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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Kaufrecht in Essen

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Hand überreicht Stift zur Unterzeichnung Kaufvertrag
Hand überreicht Stift zur Unterzeichnung Kaufvertrag ©freepik - mko

Überblick über das Kaufrecht

Ein Kaufvertrag muss keiner äußeren Form entsprechen. Auch wenn er keiner besonderen Form bedarf, so sind doch einige Dinge gesetzlich geregelt. So regelt das Kaufrecht unter anderem Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer. Dies gilt für die Ware im Laden genauso wie bei der Übertragung eines Rechts wie einem Vollstreckungstitel oder einer Rechnung. Ein Immobilienkauf unterliegt zusätzlichen Regelungen.

Rechte und Pflichten kurz erläutert

Beide Vertragsparteien haben Rechte und Pflichten zu erfüllen wenn sie einen Kaufvertrag abschließen. Mit der Pflicht die Ware zu übergeben, gibt der Verkäufer auch den Eigentumsanspruch an dieser Ware an den Kunden weiter. Die Kaufsache muss dabei frei von Mängeln sein. Und der Käufer wiederum ist verpflichtet, die Ware mit dem vereinbarten Preis zu bezahlen. Sind beide Parteien Privatpersonen so haben sie in manchen Dingen andere Regelungen als Geschäftspartner. So kann bei einem reinen Privatkauf die Gewährleistungspflicht an der Ware gestrichen werden. Einem Unternehmen ist dies nicht möglich, es hat für mindestens ein Jahr eine Gewährleistungspflicht zu gewähren. Ist die Ware neu, so sind sogar zwei Jahre zu gewähren.

Rechte bei Mängeln

Es kann sich um einen Mangel der Art handeln, das wäre dann ein falsch geliefertes Produkt, einen Mangel der Beschaffenheit, in diesem Fall wäre die Ware fehlerhaft, einen Mangel der Qualität, es fehlt eine zugesagte Eigenschaft, oder auch einen Mangel der Quantität, also die vereinbarte Menge. Der Käufer hat in diesem Fall folgende Möglichkeiten. Er kann die Nacherfüllung durch den Verkäufer (Nachbesserung, Reparatur, Umtausch) einfordern. Oder er tritt vom Kaufvertrag zurück. Auch die Minderung des Verkaufspreises ist eine Möglichkeit. Als Verkäufer ist man geschützt durch eigene Rechte. Er darf in der Regel "nachbessern", also eventuelle Mängel beseitigen, die der verkaufte Gegenstand aufweist. Er muss eine einwandfreie Ware welche die bestellte Beschaffenheit besitzt nicht zurücknehmen. In diesem Fall kann er auf Vertragserfüllung bestehen. Allerdings gibt es auch hier ein paar wenige Ausnahmen (Internetkauf, Haustürgeschäft). Ein Rechtsanwalt mit Fachgebiet Kaufrecht wird Ihnen im Streitfall gute Hilfe leisten und dafür sorgen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

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