Deinen Anwalt für Verbraucherschutz findest Du hier

Rechtsanwalt Markus Höss
Höss | Rechtsanwälte
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht
Neue Weinsteige 2, 70180 Stuttgart
Zu meinem Profil
Höss | Rechtsanwälte
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht
Neue Weinsteige 2, 70180 Stuttgart

Rechtsanwältin Antje Martens
Anwaltskanzlei Antje Martens
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Almenweg 19, 67657 Kaiserslautern
Zu meinem Profil
Anwaltskanzlei Antje Martens
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Almenweg 19, 67657 Kaiserslautern


Verbraucherschutz: Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen
Letzte Aktualisierung am 2020-08-20 /
Lesedauer ca. 4 Minuten
- Verbraucherschutz schafft Gleichheit
- Verbraucherschutzbestimmungen können kompliziert sein
- Stichwort Gewährleistung
- Stichwort Garantie
- Verbraucherschutz bei Mängeln
- Widerrufsrecht
- Verbraucherschutz auch bei unberechtigten Forderungen eines Energieversorgers
- Anwalt für Verbraucherschutz
Verbraucherschutz schafft Gleichheit
Ware gegen Geld - so läuft das Kaufen. Leider aber nicht immer zur Zufriedenheit des Verbrauchers. Nach einer Weile gefällt das schicke Handtäschchen nicht mehr, die elektrische Zahnbürste stottert, das Ledersofa bekommt schon in früher Jugend Risse. Unzufriedenheit macht sich breit. Was kann der Käufer / Verbraucher in einer solchen Situation tun? Was sind seine Rechte? Zunächst: Verbraucherschutzbestimmungen gibt es überhaupt nur deshalb, weil angenommen wird, dass zwischen Herstellern / Verkäufern von Waren und Verbrauchern keine Waffengleichheit besteht. Erstere sind letzteren überlegen; sie haben sowohl die besseren Informationen, als auch das breitere Fachwissen um Waren, Produkte und deren Herstellung, Dienstleistungen. Sie haben außerdem die Möglichkeit, ihre Produkte über Werbung und Marketing in einem günstigen Licht erscheinen zu lassen und Kaufanreize zu setzen, gegen die sich der Verbraucher nur bedingt zur Wehr setzen kann. Zu guter Letzt haben sie das Geld des Verbrauchers meist bereits in der Tasche, wenn sich herausstellt, dass die Ware mängelbehaftet ist oder ganz anders aussieht als im Prospekt. Verbraucherschutzrechte sind unter anderem dazu gedacht, dieses Kräftegleichgewicht zu korrigieren.Verbraucherschutzbestimmungen können kompliziert sein
Stichwort Gewährleistung
Stichwort Garantie
Die Garantie besteht zusätzlich zur Gewährleistung. Sie ist eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers gegenüber dem Käufer, eine Art Haltbarkeitszusage (bedeutet, dass ein Gerät z.B. garantiert für eine gewisse Zeit funktionieren wird). Wichtig: Die Garantie ändert nichts an der Gewährleistung; sie darf die gesetzlich zugesicherte Gewährleistung weder ersetzen noch schmälern.Verbraucherschutz bei Mängeln
Die gerade gekaufte, stotternde elektrische Zahnbürste hat einen offensichtlichen Mangel. Der liegt nämlich dann vor, wenn die Ware eine der im Vertrag zugesicherten Eigenschaften nicht besitzt. Nach dem Gewährleistungsrecht kann der Käufer der Ware in diesem Fall:- vom Verkauf zurückzutreten (nicht bei geringen Mängeln)
- ein neues einwandfreies Produkt verlangen (Ersatzlieferung)
- die Nacherfüllung durch den Verkäufer verlangen (Nachbesserung, Reparatur)
- ein Recht auf Minderung geltend machen (Reduzierung der Kaufsumme).