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Rechtsanwalt Bernhard Lohaus Gelsenkirchen-Buer
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Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

privates und öffentliches Baurecht

Schlüsselübergabe neues EigenheimSchlüsselübergabe neues Eigenheim Das Baurecht ist vor allem im BauGB zu finden. Jedoch auch das BGB ist zu beachten und noch einige andere Gesetze und Verordnungen. Das Baurecht unterscheidet das öffentliche Baurecht und das private Baurecht. Das öffentliche Baurecht befasst sich vorwiegend mit den gesetzlichen Regelungen wer, wo und unter welchen Voraussetzungen bauen darf. Allgemeine Regelungen zum öffentlichen Baurecht findet man im Baugesetzbuch. Der Gemeinde obliegt lt. Baurechtsgesetz die Bauleitplanung und die Pflicht einen Flächennutzungsplan anzufertigen. Geplante Industriegebiete oder Einkaufszentren sind z.B. in diesem Flächennutzungsplan zu finden. Die Gemeinde ist auch verpflichtet den notwendigen Straßenbau eines Neubaugebietes zu leisten, also deren Erschließung. Die Kosten teilt sich die Gemeinde jedoch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Ausserdem geht es im Baugesetzbuch auch um die Erhaltung schützenswerter Gebäude in Altstädten oder auch um Landschaftsschutz. Vor dem Bau muss der Bauplan bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht und von ihr genehmigt werden. Die Gemeinde verweigert die Baugenehmigung? Die Begleitung eines Anwalts für Baurecht in schwierigen baurechtlichen Angelegenheiten erleichtert den Weg zum Eigenheim meist beträchtlich.

Die nächsten Schritte nach der erteilten Baugenehmigung

ein Schlüssel und Haus aus Pappeein Schlüssel und Haus aus Pappe Der Bauplan wurde genehmigt und es geht im Weiteren hauptsächlich um privates Baurecht. Das private Baurecht regelt alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Parteien. Einer genauen Überprüfung sollte der Bauherr besonders der Architektenvertrag unterziehen, denn diverse Details können ihn viele tausende Euro kosten. Einer Leistungsbeschreibung sollte bei Verträgen immer besonders viel Aufmerksamkeit gebühren, denn Ungenauigkeit kann hier schnell zu Unstimmigkeiten führen. Oder eine mangelhafte Durchführung der vereinbarten Arbeit führt zu Problemen, die den Bauherrn schnell in Not geraten lassen können. Mitunter wird ein Bauherr auch mit der Insolvenz einer Baufirma konfrontiert. Treten Probleme am Bau auf, führt dies fast unweigerlich zu einer Bauverzögerung und weiteren kostspieligen Konsequenzen. Holen Sie sich rechtzeitig den Rat eines versierten Anwalts oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Bochum und vermeiden Sie damit noch größeren Schaden.

Die Bauabnahme

Bauingenieur und Architekt mit Plan vor einer BaustelleBauingenieur und Architekt mit Plan vor einer Baustelle Ist die Baustelle beendet, wird eine gemeinsame Begehung vereinbart an deren Ende der Bauherr die Bauabnahme unterschreibt, wenn er keine Mängel feststellt. Diese Bauabnahme hat weitreichende juristische Folgen. Die Unterschrift des Bauherrn unter die Bauabnahme, bedeutet ein Anerkennen der erbrachten Leistungen und damit geht auch einher, dass ab nun der Bauherr bei Mängeln beweisen muss, dass sie von der Baufirma verursacht wurden und nicht erst später entstanden. Für versteckte Mängel beginnt mit der Unterschrift die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren. Auch bei weiteren neu auftretenden Schäden durch z.B. Sturm, ist nun der Eigentümer selbst in der Verantwortung.

Baumängel und Abnahmeprotokoll

eine Bauinspekteurin fertigt ein Protokoll aneine Bauinspekteurin fertigt ein Protokoll an Ein Baumangel liegt dann vor, wenn eine Arbeit garnicht, nicht richtig oder nicht vollständig erfolgte. Stellt man als Bauherr also Mängel fest oder ist etwas noch nicht fertiggestellt, so darf man die Abnahme nicht unterschreiben. Aus diesem Grund ist es ratsam ein Abnahmeprotokoll zu erstellen und auszufüllen. Dieses bietet die Möglichkeit alle Mängel oder noch nicht erbrachte Leistungen detailliert festzuhalten. Ein Abnahmeprotokoll ist formlos und auch handschriftlich gültig.

Folgende Punkte sind wichtig:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Bausachverständige

zwei Bausachverständige beraten sichzwei Bausachverständige beraten sich Durch einen anwesenden Bausachverständigen kann die Sicherheit, alle vorhandenen Mängel zuverlässig zu erkennen, erhöht werden. Wenn nicht klar ist ob etwas mangelhaft ausgeführt wurde, so ist dies unbedingt auch in der Liste aufzuführen. So kann der Sachverständige auch noch zu einem späteren Zeitpunkt diese Punkte einschätzen. Frühere Abnahmen werden notwendig für alle Arbeiten, die bei der Endabnahme nicht mehr sichtbar sind, wie Kabel oder Rohre. In diesen Fällen sollte deshalb eine Abnahme sofort nach der Fertigstellung der jeweiligen Leistung erfolgen. Auch Folgendes wird als Bauabnahme gewertet: Wenn der Bauherr am Abnahmetermin abwesend ist und auf deren Ankündigung auch nicht reagiert. Wenn das Haus vom Bauherrn bereits vor der Abnahme bezogen wurde. Er überweist die Schlussrate oder zahlt den Handwerkern Trinkgeld!

Häufige Mängel am Bau und deren Beseitigung

großer Baukrangroßer Baukran Es gibt Klassiker unter den Baumängeln. Offensichtlich und schnell zu finden sind Risse im Mauerwerk durch z.B. fehlerhafte Verarbeitung der Rohstoffe. Beim Einbau der Fenster können Fehler auftreten, z.B. können sie mit der Außenseite nach innen eingebaut worden sein. Der Keller ist undicht durch Planungs- oder Materialfehler, oder das Dach ist für Feuchtigkeit anfällig wegen eines mangelhaft ausgeführten Dämmaufbaus. Ein grober Fehler sind auch fehlerhaft gesetzte Dehnungsfugen, die im Estrich zu Rissen führen. Feuchte Mauern können auch durch eine falsch eingebaute Lüftungsanlage verursacht werden. Können Fragen geklärt werden, weil der Bauherr in ständigem Kontakt mit den Bauarbeitern ist, führt dies zur Fehlerminimierung.

Bei Baumängeln gibt es einige Dinge, die zu beachten sind.

Austausch fehlerhafter WandverkleidungAustausch fehlerhafter Wandverkleidung Der Versuch den Mängel selbst zu beheben ist unbedingt zu unterlassen. Der erste Schritt ist die Dokumentation durch Fotos als Beweismaterial oder einem neutralen Zeugen wie einem Sachverständigen. Anschließend muss dann eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung erfolgen. Die Konsequenz des Bauherrn kann das vorübergehende Einbehalten eines Teils der Handwerkerrechnung sein. Verstreicht die Frist ungenützt, so ist eine Nachfrist festzusetzen. Kommt der Handwerker auch weiterhin seiner Pflicht zur Mängelbehebung nicht nach, kann der Bauherr die Vergütung mindern, oder unter Umständen auch ganz vom Vertrag zurücktreten. Vermeiden Sie, dass Ihnen Fehler, fehlerhafte oder nicht erbrachte Leistungen in der Bauausführung schlaflose Nächte bereiten und holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwaltes für Baurecht in Bochum in Anspruch.

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