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Infos über Anwälte für Kaufrecht in Münster
sommerliche Frau kauft mit Kreditkarte ein
sommerliche Frau kauft mit Kreditkarte ein ©freepik - mko

Das Kaufrecht im Überblick

Kaufverträge sind nicht an eine Form gebunden. Das Gesetz hat jedoch trotzdem einige wichtige Regeln aufgestellt. Dies gibt das Kaufrecht im BGB vor und legt Rechte und Pflichten fest an die sich die Vertragspartner zu halten haben. Kaufen kann man bewegliche Sachen (von der Briefmarke bis zum Automobil) oder Forderungen (Vollstreckungstitel, Schulden, Rechnungen). Ein Immobilienkauf unterliegt zusätzlichen Regelungen.

Rechte und Pflichten

Durch Akzeptieren des Kaufvertrages gehen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer Pflichten ein, bzw. haben sie gegenseitige Rechte . Der Verkäufer muss die Ware und das Eigentum daran übergeben. Voraussetzung ist natürlich, dass die Ware mängelfrei sein muß. Der Käufer hat die Verpflichtung die Ware wie vereinbart zu bezahlen. Wenn beide Parteien Privatpersonen sind, so gelten in manchen Bereichen andere Regelungen als bei Geschäftspartnern. Bei einem Privatkauf ist es zulässig, eine Gewährleistung für den gekauften Gegenstand im Kaufvertrag auszuschließen. Während ein Unternehmer als Verkäufer immer eine Gewährleistungspflicht von mindestens einem Jahr hat. Der Kauf eines neuen Produktes hat jedoch immer eine Gewährleistungspflicht von zwei Jahren.

Rechte bei Mängeln

Fehlt der Ware eine im Vertrag zugesicherte Eigenschaft, so nennt man dies einen Mangel. Nach BGB § 437 stehen dem Käufer folgende Möglichkeiten offen: Er kann die Nacherfüllung durch den Verkäufer (Nachbesserung, Reparatur, Umtausch) einfordern. Oder man wünscht den Rücktritt vom Kaufvertrag. Eine weitere Möglichkeit wäre die Minderung des ursprünglichen Warenpreises. Das Gesetz schützt aber auch den Verkäufer. Der Verkäufer darf auf eine Mängelrüge mit einer Reparatur oder Nachbesserung reagieren. Auch kann der Verkäufer nicht gezwungen werden eine gänzlich mängelfreie Ware zurückzunehmen. Denn auch der Käufer ist an den geschlossenen Vertrag gebunden. Für dieses Recht gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. bei Haustürgeschäften oder dem Kauf über Internet. Wird Ihnen Ihr Recht verweigert, so wenden Sie sich am sichersten an einen Anwalt mit dem Bereich Kaufrecht.