anwaltssuche
Suche

Deinen Anwalt für Widerrufsbelehrung findest Du hier

anwaltssuche junge Frau studiert aufmerksam die Widerrufsbelehrung
junge Frau studiert aufmerksam die Widerrufsbelehrung ©freepik - mko

Widerrufsbelehrung: Muster oder individuell formulieren? Was tun bei Fehlern?

Letzte Aktualisierung am 2022-03-14 / Lesedauer ca. 5 Minuten

Was ist eine Widerrufsbelehrung?

Eine Widerrufsbelehrung soll Verbraucher über ihr Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen informieren. Es geht darum Verbraucherrechte von Privatpersonen zu stärken. Ein Widerruf ermöglicht es dem Betroffenen bei bestimmten Vertragsarten eine bereits gegebene Einwilligung wieder rückgängig zu machen. Von diesem Recht auf Widerruf muss der Verbraucher vor Abschluss des Vertrages vom Vertragspartner in Kenntnis gesetzt werden. Verbraucher müssen über ihr Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, oder bei Verträgen im Rahmen des Online-Handels informiert und aufgeklärt werden. In dieser Belehrung muss das Unternehmen den Verbraucher über die Widerrufsbedingungen, die Widerrufsfrist, das Widerrufsverfahren sowie die Rücksendekosten vor Vertragsschluss in Kenntnis setzen. Der Widerruf muss für den Betroffenen genauso einfach sein wie die Einwilligung in den Vertrag. Wird ein Vertrag fristgerecht widerrufen, führt dies zur Rückabwicklung. Der Verbraucher retourniert die Ware und bekommt seine Zahlung zurückerstattet. Unter Umständen kann der Unternehmer einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen als Wertersatz bei Wertverlust durch die Rückabwicklung.

Welchen Anforderungen muss eine Widerrufsbelehrung genügen?

Seit Juni 2014 sind die formalen Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung aufgrund einer EU-Verbraucherrechterichtlinie EU-weit vereinheitlicht worden. Damit wurde für Unternehmen ein großes Stück Rechtssicherheit im Umgang mit Widerrufsbelehrungen geschaffen. Den Unternehmen werden zur Erleichterung ihrer Informationspflichten gesetzliche Muster für diese Belehrung zur Verfügung gestellt, die im Einzelfall nur angepasst werden müssen. Unternehmen sind aber nicht verpflichtet diese Muster für die Widerrufsbelehrung zu benutzen.

Wie lange gilt das Widerrufsrecht?

Das Widerrufsrecht ist nicht unbegrenzt gültig, es erlischt nach einer festgelegten Zeitspanne. Der Verbraucher hat den Vertragspartner fristgerecht über seinen Widerruf in Kenntnis zu setzen. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt in § 355 BGB eine zweiwöchige Widerrufsfrist an, beginnend bei Vertragsabschluss. Wird der Verbraucher vom Unternehmer nicht oder falsch über sein Widerrufsrecht informiert, so kann sich diese Frist verlängern.

Wie macht man von seinem Widerrufsrecht Gebrauch?

Der Verbraucher muss sich an seine Widerrufsfrist halten und den Verkäufer über seinen Rücktritt vom Kaufvertrag informieren. Bei den meisten Online-Shops senden Onlinehändler mit der Ware meist ein Rücksendeformular bzw. Widerrufsformular beigelegt. Dieses füllt der Kunde aus und sendet es anschließend gemeinsam mit der Ware zurück.

Welche Verträge können widerrufen werden?

Generell gilt, ein vertraglich vereinbartes Widerrufsrecht kann vom Verbraucher auch genutzt werden. Für viele Verträge ist dieses bereits ohnehin gesetzlich vorgeschrieben. So zum Beispiel Fernabsatzverträge. Damit sind z.B.Verträge gemeint, die per Internet oder Telefon geschlossen wurden wenn der Verkäufer seine Geschäfte regelmäßig so betreibt, Versandhandel zum Beispiel. Auch bei Haustürgeschäften gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Ein Einkauf während einer Kaffeefahrt fällt hier auch darunter. Der Käufer soll durch sein Widerrufsrecht die Möglichkeit bekommen von einem Kaufvertrag zurückzutreten dem er sich vielleicht situationsbedingt nicht hat entziehen können. Ebenso gilt für für Verbraucher, also für Privatpersonen, bei Abschluss von Bauverträgen, Verträgen bei denen Ratenlieferung vereinbart wurde oder bei Kauf auf Kredit das Widerrufsrecht. Sogar bei Verbraucherkreditverträgen die ausschließlich für private Zwecke genutzt werden gilt das Widerrufsrecht und auch Versicherungsverträge können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Seit 2014 gibt es auch für digitale Waren ein Widerrufsrecht. Besonders ist jedoch, dass das Widerrufsrecht durchaus ausgeschlossen werden kann. Die Regelungen finden sich in § 536 Abs. 5 BGB. Das Recht auf Widerruf erlischt mit Beginn der Ausführung des Vertrages, wenn ein Verbraucher bei Vertragsabschluss einer Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten ausdrücklich zustimmt und zur Kenntnis nimmt, dass sein Widerrufsrecht erlischt, wenn der Unternehmer bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnt.

