Anwalt für Sozialhilferecht in Dortmund Innenstadt

Rechtsanwältin · Fachanwältin für Sozialrecht
Westenhellweg 124/126, 44137 Dortmund
Susanne Ziegler, Ihre Fachanwältin für Sozialrecht in Dortmund. Die Leistungen der Job-Agentur wurden Ihnen gekürzt oder gestrichen? Das müssen Sie nicht einfach so hinnehmen! Als Fachanwältin für Sozialrecht helfe ich Ihnen für Ihre berechtigen Ansprüche rund um das Sozialrecht einzustehen. Meine Kompetenzen. Nachdem ich im Jahre 2002 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erhielt, habe ich zunächst 5 Jahre als selbstständige Rechtsanwältin in Witten gearbeitet. Im Jahr 2007 wechselte ich dann nach Dortmund und bin seitdem in meiner eigenen Kanzlei tätig. Die schwerpunktmäßige Ausrichtung meiner Kanzlei liegt auf dem Sozialrecht. Hierfür bin ich befugt, den Titel Fachanwältin für Sozialrecht zu tragen. Ich unterstütze Sie außerdem gerne in Anliegen außerhalb von Sozialleistungen und Sozialversicherungen - so beschäftige ich mich im Zusammenhang mit dem Sozialrecht auch mit dem Versicherungsrecht. Ich stehe Ihnen ebenfalls in familienrechtlichen sowie arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Meine Arbeitsweise. Im Sozialrecht gilt es Fristen und Vorschriften einzuhalten, die dem Laien schnell ...mehr
Sozialrecht im Überblick
Was findet man im Sozialrecht? Das Sozialrecht trifft Vorsorge für seine Bürger indem es sie durch gesetzliche Versicherungen, in die regelmäßig eingezahlt werden muss, wie z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung absichert. Nicht nur Vorsorge trifft der Staat, sondern auch Fürsorge durch Arbeitslosengeld II, besser bekannt unter dem Namen Hartz IV, Sozialhilfe oder Opferentschädigung. Die gesetzlichen Regelungen findet man im Sozialrecht. Anwälte für Sozialrecht setzen für ihre Mandanten Leistungen durch, die ihnen von rechts wegen zustehen. Mit uns finden Sie einen kompetenten Anwalt für Sozialrecht in Ihrer Stadt. Wegen seiner Komplexität soll hier auf den Bereich der Sozialhilfe besonders eingegangen werden. Nach der Reformation im Jahre 2003 wurde das Bundessozialhilfegesetz als zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Das Sozialhilferecht hat die Funktion seine Bürger in Notsituationen aufzufangen.
Wer profitiert vom Sozialhilferecht?
Helfen soll es allen Bürgern, die für ihr Existenzminimum nicht selbst sorgen können und die auf keine andere ausreichende Hilfe durch Angehörige oder andere Sozialleistungsträger zurückgreifen können und deren gewöhnlicher Aufenthalt Deutschland ist. Obdachlosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere Belastungen fallen in den Sozialhilfebereich. Ob es um ein Leben auf gesellschaftlich akzeptablen Niveau geht oder um andere Belastungen, mit den Leistungen der Sozialhilfe soll dies erreicht werden. In sieben Kapiteln wird für die jeweiligen Lebenssituationen die möglichen Unterstützungen aufgezeigt.
Die Voraussetzungen um Sozialhilfeberechtigt zu sein.
Bevor Sozialhilfe gewährt wird, müssen alle anderen Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten ausgeschöpft worden sein. Welche Einkünfte als Einkommen bewertet werden stehen in den Regelungen des § 82 SGB XII. Nicht zum Einkommen zählen u.a. die Leistungen nach dem SGB XII selbst, die Grundrente nach Bundesversorgungsgesetz BVG, Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Hierunter fällt auch der eventuelle Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Einige zu entrichtende Steuern oder Pflichtbeiträge sind bei den Berechnungen der Sozialhilfeleistung abzuziehen. Erwerbsfähig ist ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, wenn er täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnte. Ist dies gegeben, so ist keine Unterstützung durch Sozialhilfe möglich. Hartz 4 ist für diese Personengruppe die mögliche Grundsicherung, so sie sich in Arbeitslosigkeit befinden. Für Asylbewerber sowie auch für Ausländer gibt es keine Sozialhilfe solange sie keine feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland haben. In diesen Fällen greift das Asylbewerberleistungsgesetz. Außerdem ist zu beachten, dass Sozialhilfe nur gewährt wird, wenn es keine Verwandten ersten Grades gibt, die als finanzielle Unterstützung herangezogen werden könnten.
Wer ist der richtige Ansprechpartner?
Den Antrag auf Sozialhilfe kann man im örtlichen Rathaus oder Bürgeramt stellen. Die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung sind: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege sowie Nachweise die den Mehrbedarf begründen wie z.B. ärztliche Atteste.
Die sieben relevanten Kapitel des zwölften Buches des SGB XII
Die Berechtigung für Sozialhilfe gibt es aus vielen Lebenssituationen heraus, um darauf möglichst gezielt eingehen zu können gibt es sieben Kapitel. Es handelt sich hierbei um die Kapitel Drei bis Neun.
Wenn man einen Anwalt braucht.
Auch als Sozialhilfeempfänger können sich Situationen ergeben, in denen man anwaltlichen Rat braucht. Deshalb gibt es das Beratungshilfegesetz. Durch einen beim Amtsgericht beantragten Beratungsschein, ist lediglich eine Zuzahlung von 15 Euro notwendig um anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt für Sozialrecht hilft mit seinem Fachwissen das Recht seines Klienten wenn nötig auch vor Gericht durchzusetzen.