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Rechtsanwalt Joachim Morgenroth Dortmund
Rechtsanwalt Joachim Morgenroth
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Joachim Morgenroth, Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Mietrecht, Kaufrecht und allgemeines Zivilrecht in Dortmund. Sie haben Fragen zum Verkehrsrecht oder zum Mietrecht, Kaufrecht und allgemeinen Zivilrecht? Als Rechtsanwalt mit langjähriger Berufserfahrung bin ich Ihnen gerne behilflich. Schreiben Sie mir gern über das Kontaktformular in der rechten Spalte und wir werden uns gemeinsam um Ihr Rechtsproblem kümmern! Meine Kompetenzen. Ich bin bereits viele Jahre als Rechtsanwalt tätig. In dieser Zeit habe ich ein Interesse für bestimmte Rechtsgebiete entwickelt, um mich gezielt auf die eigenen Besonderheiten der Gebiete einzustellen und für jeden neuen Fall entsprechend vorzubereiten. Unsere Kanzlei vertritt Sie kompetent und umfangreich in vielen verschiedenen Rechtsgebieten. Dazu gehören das Verkehrsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, allgemeine Zivilrecht und Arbeitsrecht. Meine Arbeitsweise. In einem ersten persönlichen Gespräch schildern Sie mir Ihre rechtlichen Fragen und Anliegen. Danach erläutere ich Ihnen alle möglichen Vorgehensweisen und weise Sie auch auf die damit verbundenen Kosten und Risiken hin. Nachdem Sie ...mehr
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Kaufrecht

Für Kaufverträge muß keine besondere Form eingehalten werden. Formvollendet oder nicht, der Kaufvertrag ist gesetzlichen Regelungen unterworfen. Das Kaufrecht legt also fest, welche Rechte und Pflichten beide Vertragsparteien haben. Egal ob es sich hierbei um ein bewegliches Gut handelt oder um Forderungen wie Vollstreckungstitel oder Schulden. Weitere Regelungen werden getroffen bei z.B. Immobilienkäufen, da es hier der öffentlichen Beurkundung bedarf.

Pflichten für Käufer und Verkäufer

Durch Akzeptieren des Kaufvertrages gehen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer Pflichten ein, bzw. haben sie gegenseitige Rechte . Mit der Pflicht die Ware zu übergeben, gibt der Verkäufer auch den Eigentumsanspruch an dieser Ware an den Kunden weiter. Die Kaufsache muss dabei frei von Mängeln sein. Bezahlt der Käufer die Ware, so hat er seine Seite der Pflicht erfüllt und der Kaufvertrag ist erfüllt. Bei einem Kauf zwischen Privatleuten sieht das Kaufrecht andere Regelungen vor als bei einem Kauf zwischen Unternehmer und Verbraucher. Bei einem Privatkauf ist es zulässig, eine Gewährleistung für den gekauften Gegenstand im Kaufvertrag auszuschließen. Wird ein gebrauchter Gegenstand bei einem Händler erworben, kann dieser die Gewährleistung auf maximal ein Jahr verkürzen. Beim Kauf neuer Gegenstände gilt immer ein zweijähriges Gewährleistungsrecht, das vom Händler nicht umgangen werden kann.

Die Mängelrüge

Das BGB beschreibt im § 434 wann ein Sachmangel vorliegt. Nach BGB § 437 stehen dem Käufer folgende Möglichkeiten offen: Er kann die Reparatur oder eine Nachlieferung fordern. Oder er tritt vom Kaufvertrag zurück. Er kann auf einer Kaufpreisminderung bestehen. Und es gibt die Rechte, die ein Verkäufer hat wenn ein Mangel festgestellt wurde. Er muss die Möglichkeit auf Mängelbeseitigung, also Nachbesserung anstelle einer Kaufrückabwicklung bekommen. Wenn seine Ware keinerlei Mängel aufweist, muss der Verkäufer die Ware nicht zurücknehmen. Der Verkäufer hat in diesem Fall das Recht auf Erfüllung des Vertrages zu pochen. Eine Ausnahme zu dieser Regelung gibt es nur bei Haustürgeschäften oder auch bei Käufen im Internet. Vertrauen Sie sich einem Anwalt für Kaufrecht an und setzen Sie mit seiner Hilfe Ihre Rechte durch.