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Höss | Rechtsanwälte
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht
Neue Weinsteige 2, 70180 Stuttgart
Kaufrecht
Prinzipiell können Kaufverträge formlos geschlossen werden. Formvollendet oder nicht, der Kaufvertrag ist gesetzlichen Regelungen unterworfen. So regelt das Kaufrecht unter anderem Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer. Hierbei kann der Kaufgegenstand ein bewegliches Gut, wie Möbel z.B. oder auch ein Recht wie Forderungen, Vollstreckungstitel etc., sein. Der Kauf eines Hauses bzw. einer Immobilie hat erweiterte besondere Vorgaben.
Rechte und Pflichten
Beide Vertragsparteien haben Rechte und Pflichten zu erfüllen wenn sie einen Kaufvertrag abschließen. Der Verkäufer muss die Ware und das Eigentum daran übergeben. Die Ware muß in einwandfreiem Zustand übergeben werden. Der Käufer hat die Verpflichtung die Ware wie vereinbart zu bezahlen. Für Geschäftsabschlüsse gelten in manchen Bereichen strengere Regeln als bei Kaufverträgen unter Privatpersonen. Hier kann der Verkäufer eine Gewährleistung für den verkauften Gegenstand ausschließen. Einem Geschäftspartner ist dies nicht möglich, bzw. kann er die Gewährleistung auf max. ein Jahr herunterschrauben. Allerdings ist auch dies nur möglich wenn es sich um ein gebrauchtes und kein neues Produkt handelt, für diese besteht nämlich eine Mindestgewährleistungspflicht von zwei Jahren.
Die Mängelrüge und das Recht
Um einen Mangel handelt es sich, wenn die gekaufte Ware eine ausdrücklich vereinbarte Eigenschaft nicht hat, oder die vereinbarte Funktion eingeschränkt ist. Was kann ein Käufer tun wenn er mangelhafte Ware oder Dienstleistung feststellt? Er kann die Reparatur oder eine Nachlieferung fordern. Er kann den Kaufvertrag wiederrufen. Auch der Verkaufspreis könnte gemindert werden. Und es gibt die Rechte, die ein Verkäufer hat wenn ein Mangel festgestellt wurde. Eine Nachbesserung, bzw. Reparatur muss ihm immer gestattet werden. Wenn seine Ware keinerlei Mängel aufweist, muss der Verkäufer die Ware nicht zurücknehmen. Er ist an den Vertrag gebunden, den er abgeschlossen hat. Für dieses Recht gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. bei Haustürgeschäften oder dem Kauf über Internet. Müssen Sie Ihr Recht gerichtlich durchsetzen, wenden Sie sich am besten an einen versierten Anwalt für Kaufrecht.