Anwalt Beamtenrecht Münster
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Wer herabwürdigende und fremdenfeindliche Äußerungen in einer „WhatsApp-Gruppe“ verbreitet, muss mit der Suspendierung seines Dienstverhältnisses rechnen, entschied aktuell das Verwaltungsgericht Augsburg.





Im Beamtenrecht gilt der sogenannte „Grundsatz der Ämterstabilität“. Das heißt, dass eine einmal erfolgte Beförderung nach der Aushändigung der Ernennungsurkunde an den Beamten grundsätzlich nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.




