Anwalt für Internetrecht in Leverkusen auf Anwaltssuche finden
fielenbach harbordt rechtsanwälte
Richard-Zanders-Straße 33, 51469 Bergisch Gladbach
Holger Harbordt, Ihr Rechtsanwalt für Internetrecht, Mietrecht und Gewerberecht in Bergisch Gladbach . Ich berate Mandanten in allen Fragen rund um das Internetrecht, Miet- und Gewerberecht. Legen Sie Ihre Anliegen in diesen Rechtsgebieten vertrauensvoll in meine Hände! Sie erreichen mich am besten direkt über das Kontaktformular auf meinem Profil. Ihre Nachricht wird mir direkt zugeleitet. Ich melde mich dann umgehend und Sie können mit mir über Ihr Anliegen sprechen bzw. einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren. Ich freue mich auf Sie! Vita, Kompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte. Rechtswissenschaften habe ich an der Universität zu Köln studiert. Bereits während meines Studiums konnte ich im Rahmen eines studentischen Wettbewerbs im Völkerrecht vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag auftreten und dort mit meinem Team der Kölner Universität den Preis „Telders International Law Moot Court“ - Wettbewerb gewinnen. Mein Referendariat absolvierte ich unter anderem beim Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft Bonn sowie bei der Bezirksregierung Köln. Ich war ...mehr
Internet – Welches Recht gilt?
Die Nutzung des Internets ist immens und weit mehr als nur eine Verkaufsplattform. Die Gesetze, die das Onlinerecht berühren sind folgerichtig sehr zahlreich. Einige Rechtsgebiete sind z.B. das Urheberrecht, das AGB-Recht, das Wettbewerbsrecht und das Marken- oder Namensrecht. Rechtliche Auflagen sind oft schwer zu überblicken. Eine eigene Website zu erstellen kann schon fehlerhaft beginnen. Zwingend erforderlich sind zum Beispiel das Impressum und auch die AGBs. Diese müssen speziell auf das Unternehmen ausgelegt und zulässig sein. Das ist sowohl für den Eigentümer der Website als auch für den Kunden wichtig und schafft Vertrauen. Sich AGBs zu kopieren scheint hier ein einfacher Weg zu sein und erspart Zeit und Mühe. Aber unvorsichtigerweise übernommene, unzulässige Klauseln können schnell zu Abmahnungen führen. Die Formulierungen der fremden AGBs passen vielleicht nicht auf das eigene Unternehmen und führen zu Abmahnungen. Zusätzlich begeht man durch die Kopie auch eine Urheberrechtsverletzung. Eine rechtliche Prüfung ist aus diesen Gründen immer ratsam.
Wie kommt es zur Internet-Abmahnung?
Immer öfter hört man von Internetabmahnungen. Von regelrechten Abmahnwellen und sogenannten Abmahnanwälten wird inzwischen gesprochen. Eine Abmahnung im Internet ist die formale Aufforderung ein bestimmtes Verhalten oder auch eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Eine Abmahnung soll Streitigkeiten außergerichtlich klären. In den meisten Fällen hat man gegen das Marken- oder Urheberrecht verstoßen. Typischer Fehler ist beispielsweise das Zusenden eines Newsletters per E-Mail ohne der vorherigen Zustimmung des Empfängers. Hier handelt es sich um unlauteren Wettbewerb. Das schriftliche Einverständnis des Adressaten ist also unabdingbar. Für dieses Einholen der Genehmigung bedient man sich gern des Double-Opt-In Verfahrens. Der Adressat muss obendrein die Möglichkeit haben den Newsletter jederzeit abbestellen zu können. Auch das Impressum darf in keiner E-Mail fehlen. Bereits ein Verstoß gegen nur eines dieser Kriterien rechtfertigt eine Abmahnung. Diese Vorgaben gelten für bestehende Geschäftsbeziehungen nur in eingeschränkter Form. Diesen Kontakten darf man durchaus Werbung per E-Mail übermitteln. Jedoch gilt auch hier, dass zu jeder Zeit die Abmeldung des Newsletters möglich sein muss. Außerdem dürfen Dienstleister nur Produkte oder Dienstleistungen ihres jeweiligen Berufsstandes bewerben. Eine Kosmetikerin, die Werbung für Inneneinrichtung macht, wiederspräche also dieser Richtlinie.
