Bei einer Zwangsversteigerung wird unbewegliches Vermögen des Schuldners wie Häuser, Grundstücke, Wohnungen zur Verwertung herangezogen. Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zur Zwangsversteigerung sind im Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) festgelegt.
Das Vollstreckungsverfahren der Zwangsversteigerung kann gegen jede natürliche Person, jede juristische Person oder jedes Unternehmen eingesetzt werden.
Zwangsversteigerung: Voraussetzungen und Ablauf
Das Gesetz erkennt den hohen existenziellen Wert einer Immobilie an. Eigentum ist ein Grundrecht; bei einer Zwangsversteigerung greift der Staat in dieses Grundrecht ein, um die Belange des Gläubigers zu befriedigen. Es muss daher gewährleistet sein, dass auch der Schuldner zumindest die Möglichkeit hat, eine Zwangsversteigerung durch Rechtsmittel abzuwehren. Immerhin steht unter Umständen seine wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel.
Eine Zwangsversteigerung muss besondere Bedingungen erfüllen, ohne die sie nicht formal korrekt durchgeführt werden kann:
Antrag durch den Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht
Vollstreckungstitel (muss die Gläubiger, Schuldner, Inhalt, Art und Umfang der geschuldeten Leistung bezeichnen)
Vollstreckungsklausel (beantragt der Gläubigers beim Urkundsbeamten des zuständigen Gerichts)
die Zustellung von Titel und Klausel beim Schuldner.
Erst wenn diese Voraussetzungen vorliegen, erlässt das Gericht den so genannten Anordnungsbeschluss, der dem Schuldner zugestellt wird.
Auch der Schuldner hat Rechte
Der Schuldner kann Rechtsmittel gegen die drohende Zwangsversteigerung einlegen. Spätestens hier empfiehlt sich dringend der gute Rat eines erfahrenen Anwalts für Zwangsversteigerungsrecht. Er wird zunächst überprüfen, ob die Zwangsversteigerung rechtswidrig ist und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen. Dazu könnten der Vollstreckungsschutzantrag oder eine Verzögerung des Verfahrens gehören, um die Forderungen des Gläubigers auf anderem Weg zu befriedigen. Bei manchen Zwangsvollstreckungen benötigen die Schuldner einfach nur etwas mehr Zeit.
Eine Verzögerung der Zwangsvollstreckung nur um der Verzögerung willen bringt allerdings nichts, im Gegenteil. Auch der Gläubiger kann weitere Rechtsmittel anwenden, die das gesamte Verfahren zu Ungunsten des Schuldners weiter verschärfen.
Hinterher ist man schlauer
Altes aber korrektes Argument: Eine Zwangsvollstreckung kommt nicht einfach so um die Ecke. Sie hat häufig eine lange (und eventuell unglückliche) Vorgeschichte. In der Regel haben Schuldner es versäumt, rechtzeitig fachlichen Rat einzuholen, der die Eskalation der Situation hätte abwenden können.
Fachlichen Rat sollten sie allerspätestens dann einholen, wenn der Gläubiger eine Vollstreckung androht. Ein auf Zwangsvollstreckungsrecht spezialisierter Anwalt berät Sie in allen wichtigen Fragen rund um das Thema. Hier finden Sie guten Rat - mit einem einfachen Klick!