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Rechtliches zum Thema Zoll

Letzte Aktualisierung am 2016-06-14 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Zoll: zwei Realitäten

Zoll, die einfache Variante: Günstige Zigaretten als Urlaubs-Mitbringsel aus Frankreich, Olivenöl aus Italien, Stroh-Rum aus Österreich - wer zu viel davon im Urlaubsland einpackt und die so genannten Reisefreimengen überschreitet, muss an der Grenze Zoll zahlen, sofern er sich mit den Waren erwischen lässt. Das lässt sich leicht vermeiden - durch Intelligenz und Ehrlichkeit: Man erkundigt sich nach den Reisefreimengen und unterschreitet sie, oder man deklariert, was man zuviel mitgenommen hat und zahlt die fälligen Abgaben, den Zoll. Zoll, die komplexe Variante: In Zeiten internationaler Handelsbeziehungen lebt das Wirtschaftsgeschehen vom freien Warenverkehr. Für viele Unternehmen gehören Import und Export zum gelebten Alltag. Doch für den grenzüberschreitenden Warenverkehr fallen Zölle an, die je nach Warenart, Handelsabkommen, Herkunftsland der Ware (es gibt unzählige weitere Variablen) völlig unterschiedlich gestaltet sein können. Einfaches Beispiel für diese komplexe bis undurchdringliche Materie: der Antidumpingzoll (Strafzoll). Er kann zusätzlich zu den normalen Zöllen festgesetzt werden, um die heimische Wirtschaft zu schützen (z.B. dann, wenn der Ausfuhrpreis unter dem Preis liegt, zu dem die inländische Wirtschaft das gleichwertige Produkt herstellen kann). Wer derartige Waren einführt, muss mit Nacherhebungen (mit evtl. unerwarteten Einfuhrabgaben) rechnen, die der Zoll erhebt. Hier lassen sich Fehler nicht leicht vermeiden, sind Fallstricke an der Tagesordnung. Unternehmen können diese Klippen nur mit Unterstützung kompetenter Beratung umschiffen.

Der Zoll ist eine Steuer

Zölle sind eigentlich Steuern - wie Steuern haben sie keinen guten Ruf. Sie werden nicht gerne gezahlt; eine beachtliche Energie fließt in ihre Vermeidung. Wer in Sachen Zoll dem Recht Geltung verschaffen möchte, hat es bisweilen schwer. Nicht umsonst besitzt der Beruf des Zöllners bereits zu biblischen Zeiten ein lausiges Sozialprestige. Trotzdem sind Zölle wichtig für das Einkommen des Staates und zur Lenkung des wirtschaftlichen Geschehens.

Die Zollbehörden besitzen Vollzugsfunktionen

Die Zollbehörden sind Bestandteil der Bundesfinanzverwaltung. Ihre Aufgaben liegen nicht nur in der Steuerverwaltung sondern auch in der Vollzugsarbeit. Beispiel: die Überwachung von Einfuhren und Ausfuhren. Der Zoll soll verhindern, dass Waffen, Drogen, verbotene Substanzen und Gegenstände ins Inland gelangen. Er schützt die Grenzen und überwacht auch in dieser Funktion auch den illegalen Geldverkehr. Die FKS ("Finanzkontrolle Schwarzarbeit") ist eine der größten Abteilungen der Zollbehörde. Sie überwacht und bekämpft illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit. In der gesamten Bundesrepublik arbeitet der Zoll eng mit der Polizei zusammen.

Fragen, die Unternehmen im Zollrecht berühren

Unternehmen, die sich mit der Einfuhr und der Ausfuhr von Waren beschäftigen, stehen in Sachen Zoll beständig im Feuer. Rechtliche Änderungen sind an der Tagesordnung; Warenklassifikation, Warenwert-Überprüfung, Kontrolle der Empfänger und der Wareneigenschaften sind dauerhafte Pflichten. Den Rahmen dafür bieten das europäische Zollrecht (das weitgehend einheitlich in Europa gilt) und etwaige internationale Zollrechts-Regelungen, zum Beispiel:
  • Antidumpingrecht: Soll den inländischen Markt vor Wettbewerbsverzerrungen schützen.
  • Exportkontrolle: Nicht für alle Waren gilt der freie Warenverkehr. Ex- und Import von Waffen und Rüstungsgütern sind reglementiert, ebenso Waren, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden könnten (Dual Use).
  • Steuerrecht: Die Steuerrichtlinien innerhalb der EU sind (noch) nicht vollständig vereinheitlicht; die Mitgliedsländer legen ihre Umsatzsteuersätze z.B. individuell fest. Wer importiert oder exportiert kann ohne detailliertes Wissen darüber in Konflikt mit zollrechtlichen Vorschriften geraten.

Der Umgang mit Zoll und Zöllen ist komplex

Die Liste bürokratischer Fußangeln, Richtlinien, Individualabkommen und politisch motivierter Handelshemmnisse (Embargo, Ausfuhr- und Einfuhrverbote) ließe sich beliebig fortsetzen. Um den Dschungel zu lichten, Sicherheitserwägungen zu berücksichtigen und Unternehmen Zugänge zu erleichtern, wurde auf internationaler Ebene das SAFE-Abkommen und innereuropäisch der AEO-Status (Authorized Economic Operator = "zugelassener Wirtschaftsbeteilgter") eingeführt. Ein nach AEO zertifiziertes Unternehmen (jawohl, man muss sich zertifizieren lassen) gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und genießt bei der Zollabfertigung Vorteile und Vergünstigungen. Den AEO-Status kann man allerdings auch wieder verlieren, wenn man gegen die Bestimmungen verstößt. Unter dem Strich: Im Umgang mit dem Zoll (als Behörde) und mit Zöllen (als Abgabe) empfiehlt sich dringend die dauerhafte Unterstützung eines Fachmannes. In guten Händen sind Sie bei einem Anwalt für Transportrecht / Zollrecht. Den finden Sie leicht hier bei uns - ganz in Ihrer Nähe!
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