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Kaufrecht kurzgefasst
Für Kaufverträge muß keine besondere Form eingehalten werden. Formvollendet oder nicht, der Kaufvertrag ist gesetzlichen Regelungen unterworfen. Zusammen mit weiteren allgemeinen vertragsrechtlichen Bestimmungen regelt das Kaufrecht, welche Rechte und Pflichten Käufer und Verkäufer haben. Hierbei kann der Kaufgegenstand ein bewegliches Gut, wie Möbel z.B. oder auch ein Recht wie Forderungen, Vollstreckungstitel etc., sein. Manchmal werden ergänzende gesetzliche Regelungen notwendig, wie beim Immobilienkauf zum Beispiel.
Rechte und Pflichten kurz erläutert
Beide Vertragsparteien haben Rechte und Pflichten zu erfüllen wenn sie einen Kaufvertrag abschließen. Der Verkäufer muss die Ware und das Eigentum daran übergeben. Die Ware muß in einwandfreiem Zustand übergeben werden. Der Käufer hingegen verpflichtet sich mit Abschluß des Kaufvertrages zur vereinbarten Zahlung. Verkauft eine Privatperson an eine andere Privatperson so unterliegen sie anderen Regelungen als Unternehmen die einen Kaufvertrag schließen. Bei einem Privatverkauf kann beispielsweise die Gewährleistungspflicht ausgenommen werden. Wird ein gebrauchter Gegenstand bei einem Händler erworben, kann dieser die Gewährleistung auf maximal ein Jahr verkürzen. Ist die Ware neu, so sind sogar zwei Jahre zu gewähren.
Wenn die Ware Mängel aufweist
Es kann sich um einen Mangel der Art handeln, das wäre dann ein falsch geliefertes Produkt, einen Mangel der Beschaffenheit, in diesem Fall wäre die Ware fehlerhaft, einen Mangel der Qualität, es fehlt eine zugesagte Eigenschaft, oder auch einen Mangel der Quantität, also die vereinbarte Menge. Der Käufer hat nun unterschiedliche Rechte gegenüber dem Verkäufer. Er kann die Reparatur oder eine Nachbesserung verlangen, auch ein Umtausch wäre eine Möglichkeit. Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Auch der Verkaufspreis könnte gemindert werden. Die Rechte des Verkäufers sind folgende. So hat auch er das Recht auf Nachbesserung und Mängelbeseitigung anstelle der Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das Gesetz gibt dem Verkäufer das Recht, einwandfreie Ware nicht zurücknehmen zu müssen. Hier ist der Käufer in der Pflicht und muss die Ware wie vereinbart annehmen. Für dieses Recht gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. bei Haustürgeschäften oder dem Kauf über Internet. Im Streitfall wenden Sie sich am besten an einen Fachmann und vertrauen sich einem Anwalt mit dem Fachgebiet Kaufrecht an.