Einen kompetent Rechtsanwalt für Kaufrecht in Gelsenkirchen bei Anwaltssuche finden
Rechtsanwälte aus Gelsenkirchen für das rechtliche Fachgebiet Kaufrecht.
Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.
Kaufen und das Kaufrecht
Kaufverträge benötigen keine äußere Form. Trotzdem gibt es im BGB §§ die eingehalten werden müssen. Dies gibt das Kaufrecht im BGB vor und legt Rechte und Pflichten fest an die sich die Vertragspartner zu halten haben. Kaufen kann man bewegliche Sachen (von der Briefmarke bis zum Automobil) oder Forderungen (Vollstreckungstitel, Schulden, Rechnungen). Für den Kauf von Häusern / Immobilien oder Grundstücken gelten, wegen der hohen Bedeutung des Kaufvertrages, eigene Regelungen.
Rechte und Pflichten
Der Abschluß eines Kaufvertrages bringt, wie erwähnt, für beide Seiten Rechte und Pflichten mit sich. Der Verkäufer muss die Ware und das Eigentum daran übergeben. Die Ware hat natürlich in einwandfreiem Zustand zu sein. Bezahlt der Käufer die Ware, so hat er seine Seite der Pflicht erfüllt und der Kaufvertrag ist erfüllt. Sind beide Parteien Privatpersonen so haben sie in manchen Dingen andere Regelungen als Geschäftspartner. Bei einem Privatverkauf kann beispielsweise die Gewährleistungspflicht ausgenommen werden. Einem Unternehmen ist dies nicht möglich, es hat für mindestens ein Jahr eine Gewährleistungspflicht zu gewähren. Bei einem neuen Produkt trägt das Unternehmen sogar zwei Jahre Gewährleistung.
Rechte bei Mängeln
Das BGB beschreibt im § 434 wann ein Sachmangel vorliegt. Was kann ein Käufer tun wenn er mangelhafte Ware oder Dienstleistung feststellt? Er kann die Nacherfüllung durch den Verkäufer (Nachbesserung, Reparatur, Umtausch) einfordern. Oder er tritt vom Kaufvertrag zurück. Er kann auf einer Kaufpreisminderung bestehen. Der Verkäufer ist auch durch die Gesetzgebung geschützt. So hat auch er das Recht auf Nachbesserung und Mängelbeseitigung anstelle der Rückabwicklung des Kaufvertrages. Wenn seine Ware keinerlei Mängel aufweist, muss der Verkäufer die Ware nicht zurücknehmen. Denn auch der Käufer ist an den geschlossenen Vertrag gebunden. Eine Ausnahme zu dieser Regelung gibt es nur bei Haustürgeschäften oder auch bei Käufen im Internet. Im Streitfall wenden Sie sich am besten an einen Fachmann und vertrauen sich einem Anwalt mit dem Fachgebiet Kaufrecht an.