anwaltssuche
Suche
Kategorie: Anwalt Zivilrecht ,
14.01.2026 (Lesedauer ca. 5 Minuten, 2919 mal gelesen)
Stern Stern Stern Stern Stern grau 4.0 / 5 (243 Bewertungen)

Neue Regeln für die Rückgabe von Elektro-Altgeräten

alte kaputte Computerbausteine - Elektroschrott alte kaputte Computerbausteine - Elektroschrott © freepik-mko

Die Rückgabe von Elektro-Altgeräten wird seit Anfang 2026 durch neue und verschärfte Regelungen transparenter und verbraucherfreundlicher. Doch welche Elektrogeräte sind betroffen? Was gilt für Lithium-Batterien und insbesondere E-Zigaretten, die häufig noch immer im Hausmüll landen? Und wie sieht die Rücknahmepflicht des Handels bei Elektro-Altgeräten nun konkret aus?

Spezialisierte Anwälte für Zivilrecht in Deiner Umgebung
Deinen Ort auswählen

Warum gibt es eine Rücknahmepflicht von Elektrogeräten für den Handel?


Seit Oktober 2015 gilt in Deutschland das sog. Elektrogesetz. Mit diesem Gesetz wurde die europäische WEEE-Richtlinie zur Regelung des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten umgesetzt. Das Elektrogesetz beinhaltet eine Rücknahmepflicht des Handels für alte Elektrogeräte. Der Handel muss seitdem alte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen, egal, ob der Verbraucher ein neues Gerät bei ihm erwirbt, oder nicht.
Ziel der Rücknahmepflicht von Elektrogeräten ist u.a. der Umweltschutz. Elektrogeräte enthalten wertvolle Rohstoffe sowie gefährliche Stoffe, die fachgerecht entsorgt werden müssen, um Umweltschäden zu vermeiden. Weiterhin werden mit der Rücknahmepflicht von Elektrogeräten Ressourcen geschont. Durch das Recycling von Elektrogeräten können wertvolle Materialien zurückgewonnen und wiederverwendet werden. Und nicht zuletzt erleichtert die kostenlose Rücknahme Verbrauchern die fachgerechte Entsorgung alter Geräte und reduziert illegale Entsorgungswege.

Neues Elektrogesetz ab 2026 – was hat sich geändert?


Im Fokus des neuen Elektrogesetzes, dass seit dem 1.1.2026 in großen Teilen in Kraft getreten ist, sind Lithium-Batterien. Moderne Elektrogeräte kommen kaum noch ohne Lithium-Batterien oder Akkus aus. Sie sorgen für Mobilität und Leistung, stellen jedoch zugleich ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Werden diese Energiespeicher unsachgemäß entsorgt oder mechanisch beschädigt, können sie sich entzünden, mit teils gravierenden Folgen in Müllfahrzeugen, Sammelbehältern oder Sortieranlagen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt daher auf dem sachgerechten Umgang mit lithiumhaltigen Batterien.
Ein besonderes Augenmerk des neuen Elektrogesetzes gilt den E-Zigaretten, vor allem den Einwegvarianten. Diese Produkte wurden lange Zeit nicht als vollwertige Elektrogeräte wahrgenommen und landeten deshalb häufig im Haus- oder Restmüll. Dabei ist ihr Absatz enorm: Jährlich gelangen Millionen Einweg-E-Zigaretten in Umlauf. Die darin verbauten Akkus sind meist fest integriert, nur schwer entnehmbar und stellen bei falscher Entsorgung eine erhebliche Brandgefahr dar. Mit der neuen Rücknahmepflicht soll dieses Entsorgungsproblem gezielt angegangen werden. Ein deutlich sichtbares Kennzeichnungssymbol auf dem Produkt weist bereits beim Kauf darauf hin, dass E-Zigaretten nach Gebrauch ausschließlich über Sammel- oder Rückgabestellen zu entsorgen sind und nicht im Hausmüll.
Händler sind seit Anfang 2026 verpflichtet, gebrauchte Elektrogeräte – auch E-Zigaretten -zurückzunehmen, auch ohne gleichzeitigen Neukauf. Während die Rückgabe bislang oft an den Erwerb eines vergleichbaren Produkts gekoppelt war, entfällt diese Voraussetzung nun.
Um die Rückgabe von Elektro-Altgeräten für Verbraucher übersichtlicher zu gestalten, werden Rücknahme- und Sammelstellen nun einheitlich gekennzeichnet. Vorgesehen ein farbiges Logos, das das bisherige schwarz-weiße Symbol ersetzt. Dieses neue Kennzeichen soll gut sichtbar im stationären Handel sowie in Online-Shops erscheinen. Ziel ist es, Verbraucher eindeutig darauf hinzuweisen, dass Elektrogeräte nach Gebrauch separat gesammelt und fachgerecht entsorgt werden müssen.
An kommunalen Sammel- und Wertstoffhöfen ändert sich der Ablauf deutlich. Elektro-Altgeräte dürfen dort nicht mehr selbstständig durch Verbraucher entsorgt werden. Stattdessen erfolgt die Annahme ausschließlich durch qualifiziertes Fachpersonal. Dieses erkennt insbesondere lithiumhaltige Batterien und Akkus, die gezielt separiert und sicher behandelt werden. Dadurch soll die Brandgefahr bei Lagerung und Transport erheblich verringert werden.
Die gesetzlichen Änderungen sind zum Großteil zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Für einzelne Anforderungen, insbesondere bei Kennzeichnung und Rücknahme im Handel, gelten Übergangsfristen bis Mitte 2026. Unternehmen, die Rücknahmepflichten nicht erfüllen oder Sammelstellen fehlerhaft kennzeichnen, müssen mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro rechnen.
Die gesetzlichen Neuerungen zielen also insgesamt darauf ab, die Sammlung, Trennung und Entsorgung von Elektro-Altgeräten deutlich sicherer zu machen. Gleichzeitig soll die Recyclingquote spürbar steigen, denn aktuell verfehlt Deutschland die gesetzlich vorgegebenen Sammelziele für Elektroaltgeräte.

