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Kategorie: Anwalt Immobilienrecht , 17.01.2024 (Lesedauer ca. 4 Minuten, 61478 mal gelesen)

Müllentsorgung: Was ist erlaubt und wann droht ein Bußgeld?

Müllsack mit Haushaltsabfällen liegt verteilt auf dem Boden Müllsack mit Haushaltsabfällen liegt verteilt auf dem Boden © freepik - mko

Vom abgestellten Schrottauto auf einem Waldweg bis zum weggeworfenen Pappbecher auf einem Parkplatz– unsere Umwelt wird mit unterschiedlichstem illegalen Müll belastet. Wann ist eine illegale Müllentsorgung strafbar? Welche Bußgelder drohen bei einer illegalen Müllentsorgung? Wird auch bei falscher Mülltrennung ein Bußgeld fällig? Ist es verboten Müll in eine fremde Mülltonne zu werfen? Darf man Müll verbrennen? Und wer kümmert sich um illegal entsorgten Müll?

Was versteht man unter illegaler Müllentsorgung?


Von einer illegalen Müllentsorgung spricht man immer dann, wenn Müll an einem Ort abgeladen oder hinterlassen wird, an dem er nicht hingehört. Denn das Abladen von Müll an einem anderen Ort, als an einer offiziellen Entsorgungsstelle ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz verboten. Dabei gilt als illegale Müllentsorgung auch schon das Abstellen von Altkleidersäcken neben einem vollen Altkleidercontainer.

Wie die illegale Entsorgung des Mülls geahndet wird, hängt von der Gefährdung ab, die von der Müllentsorgung ausgeht. So wird der weggeworfene Pappbecher anders geahndet als das verbotene Auskippen von Chemikalien in ein Gewässer.

Wann ist das illegale Entsorgen von Müll eine Straftat?


Kommt es aufgrund der illegalen Abfallentsorgung zur Verschmutzung von Luft, Boden oder Gewässern, handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet wird. Hier sind insbesondere Abfälle gemeint, die Gifte oder Krankheitserreger enthalten, die radioaktiv sind oder die Gefahr einer Explosion begründen oder einfach aufgrund ihrer Art, Beschaffenheit und Menge geeignet sind eine Gefahr für die Umwelt, Tiere und Pflanzen darzustellen. Zu nennen sind hier beispielsweise asbestverseuchte Elektro-Offen, Benzin oder Öl sowie Reinigungsmittel oder Farbe. Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt auch in diesem Fall von der Menge und Art des Abfalls sowie den Auswirkungen auf Luft, Boden oder Gewässer ab.

Strafbar ist auch schon die Gefahr der Verunreinigung von Luft, Boden oder Gewässer besteht. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Autobesitzer sein Schrottauto einfach auf einem Weg oder einem Parkplatz stehen lässt und es damit entsorgt, weil Motoröl in den Boden und damit ins Trinkwasser gelangen könnte.

Welche Bußgelder drohen bei illegaler Müllentsorgung?


Wer laut Kreislaufwirtschaftsgesetz vorsätzlich oder fahrlässig Müll und Abfälle an einem anderen Ort als an einer offiziellen Entsorgungsstelle behandelt, lagert oder ablagert, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Wie hoch das Bußgeld im konkreten Einzelfall ausfällt, wird von den Bundesländern in ihren Bußgeldkatalogen festgelegt. So wird in Niedersachsen für das illegale Entsorgen von fünf und mehr Autoreifen ein Bußgeld von 1.000 bis 25.000 Euro fällig, in Baden-Württemberg müssen Müllsünder für einen weggeworfenen Pappbecher mit 10 bis 25 Euro Bußgeld rechnen. Wie hoch das Bußgeld für eine Müllsünde ausfällt, hängt auch von der Menge und der Gefährlichkeit des Mülls ab. Letztlich liegt die Höhe des Bußgelds im Einzelfall im Ermessen der Behörde. In der Regel werden Gewerbetreibende für eine illegale Müllentsorgung härter bestraft, als Privatpersonen.

Wird auch bei falscher Mülltrennung ein Bußgeld fällig?


Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet Verbraucher zur Mülltrennung. Daher muss jeder, der seinen Hausmüll nicht ordnungsgemäß, etwa nach Papier, Plastik, Grünabfälle und Restmüll trennt, mit einem Bußgeld rechnen. Die falsche Mülltrennung wird mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro geahndet. Bei Wiederholungstätern erhöht sich das Bußgeld. Neben dem Bußgeld können weitere Kosten für die Müllentsorgung dazu kommen, denn die Müllabfuhr muss falsch getrennten Müll nicht abfahren.

Ist es verboten Müll in eine fremde Mülltonne zu werfen?


Fremder Müll in der eigenen Mülltonne ist nicht nur ärgerlich, sondern auch eine Besitzstörung. Der Besitzer der Mülltonne kann den Müllsünder auf Unterlassung verklagen und eventuelle Schäden – durch Sonderentleerungen oder flascher Mülltrennung – vom Müllsünder verlangen. Außerdem droht dem Übeltäter je nach kommunaler Satzung ein Bußgeld bei einem erstmaligen Verstoß von 10 – 50 Euro. Strafbar ist die Müllentsorgung in einer fremden Mülltonne aber nicht.

Darf man Müll auf seinem Grundstück lagern?


Abfall darf nicht auf dem Grundstück gelagert werden, da die damit verbundenen Gefahren das Wohl der Allgemeinheit gefährden, stellt das Verwaltungsgericht (VG) Münster (Az. 7 L 1222/16) klar. Derr Grundstückseigentümer muss auf seinem Grundstück gelagerten Müll entsorgen.

Auch Nachbargrundstücke dürfen nicht mit Müll verunreinigt werden. Selbst wenn der Müll das Eigentum des Nachbarn nicht beschädigt, liegt hierin eine Eigentumsbeeinträchtigung, entschied das Amtsgericht (AG) München (Az. 231 C 28047/10).

Ist das Verbrennen von Müll erlaubt?


Immer wieder entledigen sich Grundstückseigentümer angefallenen Müll, indem sie ihn auf ihrem Grundstück verbrennen. Das ist laut Kreislaufwirtschaftsgesetz ausdrücklich verboten, denn die Gesundheit anderer Menschen darf nicht durch Schadstoffe belastet werden, die durch eine Müllverbrennung entstehen können. Auch hier müssen Müllsünder mit einem hohen Bußgeld rechnen. Ebenso wenig ist die Verbrennung von Müll im eigenen Ofen oder Kamin erlaubt.

Was ist beim Sperrmüll zu beachten?


Sperrmüll darf nicht einfach so an die Straße gestellt werden. Entweder gibt es feste Abholtermine für Sperrmüll oder die Abholung muss bei den Entsorgungsbetrieben beantragt werden. Ob Kosten für die Sperrmüllentsorgung anfallen, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt. Oft kann Sperrmüll auch gegen eine geringe Gebühr bei den Entsorgungsbetrieben abgegeben werden. Für Elektroschrott, Farben oder Baustoffe fallen in der Regel keine Entsorgungsgebühren an.

Wer illegal Sperrmüll abstellt muss mit einem Bußgeld rechnen. Je nach Bundesland kann dies zwischen 50 und 5.000 Euro ausfallen.

Wo kann man illegale Müllentsorgung anzeigen?


Ob es ein abgestellter Kühlschrank neben dem öffentlichen Papiercontainer oder Säcke mit Haushaltsrestmüll am Waldrand sind, wer eine illegale Müllentsorgung entdeckt, kann sich an das kommunale Ordnungsamt melden. Geht von dem Abfall eine Gesundheitsgefahr aus, kann auch die Polizei informiert werden.

Wer beseitigt die illegale Müllentsorgung?


Wurde Müll illegal auf einem privaten Grundstück entsorgt, muss der Grundstückseigentümer die Beseitigung des Mülls veranlassen. Bei illegalem Müll im öffentlichen Raum ist die Beseitigung des Mülls Sache der Kommune. Meist erfolgt die Müllbeseitigung dann durch den kommunalen Bauhof oder ein Entsorgungsunternehmen.

erstmals veröffentlicht am 22.10.2021, letzte Aktualisierung am 17.01.2024

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