Müllentsorgung: Was ist erlaubt und wann droht ein Bußgeld?

Ob Autoreifen, Elektroschrott oder nur der leere Kaffee-Pappbecher: Unsere Umwelt wird mit immer mehr Müll belastet. Doch wann spricht man von einer illegalen Müllentsorgung? Wann droht Müll-Sündern ein Bußgeld? Ist auch falsche Mülltrennung eine bußgeldrelevante Ordnungswidrigkeit? Und wann stellt das illegale Entsorgen von Müll eine Straftat dar?
- Was versteht man unter illegaler Müllentsorgung?
- Wann droht Müllsündern ein Bußgeld?
- Darf man Müll auf seinem Grundstück lagern?
- Ist auch falsche Mülltrennung eine Ordnungswidrigkeit?
- Ist das Verbrennen von Müll erlaubt?
- Was ist beim Sperrmüll zu beachten?
- Wann stellt das Entsorgen von Müll eine Straftat dar?
- Wo kann man illegale Müllentsorgung anzeigen?
Was versteht man unter illegaler Müllentsorgung?
Von einer illegalen Müllentsorgung spricht man immer dann, wenn Müll an einem Ort abgeladen oder hinterlassen wird, an dem er nicht hingehört. Denn das Abladen von Müll an einem anderen Ort, als an einer offiziellen Entsorgungsstelle ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz verboten. Dabei gilt als illegale Müllentsorgung auch schon das Abstellen von Altkleidersäcken neben einem vollen Altkleidercontainer.
Wie die illegale Entsorgung des Mülls geahndet wird, hängt von der Gefährdung ab, die von der Müllentsorgung ausgeht. So wird der weggeworfene Pappbecher anders geahndet als das verbotene Auskippen von Chemikalien in ein Gewässer.
Wann droht Müllsündern ein Bußgeld?
Wer laut Kreislaufwirtschaftsgesetz vorsätzlich oder fahrlässig Müll und Abfälle an einem anderen Ort als an einer offiziellen Entsorgungsstelle behandelt, lagert oder ablagert, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Wie hoch das Bußgeld im konkreten Einzelfall ausfällt, wird von den Bundesländern in ihren Bußgeldkatalogen festgelegt. So wird in Niedersachsen für das illegale Entsorgen von fünf und mehr Autoreifen ein Bußgeld von 1.000 bis 25.000 Euro fällig, in Baden-Württemberg müssen Müllsünder für einen weggeworfenen Pappbecher mit 10 bis 25 Euro Bußgeld rechnen. Wie hoch das Bußgeld für eine Müllsünde ausfällt, hängt auch von der Menge und der Gefährlichkeit des Mülls ab. Letztlich liegt die Höhe des Bußgelds im Einzelfall im Ermessen der Behörde. In der Regel werden Gewerbetreibende für eine illegale Müllentsorgung härter bestraft, als Privatpersonen.
Darf man Müll auf seinem Grundstück lagern?
Abfall darf nicht auf dem Grundstück gelagert werden, da die damit verbundenen Gefahren das Wohl der Allgemeinheit gefährden, stellt das Verwaltungsgericht Münster (Az. 7 L 1222/16) klar. Derr Grundstückseigentümer muss auf seinem Grundstück gelagerten Müll entsorgen.
Auch Nachbargrundstücke dürfen nicht mit Müll verunreinigt werden. Selbst wenn der Müll das Eigentum des Nachbarn nicht beschädigt, liegt hierin eine Eigentumsbeeinträchtigung, entschied das Amtsgericht München (Az. 231 C 28047/10).
Ist auch falsche Mülltrennung eine Ordnungswidrigkeit?
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet Verbraucher zur Mülltrennung. Daher muss jeder, der seinen Hausmüll nicht ordnungsgemäß, etwa nach Papier, Plastik, Grünabfälle und Restmüll trennt, mit einem Bußgeld rechnen. Die falsche Mülltrennung wird mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro geahndet. Bei Wiederholungstätern erhöht sich das Bußgeld. Neben dem Bußgeld können weitere Kosten für die Müllentsorgung dazu kommen, denn die Müllabfuhr muss falsch getrennten Müll nicht abfahren.
Ist das Verbrennen von Müll erlaubt?
Immer wieder entledigen sich Grundstückseigentümer angefallenen Müll, indem sie ihn auf ihrem Grundstück verbrennen. Das ist laut Kreislaufwirtschaftsgesetz ausdrücklich verboten, denn die Gesundheit anderer Menschen darf nicht durch Schadstoffe belastet werden, die durch eine Müllverbrennung entstehen können. Auch hier müssen Müllsünder mit einem hohen Bußgeld rechnen. Ebenso wenig ist die Verbrennung von Müll im eigenen Ofen oder Kamin erlaubt.
Was ist beim Sperrmüll zu beachten?
Sperrmüll darf nicht einfach so an die Straße gestellt werden. Entweder gibt es feste Abholtermine für Sperrmüll oder die Abholung muss bei den Entsorgungsbetrieben beantragt werden. Ob Kosten für die Sperrmüllentsorgung anfallen, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt. Oft kann Sperrmüll auch gegen eine geringe Gebühr bei den Entsorgungsbetrieben abgegeben werden. Für Elektroschrott, Farben oder Baustoffe fallen in der Regel keine Entsorgungsgebühren an.
Wann stellt das Entsorgen von Müll eine Straftat dar?
Kommt es aufgrund der illegalen Abfallentsorgung zur Verschmutzung von Luft, Boden oder Gewässern, handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet wird. Hier sind insbesondere Abfälle gemeint, die Gifte oder Krankheitserreger enthalten, die radioaktiv sind oder die Gefahr einer Explosion begründen oder einfach aufgrund ihrer Art, Beschaffenheit und Menge geeignet sind eine Gefahr für die Umwelt, Tiere und Pflanzen darzustellen. Zu nennen sind hier beispielsweise asbestverseuchte Elektro-Offen, Benzin oder Öl sowie Reinigungsmittel oder Farbe. Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt auch in diesem Fall von der Menge und Art des Abfalls sowie den Auswirkungen auf Luft, Boden oder Gewässer ab.
Strafbar ist auch schon die Gefahr der Verunreinigung von Luft, Boden oder Gewässer besteht. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Autobesitzer sein Schrottauto einfach auf einem Weg oder einem Parkplatz stehen lässt und es damit entsorgt, weil Motoröl in den Boden und damit ins Trinkwasser gelangen könnte.
Wo kann man illegale Müllentsorgung anzeigen?
Ob es ein abgestellter Kühlschrank neben dem öffentlichen Papiercontainer oder Säcke mit Haushaltsrestmüll am Waldrand sind, wer eine illegale Müllentsorgung entdeckt, kann sich an das kommunale Ordnungsamt melden. Geht von dem Abfall eine Gesundheitsgefahr aus, kann auch die Polizei informiert werden.
erstmals veröffentlicht am 22.10.2021, letzte Aktualisierung am 17.02.2023
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