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Anwaltskanzlei Heinz
Rechtsanwalt
Düsseldorfer Straße 35, 40667 Meerbusch
Das Zivilrecht kurz erläutert
Das Zivilrecht, oder auch Privatrecht regelt Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern oder auch juristischen Personen wie Firmen, AGs, GmbHs etc. Es gibt eine klare Differenzierung vom Strafrecht bzw. öffentlichen Recht. Das Privatrecht ist überwiegend im BGB zu finden.
Unterschiede des Privatrechts und des Strafrechts
Das Zivilrecht geht davon aus, dass jeder Einzelperson im Staat die Ausübung eines freien Willens zusteht. Ob eine Privatperson eine Rechtsbeziehung mit einer anderen Person eingehen will, das gehört also zum freien Willen eines jeden Bürgers. Wie ein abgeschlossener Vertrag beispielsweise. Die Rechte und Pflichten, die beide Privatpersonen durch einen Vertrag eingehen sind im Zivilrecht geregelt. Das öffentliche Recht wird bemüht, wenn es sich um Beziehungen zwischen Staat und Bürger handelt oder auch wenn es um die Organisation und Funktion des Staats beispielsweise die Zuständigkeit der einzelnen Behörden und Gerichte geht.
An einem Beispiel erklärt
Sie haben einem Verwandten einen Privatkredit gewährt. Der Freund, oder auch Kollege kann die Rückzahlung nicht wie ausgemacht zurückgeben. Da hier beide Personen als Privatmenschen gehandelt haben ist nun das Zivilrecht zuständig. Öffentliches Recht kommt zum Tragen, wenn der Staat involviert ist. In diesem Fall hat ein Amt eine Forderung und drängt auf Begleichung. Klassisches Beispiel ist hier natürlich eine Steuerschuld.
Fachgebiete des Zivilrechts
Die Fachbereiche des Zivilrechts sind sehr vielfältig. Aus diesem Grund gibt es viele Anwälte mit Spezifikation auf ein Thema des Zivilrechts. Einige davon sind beispielsweise das Familienrecht, das Erbrecht oder auch das Handelsrecht, welches wiederum genau genommen zum Sonderprivatrecht gehört. Wird Ihnen Ihr Recht verweigert so wenden Sie sich an einen versierten Anwalt für Zivilrecht. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwaltes für Zivilrecht in Mönchengladbach in Anspruch.