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Finden Sie einen Anwalt für Kaufrecht in Heusenstamm für Ihre Rechtsfragen

Rechtsanwältin Karin Binder-Sedlacek Heusenstamm
Rechtsanwältin Karin Binder-Sedlacek
Kanzlei Binder-Sedlacek
Ostendstraße 1, 63150 Heusenstamm
06104 - 9535644
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Karin Binder-Sedlacek, Ihre Rechtsanwältin für Verkehrsrecht in Heusenstamm. Ich berate und vertrete Sie gerne und kompetent in Rechtsangelegenheiten verschiedener Disziplinen. Dazu gehört vor allem das Verkehrsrecht, aber auch das Kaufrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Reiserecht und Familienrecht. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt zu mir auf und wir besprechen alles Weitere. Meine Kompetenzen. Im Jahr 2002 schloss ich erfolgreich meine erste juristische Staatsprüfung ab. 2005 beendete ich mein Referendariat am Landgericht Wiesbaden. Ich wurde im selben Jahr zur Anwaltschaft zugelassen und eröffnete die Kanzlei Binder-Sedlacek in Frankfurt am Main. 2008 wurde ich als Schlichtungsperson der Gütestelle der Rechtsanwaltskammer Frankfurt bestellt. Im Jahre 2011 eröffnete ich dann meine Kanzlei in Heusenstamm. So arbeite ich für Sie. Mein Ziel ist es, durch meine langjährige Erfahrung und fachliche Kompetenz für Sie die bestmögliche Rechtsposition zu erreichen. Dabei ist mir eine enge persönliche Zusammenarbeit mit meinen Mandanten sehr wichtig. Wir führen in der Regel zu Beginn ein ...mehr
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Kaufrecht

Ein Kaufvertrag muss keiner äußeren Form entsprechen. Das Gesetz hat jedoch trotzdem einige wichtige Regeln aufgestellt. Das Kaufrecht gibt die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Rechten und Pflichten vor, an deren Einhaltung sich Verkäufer und Käufer zu halten haben. Gegenstand eines Kaufvertrages können sowohl bewegliche Güter als auch Forderungen oder ähnliches sein. Weitere Regelungen werden getroffen bei z.B. Immobilienkäufen, da es hier der öffentlichen Beurkundung bedarf.

Der Kaufvertrag – Pflichten und Rechte

Es entstehen also Rechte und Pflichten für beide Seiten. Für den Verkäufer bedeutet dies, dass er dem Käufer den Kaufgegenstand übergeben und ihm damit "das Eigentum an der Sache verschaffen" muss. Voraussetzung ist natürlich, dass die Ware mängelfrei sein muß. Abgeschlossen ist der Kaufvertrag mit Erfüllung der Pflicht des Käufers, den vereinbarten Preis zu bezahlen. Wenn beide Parteien Privatpersonen sind, so gelten in manchen Bereichen andere Regelungen als bei Geschäftspartnern. Ein Privatmann kann z.B. eine Gewährleistung für sein Produkt ausschließen. Ein Unternehmer kann einen Gewährleistungsanspruch nicht ausschließen, sondern diesen lediglich auf maximal ein Jahr begrenzen. Der Kauf eines neuen Produktes hat jedoch immer eine Gewährleistungspflicht von zwei Jahren.

Die Mängelrüge

Um einen Mangel handelt es sich, wenn die gekaufte Ware eine ausdrücklich vereinbarte Eigenschaft nicht hat, oder die vereinbarte Funktion eingeschränkt ist. Nach BGB § 437 stehen dem Käufer folgende Möglichkeiten offen: Er kann die Reparatur oder eine Nachlieferung fordern. Er kann den Kaufvertrag wiederrufen. Auch der Verkaufspreis könnte gemindert werden. Und es gibt die Rechte, die ein Verkäufer hat wenn ein Mangel festgestellt wurde. Eine Nachbesserung, bzw. Reparatur muss ihm immer gestattet werden. Er muss eine einwandfreie Ware welche die bestellte Beschaffenheit besitzt nicht zurücknehmen. Denn auch der Käufer ist an den geschlossenen Vertrag gebunden. Eine Ausnahme zu dieser Regelung gibt es nur bei Haustürgeschäften oder auch bei Käufen im Internet. Lassen Sie sich in anstehenden Angelegenheiten des Kaufrechts von einem Fachmann beraten.

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