Wann ist Filesharing gesetzeswidrig?
Über das Internet werden Daten meist in Form von Texten, Liedern oder Videos getauscht, dies nennt man Filesharing. Der Gesetzgeber verbietet dies nicht grundsätzlich. Es ist aber nur unter der Voraussetzung erlaubt, dass man selbst der Urheber der Daten ist oder es auch keinen anderen Urheber gibt, der noch Anspruch darauf erheben kann. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) erklärt Werke aus Literatur, Wissenschaft und Kunst zum Schutzgegenstand. Gemeint sind damit „persönliche geistige Schöpfungen“ (UrhG § 2 Abs. 2). Als solches hat der Urheber ein automatisches lebenslanges Recht an seiner Schöpfung und dies auch noch weitere 70 Jahre über seinen Tod hinaus. Fremdnutzung kann der Urheber durch z.B. Lizenzen genehmigen. Ist der Urheber verstorben und die 70 Jahre sind verstrichen, gilt das Werk „gemeinfrei“. Dies bedeutet, jeder kann nun auch ohne Lizenz oder Genehmigung auf das Produkt zugreifen. Diese Vorgaben sind auch für das Filesharing anzuwenden. Dieses Teilen wird unter anderem durch Torrentseiten ermöglicht. Der Datentransfer geschieht dann über Filesharing Seiten, die diese Torrents entschlüsseln und ihren Kunden bereitstellen können. Problematisch wird das Filesharing, wenn die geteilten Daten eben urheberrechtlich geschützt sind und nicht mit Genehmigung des Urhebers angeboten werden. Ohne die Erlaubnis in Form einer Lizenz oder eines schriftlichen Einverständnisses wäre das Kopieren oder Verbreiten fremder Daten folglich eine strafbare Handlung. Denn für den Urheber ist dies ein beträchtliches Verlustgeschäft. Für ein kostenlos heruntergeladenes Lied kann man sich so manchen CD-Kauf sparen. Viele Urheber wenden sich darum an Anwälte oder auch an Unternehmen die sich darauf spezialisiert haben solche Straftaten aufzudecken. Wenden auch Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Internetrecht. Durch Abmahnung wegen Filesharings kann der entstandene Schaden geahndet werden und der Anwalt sorgt so für eine Entschädigigung des entstandenen Schadens. Filesharing gibt es auch in Familien und die Gerichte müssen sich damit auseinandersetzen. Haften die Eltern für ihre Kinder? Es gibt ein BGH-Urteil vom März 2017 in dem entschieden wurde, dass Eltern, wenn sie es nicht selbst waren, wenigstens nachträglich versuchen müssen herauszufinden, wer in ihrem Haushalt Filesharing begangen hat. Finden sie heraus, dass ihr Kind die Straftat begangen hat, sind sie verpflichtet seinen Namen zu nennen, ansonsten haften sie selbst Von Ehepartnern könne jedoch keine gegenseitige Überwachung gefordert werden lautet ein BGH-Urteil vom 06. Oktober 2016. Streiten beide die Tat ab, kann der Anschlussinhaber nicht zur Schadenersatzhaftung herangezogen werden, da grundsätzlich auch ein Dritter den Download in Gang gesetzt haben könnte. Als Erstes sollte man sich, bei einer Abmahnung wegen Filesharing, um einen versierten Anwalt für Internetrecht kümmern. Abmahnungen sind mit Fristen versehen, die es einzuhalten gilt. Der fachkundige Anwalt wird die Sachlage prüfen und Sie rechtssicher beraten. Selbst, ohne Rechtsrat, zu handeln und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, sprich Abmahnung, unterschreiben, ist gleichbedeutend mit dem Ablegen eines Geständnisses. Kontaktieren Sie unverbindlich einen Anwalt für Internetrecht in Leverkusen.