engeren Unternehmenszusammenschlüssen (Konzentration, Fusion) greifen die Veränderungen sehr viel tiefer. Denn der Verlust der wirtschaftlichen (und bei der Fusion auch der rechtlichen) Autonomie für eines der Unternehmen ist die Folge. Entsprechend gravierend sind die juristischen Konsequenzen:- Bleibt die Rechtsform des Unternehmens nach dem Zusammenschluss erhalten?
- Kommt es zu einer kompletten Neugründung - mit allen rechtlichen Folgen?
- Was geschieht mit den Ansprüchen der Gesellschafter?
- Wie sind evtl. Ansprüche aus den Dienstverträgen der Geschäftsführer zu bewerten?
- Ist der Betriebsrat zu hören bzw. ist das Betriebsverfassungsgesetz tangiert?
- Ist der Zusammenschluss aus kartellrechtlicher Sicht sauber?