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Das Zivilrecht
Das Zivilrecht, auch Privatrecht genannt, ist für die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen Personen oder juristischen Personen, wie Vereinen oder Unternehmen zuständig. Es ist abzugrenzen vom Strafrecht oder Verwaltungsrecht, in denen es um das Verhältnis Staat und Bürger geht. Die meisten Gesetze des Zivilrechts sind im BGB zusammengefasst.
Was das Zivilrecht vom Strafrecht unterscheidet
Das Zivilrecht basiert auf dem Grundsatz, dass der Staat den freien Willen seiner Bürger achtet. Dieser freie Wille gestattet es ihr, mit anderen Personen eine Rechtsbeziehung einzugehen. Wie ein abgeschlossener Vertrag beispielsweise. Im Zivilrecht ist dann das Regelwerk zu finden, das über Rechte und Pflichten zwischen privaten Vertragsparteien Auskunft gibt. Das öffentliche Recht wird bemüht, wenn es sich um Beziehungen zwischen Staat und Bürger handelt oder auch wenn es um die Organisation und Funktion des Staats beispielsweise die Zuständigkeit der einzelnen Behörden und Gerichte geht.
Zivilrecht versus Öffentliches Recht an einem Beispiel erklärt
Sie haben einem Verwandten einen Privatkredit gewährt. Der Freund, oder auch Kollege kann die Rückzahlung nicht wie ausgemacht zurückgeben. Da hier beide Personen als Privatmenschen gehandelt haben ist nun das Zivilrecht zuständig. Das öffentliche Recht hingegen wird bemüht, wenn die Schulden dem Staat gegenüber bestehen. Eine Verwaltungsbehörde wie das Versorgungsamt, das Finanzamt oder ein anderes Amt fordert die Begleichung einer Gebühr. Dies wäre beispielsweise der Fall bei einer nicht beglichenen Steuerschuld.
Sparten des Privatrechts
Das Zivilrecht hat sehr viele Sparten. Ein Anwalt für Zivilrecht wird sich deshalb immer auf ein Thema des Zivilrechts fokussieren. Diese sind u.a. das Reiserecht, Familienrecht oder Erbrecht. Wird Ihnen Ihr Recht verweigert so wenden Sie sich an einen versierten Anwalt für Zivilrecht. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwaltes für Zivilrecht in Augsburg in Anspruch.