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Zivilrecht
Das Zivilrecht, auch Privatrecht genannt, ist für die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen Personen oder juristischen Personen, wie Vereinen oder Unternehmen zuständig. Es gibt eine klare Differenzierung zum Strafrecht. Die meisten Gesetze des Zivilrechts sind im BGB zusammengefasst.
Zivilrecht und öffentliches Recht gegenübergestellt
Jeder Bürger hat prinzipiell das Recht auf die Ausübung seines freien Willens. Dieser freie Wille gestattet es ihr, mit anderen Personen eine Rechtsbeziehung einzugehen. Ein gemeinsam geschlossener Vertrag zum Beispiel. Das Zivilrecht ist nun für die Einhaltung der Rechte und Pflichten der geschlossenen Verträge unter Privatleuten zuständig. Das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern regelt dann das öffentliche Recht.
Der Unterschied zwischen Privat- und Öffentlichem Recht im Beispiel
Ein Freund leiht einem Bekannten oder Verwandten Geld. Leider bekommt man das Geld aber nicht wie vereinbart zurück. Hier findet das Zivilrecht Anwendung, denn es geht um schuldrechtliche Angelegenheiten zwischen Privatpersonen. Schuldet man hingegen dem Staat Geld, so ist es das öffentliche Recht welches zuständig ist. Etwa einer Finanz- oder Verwaltungsbehörde. Als Beispiel könnte hier das Begleichen einer Steuerschuld genannt werden.
Die Sparten des Zivilrechts
Das Zivilrecht hat sehr viele Sparten. Dies ist auch der Grund warum Anwälte für Zivilrecht sich meist auf ein Fachgebiet spezifizieren. Zum Privatrecht gehören die Bereiche des Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Im Streitfall wenden Sie sich am besten an einen Fachmann und vertrauen sich einem Anwalt für Zivilrecht an. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Zivilrecht in Heidelberg über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.