Welche Händler müssen Elektrogeräten zurücknehmen?


Die Rücknahmepflicht von alten Elektrogeräten betrifft stationäre Händler mit einer Ladenfläche von mehr als 400 Quadratmeter oder Versand-/Onlinehändler mit einer vergleichbar großen Versand-/Lagerfläche. Für den Versand-Handel gilt, dass dem Käufer eines neuen Geräts beim Kauf mitgeteilt werden muss, wo er das Alt-Elektrogerät abgeben kann oder es muss ihm eine kostenlose Rücksendung des Altgerätes möglich sein.
Eine Änderung des Elektrogesetzes verpflichtet seit dem 1. Juli 2022 auch Discounter und Lebensmitteleinzelhändler zur kostenlosen Rücknahme von Elektrogeräten. Bei kleinen Elektrogeräten gilt die Rücknahmepflicht unabhängig von einem Neukauf. Für größere Altgeräte ist der Discounter beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels zur Rücknahme verpflichtet.
Das Oberlandesgericht (OLG) München (Az. 6 U 1549/20) stellt klar, dass Händler für Verbraucher eine kostenlose und wohnortnahe Möglichkeit für die Entsorgung von alten Elektrogeräten anbieten muss. Ein pauschaler Verweis auf ein Filialnetz oder die Möglichkeit eines Paketversandes reicht lauf Gericht nicht aus.

Welche Elektrogeräte kann ich an den Handel zurückgeben?


Laut dem Elektrogesetz ist jedes Gerät, dass Strom – sei es aus der Steckdose oder einer Batterie- zum Betrieb braucht ein Elektrogerät, das vom Handel und Discounter kostenlos zurückgenommen werden muss. Verbraucher können kleine Elektrogeräte/Elektroschrott mit einer äußeren Abmessung unter 25 cm kostenlos an den Handel zurückgeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gerät dort gekauft oder ein neues Gerät erworben wurde.
Auch sog. Elektroschrott fällt unter die Rücknahmepflicht des Handels. Dazu gehören zum Beispiel Stecker, Antennen, Telefondosen, Kabeltrommeln, elektrisch verstellbare Sessel, Schuhe mit Leuchtsohlen, beleuchtete Badezimmerspiegel, Photovoltaikmodule, Nachspeicheröfen, Pedelecs bis 25 km/h oder ein Tresor mit elektronischem Schloss. Das Landgericht (LG) Ingolstadt (Az. 2 HK O 1582/18) hat entschieden, dass ein Online-Händler auch alte, ausgediente Energiesparlampen kostenfrei von Verbrauchern zurücknehmen muss.
Bei größeren Elektrogeräten ab einer äußeren Abmessung von 25 cm, wie etwa einer Waschmaschine, besteht für den Handel eine Rücknahmepflicht, wenn der Käufer ein neues, ähnliches Gerät gekauft hat.

Wie und wo kann ich alte Elektrogeräte kostenlos zurückgeben?


Verbraucher können alte Elektrogeräte beim stationären Handel abgeben oder sie kostenlos an den Versand-/Onlinehändler zurückschicken. Viele große Discounter und Elektronikmärkte wie MediaMarkt, Saturn, Aldi und Lidl haben Rücknahmesysteme eingerichtet. Kunden können ihre alten Elektrogeräte in den Filialen abgeben oder, im Falle von Online-Käufen, die Geräte kostenlos zurücksenden. Zudem besteht die Möglichkeit alte Elektrogeräte beim Wertstoffhof kostenlos abzugeben.
Das OLG Düsseldorf (Az. I –15 U 78/19) hat in einer Entscheidung klargestellt, dass ein Online-Händler die Entsorgung von gebrauchten Energiespar- oder LED-Lampen selbstständig gewährleisten muss. Er kann nicht auf Entsorgungsmöglichkeit durch Dritte verweisen. Auf der Homepage des Online-Händlers muss laut Gericht für den Verbraucher mit wenigen Klicks erkennbar sein, wie und wo er das Altgerät entsorgen kann. Der Online-Handel kann nicht auf Rückgabemöglichkeiten beim stationären Handel oder beim Wertstoffhof verweisen, sondern muss eigene Rückgabemöglichkeiten schaffen.

Was tun, wenn der Händler die Rücknahme von alten Elektrogeräten verweigert?


Verweigert ein Händler die Rücknahme eines alten Elektrogeräts, handelt er ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Verbraucher können zur Durchsetzung der Rückgabeverpflichtung das Ordnungsamt einschalten.

Was bedeutet die Rücknahmepflicht von Elektro-Altgeräten für Verbraucher?


Verbraucher müssen alte Elektrogeräte entweder an den Händler zurückgeben oder bei einer Wertstoff-Sammelstelle abgeben. Beides ist für den Verbraucher kostenfrei. Sie dürfen alte Elektrogeräte nicht mehr im Hausmüll entsorgen.
Lesen Sie dazu unseren Rechtstipp „Müllentsorgung: Was ist erlaubt und wann droht ein Bußgeld?“.

erstmals veröffentlicht am 05.07.2016, letzte Aktualisierung am 14.01.2026

Hilfe zur Anwaltssuche
Lesen Sie hier weitere Fachartikel im Themenbereich Kauf & Leasing
Hier finden Sie bundesweit Rechtsanwälte für Zivilrecht

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.