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Was unter das Verbraucherrecht fällt

Letzte Aktualisierung am 2017-06-19 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Verbraucherrecht soll Kräftegleichheit schaffen

Unser gesamtes Wirtschaftssystem baut auf den Konsum von Gütern. Wenn konsumiert wird, boomt die Wirtschaft, gibt es Arbeitsplätze, steigt der Lebensstandard. Konsum soll einfach sein: Aus diesem Grund ist der Konsument / der Verbraucher durch das Gesetz besonders geschützt. Es räumt ihm quasi einen Sonderstatus ein, basierend auf der Intention des Gesetzgebers, „Waffengleichheit“ zwischen dem einfachen Verbraucher und dem Produzenten oder dem Verkäufer von Waren zu schaffen. Aus diesem Grund werden Verbraucher in Deutschland (und in Europa) durch ein umfassendes Verbraucherrecht geschützt, das auf ausgedehnten Regeln zum Verbraucherschutz basiert. Verbraucherrecht ist keine eigene Rechtsmaterie. Es setzt sich aus zahlreichen Teil(rechts)gebieten aus dem Zivilrecht und dem öffentlichen Recht zusammen; die wesentlichen Regelungen betreffen Kauf einer Ware und Kaufvertrag, Garantie und Gewährleistung, das Widerrufsrecht und der Umgang mit Mängeln bei der gekauften Ware.

Viele Verbraucher kennen ihre Rechte nicht

Wer eine Ware kauft, schließt einen Vertrag und damit ein Rechtsgeschäft ab. Das tun wir alle häufig - und schon befinden wir uns mitten im Verbraucherrecht. Verbraucher sind generell unsicher, wenn es um ihre Rechte gegenüber Herstellern und Händlern geht. Die scheinen am längeren Hebel zu sitzen: Eine Ware ist bereits bezahlt und der Händler hat das Geld dafür auf seinem Konto - was tun, wenn sie schon bei der Auslieferung Mängel aufweist („kaputt ab Werk“) oder deutlich vor Ablauf der Gewährleistung ihren Geist aufgibt? Wer jetzt zurücksteckt, hat verloren. Wer aber seine Rechte kennt und sich auf die Verbraucherschutzvorschriften beruft, kommt in der Regel besser weg. Oft genügt ein gut formuliertes Schreiben oder ein gezielter Anruf um zu seinem Recht zu kommen.

Verbraucherrechte beim Privatkauf

Ein Kauf im Handel ist die eine Seite: Wird ein Kaufvertrag /Rechtsgeschäft zwischen einer Privatperson (Verbraucher) und einem Unternehmen geschlossen, schreibt das Verbraucherrecht der Waffengleichheit wegen einen ausgedehnten Verbraucherschutz vor. Die andere Seite sind Käufe / Verkäufe zwischen Privatpersonen. Hier kann die Rechtslage wesentlich komplizierter sein. Es gelten grundsätzlich andere Bestimmungen für Garantie / Gewährleistung und beim Auftreten von Mängeln. Privatverkäufer können das gesetzliche Gewährleistungsrecht aus einem Vertrag ausschließen, müssen kein Widerrufsrecht gewähren, müssen kein Versandrisiko tragen und haben keine besonderen Informationspflichten gegenüber den Käufern. Vorsicht ist also geboten, wenn ein Kauf zwischen Privatpersonen („Verbrauchern“) stattfindet oder als Privatverkauf deklariert ist. Verbraucherrechte gelten hier nur sehr eingeschränkt. Besonders das Internet macht es deutlich: Was als Verkauf von privat an privat deklariert wird, ist häufig nicht wirklich ein Privat(ver)kauf. Hier müssen beide Vertragspartner eindeutig Verbraucher im Sinne des Gesetzes sein. Stellt sich also heraus, dass der Händler, der seinem Kunden kein Widerrufsrecht einräumen will, als gewerblicher Händler anzusehen ist, so stehen die Chancen auf einen Widerruf gut. Die Abgrenzung zwischen Privatperson und Händler kann im Einzelfall sehr komplex sein. Das Gesetz wertet jedoch einen gewissen Umsatz, den Verkauf neuwertiger oder gleichartiger Ware usw. als Indiz für ein Gewerbe. Verbraucherrechte dürfen dann nicht einfach ausgeschlossen werden.

Erweiterte Verbraucherrechte

Ausgedehnte Verbraucherrechte bestehen insbesondere bei Finanzgeschäften. Wenn Banken oder Versicherungen gegen wichtige Informationspflichten verstoßen (Belehrung zum Widerrufsrecht), können Kunden manche Verträge (z. B. Verbraucherdarlehen) noch lange Zeit nach ihrem Abschluss rückgängig machen. Ähnliches gilt für Geschäfte, die über das Internet abgeschlossen werden. Im Gegensatz zum Kauf im Geschäft darf der Verbraucher hier an der Ware „schnuppern“: Er kann sie beim Onlinekauf zunächst zu Hause begutachten. Gefällt sie nicht oder entscheidet man sich anderweitig, kann man die Ware 14 Tage lang ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Im Geschäft wäre der Umtausch bzw. die Rückgabe allein von der Kulanz des Händlers abhängig. Kaufen und Verkaufen ist rechtlich nicht ganz einfach. Als Verbraucher genießen Sie im Regelfall zwar einen umfassenden Verbraucherschutz, doch Probleme lassen sich nicht immer vermeiden. Vertrauen Sie in Angelegenheiten des Kaufrechts einem Fachmann. Kontaktieren Sie am besten jetzt gleich unverbindlich einen Rechtsanwalt Kaufrecht / Vertragsrecht in Ihrer Nähe!
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