Welche Verträge können nicht widerrufen werden?

Es gibt jedoch auch Ausnahmen bei denen das Widerrufsrecht nicht greift. Etwa bei Freizeitverträgen bzw. Fernabsatzverträgen und umfasst damit kulturelle Veranstaltungen sowie Sport- und Freizeitveranstaltungen wie u.a. Hotelbuchungen, Ticketverkauf, Fitnesscentergebühren etc. Das Gesetz greift dann, wenn die Dienstleistungen als Freizeitbetätigungen gebucht wurden und der Unterhaltung dienen sowie für einen festgelegten Zeitraum oder Termin vorgesehen sind. Dies dient dem Schutz des Veranstalters, der jedoch durch die Stornierung gesparte Aufwendungen anrechnen muss. Ebenfalls kein Widerrufsrecht gibt es bei verderblichen Waren wie Lebensmitteln sowie bei Waren, deren Wert mitunter großen Schwankungen unterliegt wie Gold oder Wertpapiere. Die Schwankungen würden eine Rückabwicklung verkomplizieren. Kein Widerrufsrecht hat ein Verbraucher bei für ihn individuell hergestellter Ware. Allerdings kann es dabei mitunter auch Ausnahmen geben. Vorsicht ist auch geboten beim Öffnen von Waren die dem Gesundheitsschutz dienen wie Medikamente, hygienisch sensibel sind oder versiegelt sind wie z.B. CDs. Das Öffnen kann dann zum Verlust des Widerrufrechtes führen.

Was kann bei einer Widerrufsbelehrung falsch gemacht werden?

Bei der Widerrufsbelehrung unterlaufen immer wieder Fehler, die zur Folge haben, dass die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wird. Ein häufiger Fehler ist das Verwenden einer nicht mehr aktuellen Widerrufsbelehrung. Auch werden Widerrufsbelehrungen auf einer Website oft falsch platziert oder gestaltet. Häufige inhaltliche Fehler sind bei einer Widerrufsbelehrung, wenn nicht ausreichend über die Übernahme von Rücksendungskosten informiert wird oder wenn das Widerrufsrecht unzulässig eingeschränkt wird - etwa, wenn eine Rücknahme nur bei originalverpackter Ware gewährt wird.

Welche Folgen hat eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung?

Wenn eine Widerrufsbelehrung den Verbraucher erreicht, wird die zweiwöchige Widerrufsfrist in Gang gesetzt. Versäumt das Unternehmen dem Verbraucher vor Vertragsschluss eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zukommen zu lassen, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen und der Verbraucher kann sich auch noch nach zwei Wochen vom Vertrag lösen. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann auch eine kostenintensive wettbewerbsrechtliche Abmahnung eines Mitbewerbers nach sich ziehen. Um dies zu vermeiden, empfiehlt es sich für Unternehmen bei der Erstellung einer Widerrufsbelehrung und erst recht, wenn bereits eine Abmahnung ins Haus geflattert ist, den rechtskundigen Rat eines Rechtsanwaltes / einer Rechtsanwältin für gewerblichen Rechtsschutz einzuholen. Eine Anwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz und kann sowohl Klägern als Antragsteller sowie Beschuldigten als Antragsgegnerin helfen, eine Ersteinschätzung der Sachlage abgeben und in allen Sachen den gewerblichen Rechtsschutz betreffend informieren und ihre Sache notfalls vor Gericht vertreten.

Neues zum Widerrufsrecht 2022

Durch den New Deal for Consumers gibt es 2022 gesetzliche Neuerungen für das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht. Die neuen Regeln sind ein Teil der sogenannten Omnibus-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/2161). Stichtag für die Umsetzung der europaweit umzusetzenden Richtlinie ist der 28.05.2022. Für Deutschland wurden die Vorgaben zur Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften bereits 2021 umgesetzt, sind im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu finden und ab dem 28. Mai 2022 anzuwenden. Für Online-Händler bedeutet diese Modernisierungsrichtlinie unter anderem Änderungen bei der Widerrufsbelehrung sowie ein neues Widerrufsformular. Sie müssen in ihrer Widerrufsbelehrung künftig eine Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeben. War dies bisher mit „soweit verfügbar“ zwar bereits erwünscht, so wird es ab Ende Mai 2022 zur Pflichtangabe. Die Angabe einer Faxnummer jedoch ist im Muster-Widerrufsformular hingegen künftig nicht mehr enthalten, sie wird damit zu einer freiwilligen Angabe in der Widerrufserklärung. Auch für Dienstleistungen bzw. der Bereitstellung digitaler Inhalte per Download gibt es Änderungen im Widerrufsrecht. Genauer gesagt, bei der Vermarktung digitaler Inhalte, die nicht auf Datenträgern gespeichert sind wie Clouds, Streamingdienste oder Datei-Hosting. Händler sind gut beraten, die Änderungen exakt abzubilden um später nicht Gefahr zu laufen sich mit den Folgen einer fehlerhaften Widerufsbelehrung auseinandersetzen zu müssen.
Hilfe zu Ihrer Anwaltsuche?
Hilfe zur Anwaltssuche
Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.