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Das Zivilrecht kurz erläutert
Das Zivilrecht ist für die rechtlichen Beziehungen von Privatpersonen, auch natürliche Personen genannt, oder juristischen Personen wie z.B. Vereinen oder Unternehmen zuständig. Es ist abzugrenzen vom Strafrecht oder Verwaltungsrecht, in denen es um das Verhältnis Staat und Bürger geht. Die Gesetzestexte findet man vor allem im BGB.
Zivilrecht und öffentliches Recht gegenübergestellt
Das Zivilrecht geht davon aus, dass jeder Einzelperson im Staat die Ausübung eines freien Willens zusteht. Jeder Privatperson steht es also frei in eine Rechtsbeziehung mit einer anderen Person zu treten. Wie ein abgeschlossener Vertrag beispielsweise. Im Zivilrecht ist dann das Regelwerk zu finden, das über Rechte und Pflichten zwischen privaten Vertragsparteien Auskunft gibt. Das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern regelt dann das öffentliche Recht.
An einem Beispiel erklärt
Zur Überbrückung leiht man z.B. einem Freund Geld um ihm aus einer finanziellen Notlage zu helfen. Nun bekommt man das geliehene Geld leider nicht mehr wie vereinbart zurück. Da hier beide Personen als Privatmenschen gehandelt haben ist nun das Zivilrecht zuständig. Im öffentlichen Recht würde das Geld dem Staat geschuldet werden. Etwa einer Finanz- oder Verwaltungsbehörde. Dies könnten z.B. ausstehende Zahlungen für die Müllabfuhr an die Gemeinde sein.
Die Sparten des Zivilrechts
Die Fachbereiche des Zivilrechts sind sehr vielfältig. Anwälte für Zivilrecht sind deshalb eigentlich immer spezialisiert auf einen Fachbereich. Das Privatrecht behandelt u.a. das Erbrecht oder Familienrecht, außerdem gibt es das Sonderprivatrecht in dem es dann z.B. um Handelsrecht oder Arbeitsrecht geht. Wird Ihnen Ihr Recht verweigert so wenden Sie sich an einen versierten Anwalt für Zivilrecht. Nützen Sie mit anwaltsuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme zu einem Anwalt für Zivilrecht in Wiesbaden.