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Kategorie: Anwalt Zivilrecht ,
18.06.2024 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 1791 mal gelesen)
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Müssen Händler und Discounter alte Elektrogeräte kostenfrei zurücknehmen?

alte kaputte Computerbausteine - Elektroschrott alte kaputte Computerbausteine - Elektroschrott © freepik-mko

Wohin mit dem kaputten Fernseher oder dem alten Handy? Verbraucher müssen alte Elektrogeräte nicht unbedingt beim Wertstoffhof abgeben, sie können alte Elektrogeräte und Elektroschrott auch an den Handel und Discounter zurückzugeben. Dies gilt sowohl bei einem Neukauf eines ähnlichen Geräts als auch, unter bestimmten Bedingungen, ohne Neukauf.

Warum gibt es eine Rücknahmepflicht von Elektrogeräten für den Handel?


Seit Oktober 2015 gilt in Deutschland das sog. Elektrogesetz. Mit diesem Gesetz wurde die europäische WEEE-Richtlinie zur Regelung des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten umgesetzt. Das Elektrogesetz beinhaltet eine Rücknahmepflicht des Handels für alte Elektrogeräte. Dafür räumte es dem Handel eine Übergangsfrist von 9 Monaten ein, die im Juli 2016 auslief. Der Handel muss seitdem alte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen, egal, ob der Verbraucher ein neues Gerät bei ihm erwirbt, oder nicht.

Ziel der Rücknahmepflicht von Elektrogeräten ist u.a. der Umweltschutz. Elektrogeräte enthalten wertvolle Rohstoffe sowie gefährliche Stoffe, die fachgerecht entsorgt werden müssen, um Umweltschäden zu vermeiden. Weiterhin werden mit der Rücknahmepflicht von Elektrogeräten Ressourcen geschont. Durch das Recycling von Elektrogeräten können wertvolle Materialien zurückgewonnen und wiederverwendet werden. Und nicht zuletzt erleichtert die kostenlose Rücknahme Verbrauchern die fachgerechte Entsorgung alter Geräte und reduziert illegale Entsorgungswege.

Welche Händler müssen Elektrogeräte zurücknehmen?


Die Rücknahmepflicht von alten Elektrogeräten betrifft stationäre Händler mit einer Ladenfläche von mehr als 400 Quadratmeter oder Versand-/Onlinehändler mit einer vergleichbar großen Versand-/Lagerfläche. Für den Versand-Handel gilt, dass dem Käufer eines neuen Geräts beim Kauf mitgeteilt werden muss, wo er das Alt-Elektrogerät abgeben kann oder es muss ihm eine kostenlose Rücksendung des Altgerätes möglich sein.

Eine Änderung des Elektrogesetzes verpflichtet seit dem 1. Juli 2022 auch Discounter und Lebensmitteleinzelhändler zur kostenlosen Rücknahme von Elektrogeräten. Bei kleinen Elektrogeräten gilt die Rücknahmepflicht unabhängig von einem Neukauf. Für größere Altgeräte ist der Discounter beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels zur Rücknahme verpflichtet.

Das Oberlandesgericht (OLG) München (Az. 6 U 1549/20) stellt klar, dass Händler für Verbraucher eine kostenlose und wohnortnahe Möglichkeit für die Entsorgung von alten Elektrogeräten anbieten muss. Ein pauschaler Verweis auf ein Filialnetz oder die Möglichkeit eines Paketversandes reicht lauf Gericht nicht aus.

Welche Elektrogeräte kann ich an den Handel zurückgeben?


Laut dem Elektrogesetz ist jedes Gerät, dass Strom – sei es aus der Steckdose oder einer Batterie- zum Betrieb braucht ein Elektrogerät, das vom Handel und Discounter kostenlos zurückgenommen werden muss. Verbraucher können kleine Elektrogeräte/Elektroschrott mit einer äußeren Abmessung unter 25 cm kostenlos an den Handel zurückgeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gerät dort gekauft oder ein neues Gerät erworben wurde.

Auch sog. Elektroschrott fällt unter die Rücknahmepflicht des Handels. Dazu gehören zum Beispiel Stecker, Antennen, Telefondosen, Kabeltrommeln, elektrisch verstellbare Sessel, Schuhe mit Leuchtsohlen, beleuchtete Badezimmerspiegel, Photovoltaikmodule, Nachspeicheröfen, Pedelecs bis 25 km/h oder ein Tresor mit elektronischem Schloss. Das Landgericht (LG) Ingolstadt (Az. 2 HK O 1582/18) hat entschieden, dass ein Online-Händler auch alte, ausgediente Energiesparlampen kostenfrei von Verbrauchern zurücknehmen muss.

Bei größeren Elektrogeräten ab einer äußeren Abmessung von 25 cm, wie etwa einer Waschmaschine, besteht für den Handel eine Rücknahmepflicht, wenn der Käufer ein neues, ähnliches Gerät gekauft hat.

Wie und wo kann ich alte Elektrogeräte kostenlos zurückgeben?


Verbraucher können alte Elektrogeräte beim stationären Handel abgeben oder sie kostenlos an den Versand-/Onlinehändler zurückschicken. Viele große Discounter und Elektronikmärkte wie MediaMarkt, Saturn, Aldi und Lidl haben Rücknahmesysteme eingerichtet. Kunden können ihre alten Elektrogeräte in den Filialen abgeben oder, im Falle von Online-Käufen, die Geräte kostenlos zurücksenden. Zudem besteht die Möglichkeit alte Elektrogeräte beim Wertstoffhof kostenlos abzugeben.

Das OLG Düsseldorf (Az. I –15 U 78/19) hat in einer Entscheidung klargestellt, dass ein Online-Händler die Entsorgung von gebrauchten Energiespar- oder LED-Lampen selbstständig gewährleisten muss. Er kann nicht auf Entsorgungsmöglichkeit durch Dritte verweisen. Auf der Homepage des Online-Händlers muss laut Gericht für den Verbraucher mit wenigen Klicks erkennbar sein, wie und wo er das Altgerät entsorgen kann. Der Online-Handel kann nicht auf Rückgabemöglichkeiten beim stationären Handel oder beim Wertstoffhof verweisen, sondern muss eigene Rückgabemöglichkeiten schaffen.

Was tun, wenn der Händler die Rücknahme von alten Elektrogeräten verweigert?


Verweigert ein Händler die Rücknahme eines alten Elektrogeräts, handelt er ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Verbraucher können zur Durchsetzung der Rückgabeverpflichtung das Ordnungsamt einschalten.

Was gilt für Verbraucher bei der Entsorgung von alten Elektrogeräten aufgrund der Rücknahmepflicht des Handels?


Verbraucher müssen alte Elektrogeräte entweder an den Händler zurückgeben oder bei einer Wertstoff-Sammelstelle abgeben. Beides ist für den Verbraucher kostenfrei. Sie dürfen alte Elektrogeräte nicht mehr im Hausmüll entsorgen.

Lesen Sie dazu unseren Rechtstipp „Müllentsorgung: Was ist erlaubt und wann droht ein Bußgeld?“.

erstmals veröffentlicht am 05.07.2016, letzte Aktualisierung am 18.06.2024

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