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Rechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht
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Steuerrecht und Steuerhinterziehung – Hilfe vom Anwalt
verzweifeltes Paar hat Steuern hinterzogen Die meisten Privatmenschen geben ihre jährlich fällige Steuererklärung gern in die versierten Hände eines Steuerberaters. Die fertige Steuererklärung ist dann vom Mandanten nur noch gegenzuzeichnen. Denn wer seiner Steuerpflicht nicht nachkommt, kann mit Strafen belegt werden, deren Höhe bisweilen Erstaunen auslöst. Egal um welches Steuervergehen es sich handelt, zuständig für steuerstrafrechtliche Dinge ist das Steuerstrafrecht.
Steuerrecht – Unwissenheit kann schlimme Folgen haben
Steueranwältin prüft Steuerhinterziehung Auch ein erst nach bereits errechneter und beglichener Erbschaftssteuer aufgefundenes Vermögen aus eben dieser Erbschaft ist sofort zu melden, damit die Erbschaftssteuer neu berechnet werden kann. Bereits ein nur verzögertes Angeben dieser zusätzlichen Erbschaft ist strafbar. Sie wollen heiraten, oder sich scheiden lassen, all dies zieht sofort steuerliche Veränderungen nach sich. Ein Firmeninhaber hat jedoch noch mit viel komplexeren steuerlichen Themen zu kämpfen, die steuerliches Fachwissen erfordern. Wenn Sie gegen das Steuerrecht verstoßen, hängt die Strafe von der Schwere Ihres Verstoßes ab. Aus diesem Grund ist eine Beratung bei einem Experten für Steuerrecht immer empfehlenswert. Auch in Ihrer Umgebung finden Sie mit uns ganz schnell und unverbindlich Hilfe und Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Steuerrecht.
Rechtsmittel gegen den Steuerbescheid
Steueranwalt überprüft Steuerbescheid Wenn Sie die Steuererklärung abgegeben haben, wird sie durch das Finanzamt geprüft und nach Abschluss der Prüfung wird ein Steuerbescheid zugestellt. In diesem Steuerbescheid steht die tatsächlich fällige Steuerlast und man wird zur Nachzahlung aufgefordert oder über eine Rückzahlung von zu viel entrichteter Steuer informiert. Auch ein Steuerbescheid ist ein amtlicher Bescheid und das erste Rechtsmittel bei Zweifel ist der erhobene Einspruch. Ohne die nötigen Fachkenntnisse ist das Steuerrecht sehr verwirrend. Im Zweifelsfall holen Sie sich Rat von einem Anwalt für Steuerrecht.
Steuerhinterziehung
Steuerpflichtiger legt Geld zurück Als Steuerhinterziehung wird eine aktive Handlung oder eine bewusste Passivität vorausgesetzt. Dadurch wurde der eigene Gewinn erhöht und die Steuerforderungen verringert. Hier kein fixes Regelwerk, aber doch ein Überblick über drohende Strafen: Ein Steuerbetrug von maximal 50.000 Euro zieht meist nur eine Geldstrafe nach sich. Zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro Steuerverkürzung kann entweder eine Geldstrafe oder einen Freiheitsentzug auf Bewährung nach sich ziehen Für Steuerhinterziehung bis 1.000.000 Euro werden Geld- und Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt. Ab einem Betrag von 1.000.000 EUR ist dann auch keine Bewährung mehr möglich.
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Geschäftsfrau sitzt über Steuerunterlagen Hat man sich der Steuerhinterziehung strafbar gemacht und das schlechte Gewissen plagt einen, so gibt es die Option sich selbst anzuzeigen und dadurch eine Chance auf Straffreiheit zu erlangen. Das ist aber nur vor einer Anzeige oder einem bereits bekannten Anfangsverdacht, die sogenannte Tatentdeckung, seitens des Finanzamtes möglich. Auch wenn die Selbstanzeige, übrigens beim zuständigen Finanzamt, keiner speziellen Form bedarf, so muss ihr Inhalt doch einigen Anforderungen entsprechen. So müssen beispielsweise alle unrichtigen Angaben bei allen nicht verjährten Steuerstraftaten der letzten zehn Jahre berichtigt oder ergänzt werden. Weglassen oder vergessen von Informationen hat fatale Folgen, führt es doch direkt zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Um eine schwere Steuerhinterziehung handelt es sich bei Summen von über 25.000 Euro an hinterzogenen Steuern. Selbstredend sind auch bei garantierter Straffreiheit eine Rückzahlung der Steuern zuzüglich einem 6%-igen Zinsaufschlages unerlässlich. Eine Selbstanzeige kann schnell falsch ausgestellt sein und zur Anzeige führen. Um dies zu vermeiden oder andere komplizierte steuerliche Sachverhalte erklärt zu bekommen, wendet man sich bestmöglich an einen Steuerberater oder an einen Rechtsanwalt für Steuerrecht. Hier finden Sie einen kompetenten Ansprechpartner in Halstenbek.
Die Schwarzarbeit
Miniaturfiguren sitzen auf Münzstapeln Als Schwarzarbeit bezeichnet man Dienst- oder Werksleistungen die erbracht werden ohne sozialversicherungsrechtliche Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten einzuhalten oder Steuer zu entrichten. Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung können ganz schnell auch das Steuerrecht betreffen.
Die Betriebsprüfung durch das Finanzamt
Buchhalterin bei Betriebsprüfung Auch Privatpersonen bzw. Unternehmensbevollmächtigte können unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Prüfung herangezogen werden. Das deutsche Steuerrecht möchte möglichst genau auch auf Einzelfälle gerecht reagieren, dies führt leider zu komplizierten Regelungen die oft nicht alle verstanden und richtig angewendet werden. Dies produziert nicht selten ungewollte Fehler in der Steuererklärung. Das Ergebnis einer Betriebsprüfung kann durchaus auch zu Steuerrückerstattungen führen. Das dürfte aber eher die Ausnahme als die Regel sein. In den meisten Fällen ist eine Steuernachzahlung zu leisten. Deckt der Steuerprüfer ein Steuerfehlverhalten auf, so werden strafrechtliche Schritte eingeleitet.
Das Büro zuhause
Mann arbeitet von zu Hause aus § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Es gibt jedoch Sonderregelungen. So sind die Aufwendungen bis zu einem festgelegten Betrag als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 Halbsatz 1 EStG). Das hat der Bundesfinanzhof festgelegt. Es muss hierbei sichergestellt sein, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, auch wenn die Voraussetzung für das häusliche Arbeitszimmer das häusliche, private Umfeld ist. Ist erkennbar, dass der Raum nicht rein beruflich genutzt wird, so kann er steuerlich nicht berücksichtigt werden. Die Kosten können nur in Abzug gebracht werden, wenn das Arbeitszimmer das Zentrum der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Wenn ein Kellerraum mit in die häusliche Sphäre eingebunden ist, kann auch dort ein Arbeitszimmer eingerichtet werden.