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Frau glücklich mit Einkauf
Frau glücklich mit Einkauf ©freepik - mko

Kaufrecht

Für Kaufverträge muß keine besondere Form eingehalten werden. Der Kaufvertrag nach § 433 I BGB bildet die Basis des deutschen Kaufrechts. Das Kaufrecht gibt die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Rechten und Pflichten vor, an deren Einhaltung sich Verkäufer und Käufer zu halten haben. Egal ob es sich hierbei um ein bewegliches Gut handelt oder um Forderungen wie Vollstreckungstitel oder Schulden. Besondere Regelungen bedarf es bei notwendigen öffentlichen Beurkundungen wie z.B. dem Kauf einer Immobilie.

Rechte und Pflichten kurz erläutert

Durch Akzeptieren des Kaufvertrages gehen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer Pflichten ein, bzw. haben sie gegenseitige Rechte . Für den Verkäufer bedeutet dies, dass er dem Käufer den Kaufgegenstand übergeben und ihm damit "das Eigentum an der Sache verschaffen" muss. Nur wenn die Ware in tadellosem Zustand übergeben wird ist dieser Pflicht genüge getan. Für den Käufer bedeutet es, dass er sich durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu bezahlen. Verkauft eine Privatperson an eine andere Privatperson so unterliegen sie anderen Regelungen als Unternehmen die einen Kaufvertrag schließen. Hier kann der Verkäufer eine Gewährleistung für den verkauften Gegenstand ausschließen. Einem Unternehmen ist dies nicht möglich, es hat für mindestens ein Jahr eine Gewährleistungspflicht zu gewähren. Ist die Ware neu, so sind sogar zwei Jahre zu gewähren.

Wenn die Ware Mängel aufweist

Es kann sich um einen Mangel der Art handeln, das wäre dann ein falsch geliefertes Produkt, einen Mangel der Beschaffenheit, in diesem Fall wäre die Ware fehlerhaft, einen Mangel der Qualität, es fehlt eine zugesagte Eigenschaft, oder auch einen Mangel der Quantität, also die vereinbarte Menge. Der Käufer hat nun unterschiedliche Rechte gegenüber dem Verkäufer. Er kann den Verkäufer zum Umtausch, oder zur Nachbesserung auffordern. Oder man wünscht den Rücktritt vom Kaufvertrag. Auch der Verkaufspreis könnte gemindert werden. Die Rechte des Verkäufers sind folgende. Der Verkäufer darf auf eine Mängelrüge mit einer Reparatur oder Nachbesserung reagieren. Weist der gekaufte Gegenstand keinerlei Mängel auf, kann der Käufer nicht grundsätzlich einfach vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall kann er auf Vertragserfüllung bestehen. Eine Ausnahme zu dieser Regelung gibt es nur bei Haustürgeschäften oder auch bei Käufen im Internet. Müssen Sie Ihr Recht gerichtlich durchsetzen, wenden Sie sich am besten an einen versierten Anwalt für Kaufrecht.

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