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Finden Sie einen Anwalt für Kaufrecht in Mering für Ihre Rechtsfragen

Rechtsanwalt Klaus Huttenlocher Königsbrunn
Rechtsanwalt Klaus Huttenlocher
Gotenstraße 4, 86343 Königsbrunn
08231 - 965528
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Klaus Huttenlocher, Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Königsbrunn. Willkommen auf meinem Profil! Wenn Sie einen im Strafrecht erfahrenen Rechtsanwalt in der Nähe von Augsburg suchen, sind Sie bei mir an der richtigen Adresse! Aber auch im Erbrecht, Kaufrecht und Arzthaftungsrecht helfe Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Meine Kompetenzen. Grundsätzlich stehe ich meinen Mandanten bei allen Fragen des Strafrechts sowie des Zivilrechts zur Seite. Im Strafrecht stehe ich Ihnen sowohl beratend während des Ermittlungsverfahrens, als auch als Verteidiger im Strafverfahren, zur Verfügung. Im Bereich des Zivilrechts verfüge ich über die größte Erfahrung im Erbrecht, Kaufrecht und Arzthaftungsrecht. Ich unterstütze Sie auch gerne in allen anderen Angelegenheiten des allgemeinen Zivilrechts. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und wir sehen wie ich Ihnen helfen kann! Meine Arbeitsweise. Es hat sich bewährt, die Anliegen meiner Klienten im Rahmen eines ersten persönlichen Gesprächs zu erörtern. Bei dieser Erstberatung kläre ich Sie über die ...mehr
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Infos zu Anwälte Kaufrecht in Mering
Zwei Freundinnen verlassen lachend ein Bekleidungsgeschäft
Zwei Freundinnen verlassen lachend ein Bekleidungsgeschäft ©freepik - mko

Überblick über das Kaufrecht

Grundsätzlich gilt für Kaufverträge, dass sie keiner besonderen Form bedürfen. Formvollendet oder nicht, der Kaufvertrag ist gesetzlichen Regelungen unterworfen. So regelt das Kaufrecht unter anderem Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer. Gegenstand eines Kaufvertrages können sowohl bewegliche Güter als auch Forderungen oder ähnliches sein. Weitere Regelungen werden getroffen bei z.B. Immobilienkäufen, da es hier der öffentlichen Beurkundung bedarf.

Der Kaufvertrag – Pflichten und Rechte

Beide Vertragsparteien haben Rechte und Pflichten zu erfüllen wenn sie einen Kaufvertrag abschließen. Das bedeutet nichts anderes als dass der Verkäufer die Ware dem Kunden übergibt und mit der Ware auch der Eigentumsanspruch auf den Kunden übergeht. Die Ware muß in einwandfreiem Zustand übergeben werden. Und der Käufer wiederum ist verpflichtet, die Ware mit dem vereinbarten Preis zu bezahlen. Sind beide Parteien Privatpersonen so haben sie in manchen Dingen andere Regelungen als Geschäftspartner. Bei einem Privatverkauf kann beispielsweise die Gewährleistungspflicht ausgenommen werden. Ein Händler kann diese Gewährleistung bestenfalls auf minimal ein Jahr verkürzen. Beim Kauf neuer Gegenstände gilt immer ein zweijähriges Gewährleistungsrecht, das vom Händler nicht umgangen werden kann.

Rechte bei Mängeln

Das BGB beschreibt im § 434 wann ein Sachmangel vorliegt. Dem Käufer stehen bei Feststellen eines Mangels mehrere Optionen offen. Er kann den Verkäufer zum Umtausch, oder zur Nachbesserung auffordern. Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Minderung der Kaufsumme. Der Verkäufer hat auch Rechte auf die er sich berufen kann. Er muss die Möglichkeit auf Mängelbeseitigung, also Nachbesserung anstelle einer Kaufrückabwicklung bekommen. Außerdem muss er die Ware nicht zurücknehmen, wenn sie fehlerfrei ist. Denn auch der Käufer ist an den geschlossenen Vertrag gebunden. Hier gibt es jedoch auch Ausnahmen nämlich bei Internetkäufen oder Haustürgeschäften. Wird Ihnen Ihr Recht verweigert, so wenden Sie sich am sichersten an einen Anwalt mit dem Bereich Kaufrecht.

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