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Anwälte für Kaufrecht in Stuttgart Mitte für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwalt Markus Höss Stuttgart
Rechtsanwalt Markus Höss
Höss | Rechtsanwälte
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht
Neue Weinsteige 2, 70180 Stuttgart
0711 - 722 35 22 7
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Fachanwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart, Markus Höss. Ich begrüße Sie recht herzlich auf meinem Profil. Sie suchen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der Sie optimal beraten kann und effizient arbeitet? Dann sind Sie hier genau richtig. Meine Kompetenzen als Anwalt für Verkehrsrecht. Ich erhielt meine Anwaltszulassung im Jahr 1996 und war zunächst bis 1999 als Referatsleiter in einer Stuttgarter Anwaltskanzlei für die Bereiche allgemeines Zivilrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht/IP-Recht sowie Verkehrsrecht tätig. Von 1999 bis 2009 folgt meine erfolgreiche anwaltliche Tätigkeit als Gründer, Partner und Geschäftsführer der SH/P Anwaltskanzlei in Stuttgart. Durch meine langjährige Erfahrung als Wirtschaftsmediator verfüge ich über entsprechendes Verhandlungsgeschick. Meine Kompetenzen als Anwalt für Verkehrsrecht habe ich mit dem Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht vertieft. Als Fachanwalt habe ich nachweislich besondere theoretische und praktische Kenntnisse und kann Ihnen somit eine umfassende Rechtsberatung anbieten. Weitere Informationen zu meiner Person erhalten Sie auf meiner Homepage. Wie ich im Verkehrsrecht arbeite. 20 Jahre Berufserfahrung bedeuten ...mehr
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Infos zu Anwälte Kaufrecht in Stuttgart Mitte
Unterschrift unter einen Kaufvertrag
Unterschrift unter einen Kaufvertrag ©freepik - mko

Kaufrecht kurzgefasst

Ein Kaufvertrag muss keiner äußeren Form entsprechen. Auch wenn er keiner besonderen Form bedarf, so sind doch einige Dinge gesetzlich geregelt. Zusammen mit weiteren allgemeinen vertragsrechtlichen Bestimmungen regelt das Kaufrecht, welche Rechte und Pflichten Käufer und Verkäufer haben. Von beweglichen Gütern bis hin zu Forderungen wie Rechnungen oder Schulden, kann alles gekauft werden. Für den Kauf von Häusern / Immobilien oder Grundstücken gelten, wegen der hohen Bedeutung des Kaufvertrages, eigene Regelungen.

Rechte und Pflichten kurz erläutert

Beide Vertragsparteien haben Rechte und Pflichten zu erfüllen wenn sie einen Kaufvertrag abschließen. Für den Verkäufer bedeutet dies, dass er dem Käufer den Kaufgegenstand übergeben und ihm damit "das Eigentum an der Sache verschaffen" muss. Voraussetzung ist natürlich, dass die Ware mängelfrei sein muß. Abgeschlossen ist der Kaufvertrag mit Erfüllung der Pflicht des Käufers, den vereinbarten Preis zu bezahlen. Für einen Kaufvertrag von Privatperson zu Privatperson weichen die Regeln von denen der Kaufverträge zwischen Firmen etwas ab. So kann bei einem reinen Privatkauf die Gewährleistungspflicht an der Ware gestrichen werden. Wird ein gebrauchter Gegenstand bei einem Händler erworben, kann dieser die Gewährleistung auf maximal ein Jahr verkürzen. Der Kauf eines neuen Produktes hat jedoch immer eine Gewährleistungspflicht von zwei Jahren.

Der Kunde und sein Recht auf Mängelrüge

Das BGB beschreibt im § 434 wann ein Sachmangel vorliegt. Nach BGB § 437 stehen dem Käufer folgende Möglichkeiten offen: Die Reaktion auf einen Mangel kann sein, dass man eine Nachbesserung wünscht. Oder man wünscht den Rücktritt vom Kaufvertrag. Auch eine Preisminderung wäre eine Option. Als Verkäufer ist man geschützt durch eigene Rechte. So hat auch er das Recht auf Nachbesserung und Mängelbeseitigung anstelle der Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das Gesetz gibt dem Verkäufer das Recht, einwandfreie Ware nicht zurücknehmen zu müssen. Er ist an den Vertrag gebunden, den er abgeschlossen hat. Allerdings gibt es auch hier ein paar wenige Ausnahmen (Internetkauf, Haustürgeschäft). Vertrauen Sie sich einem Anwalt für Kaufrecht an und setzen Sie mit seiner Hilfe Ihre Rechte durch.

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