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Steuerrechtliche Probleme? Wie ein Anwalt helfen kann
verzweifeltes Paar hat Steuern hinterzogen Steuererklärungen sind so komplex, dass die meisten Menschen ihre steuerrelevanten Belege zwar mehr oder weniger ordentlich sammeln, aber dann froh sind, wenn sie diese vertrauensvoll ihrem Steuerberater übergeben können. Die fertige Steuererklärung ist dann vom Mandanten nur noch gegenzuzeichnen. Die Erleichterung diese Arbeit in fachmännische Hände zu legen ist meist groß, denn egal ob absichtlich oder unabsichtlich betrogen, Steuern zu hinterziehen wird mitunter heftig bestraft. Was im Fall von Steuervermeidung, Steuerverkürzung, kreativer Buchführung oder anderen Steuervergehen passiert, regelt ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, das Steuerstrafrecht.
Steuerrecht – Unkenntnis kann zu strafbaren Handlungen führen
Steueranwalt liest Buchhaltung Erbschaftssteuer muss auch auf nachträglich gefundenes Guthaben aus dieser Erbschaft entrichtet werden und ist deshalb sofort mitzuteilen. Ein nicht Angeben, oder auch nur ein zeitlich verzögertes Melden wird als strafbare Handlung gesehen. Selbst die Geburt eines Kindes verändert die steuerliche Situation und muss angegeben werden. Selbständige haben auch mit Betriebsprüfungen zu rechnen oder bekommen unklare Steuerbescheide die der Hilfe eines Experten benötigen. Den Fiskus zu hintergehen wird mit Strafen belegt. Bei Fragen oder Unsicherheiten ist es deshalb immer besser sich von einem Rechtsanwalt für Steuerrecht beraten zu lassen. Sie suchen einen Anwalt für Steuerrecht? Wir können Ihnen helfen.
Rechtliche Schritte gegen einen Steuerbescheid
Rechtsanwältin berät Rechtsmittel zu Steuerbescheid Ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wird diese anschließend vom Finanzamt geprüft und die Folge ist ein zugestellter Steuerbescheid. Dieser gibt Auskunft über zu viel oder zu wenig entrichtete Steuer mit dem Hinweis der Rückerstattung oder der Aufforderung zur Nachzahlung. Die Rechtsmittel, die man gegen einen fraglichen Steuerbescheid hat, sind als erster Schritt der Einspruch und als zweiter Schritt die Klage. Das Steuerrecht ist ein komplexes, schwer durchschaubares Rechtsgebiet. Bei Fragen zu Ihrem Steuerbescheid holen Sie sich einen fachkundigen Anwalt für Strafrecht zu Hilfe.
Steuerhinterziehung
Steuerpflichtiger legt Geld zurück Als Steuerhinterziehung wird eine aktive Handlung oder eine bewusste Passivität vorausgesetzt. Dabei haben Sie einen Steuervorteil erlangt und Ihre Steuerzahlungen verkürzt. Hier kein fixes Regelwerk, aber doch ein Überblick über drohende Strafen: Bei Hinterziehung der Steuern bis 50.000 Euro wird meist nur eine Geldstrafe erhoben. Das Hinterziehen von Steuern in Höhe von 100.000 Euro wird verurteilt mit Geldstrafe oder auch mit Freiheitsentzug auf Bewährung. Bei einer Hinterziehung bis einer Million Euro gibt es sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafe, auch hier kann sie noch auf Bewährung erteilt werden. Ab einer Million Euro Steuerhinterziehung ist mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu rechnen.
Die Chance einer Selbstanzeige
reumütige Steuersünderin Viele bewegt die Aussicht, durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen, dazu sich selbst anzuzeigen. Hierfür muss die Anzeige jedoch vor Bekanntwerden einer Prüfungsanordnung erfolgt sein. Straffreiheit erlangt man, wenn man der Finanzbehörde lückenlos alle unverjährten Steuerstraftaten meldet. Die Vollständigkeit der Angaben ist hier entscheidend. Werden hier Angaben irrtümlich ungenau oder unvollständig gemacht, führt das zur Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Um eine schwere Steuerhinterziehung handelt es sich bei Summen von über 25.000 Euro an hinterzogenen Steuern. Die die hinterzogene Steuerschuld ist auszugleichen, außerdem werden auf den hinterzogenen Betrag sechs Prozent Zinsen aufgeschlagen. Da es bei einer Selbstanzeige sehr vieles gibt, das man falsch machen kann, ist es unbedingt ratsam sich Rat bei einem Fachmann zu holen. Werden Sie mit uns schnell fündig auf Ihrer Suche nach einem kompetenten Ansprechpartner in Holzwickede.
Schwarzarbeit kurz erklärt
Taschenrechner Bezahlung Wird eine Dienst- oder Werksleistung erbracht ohne für diese entlohnte Arbeit Steuern abzuführen oder seiner sozialversicherungsrechtlichen Meldepflicht nachzukommen, so nennt man dies Schwarzarbeit. Wer Schwarzarbeit betreibt, verstößt nicht nur gegen das SchwarzArbG sondern meist auch gleichzeitig gegen das Sozialversicherungsgesetz und das Steuerrecht.
Die Betriebsprüfung
verzweifelte Unternehmerin bei Betriebsprüfung Auch wenn es unwahrscheinlich ist, aber das Gesetz ermöglicht es auch Privatpersonen einer Außenprüfung zu unterziehen. Wir haben ein sehr umfangreiches Steuerrecht, das jeden Bürger möglichst gleichberechtigt behandeln will. Leider führt diese Einzelfallgerechtigkeit bei vielen oft zur Undurchschaubarkeit des Steuersystems. Dies produziert nicht selten ungewollte Fehler in der Steuererklärung. Es gibt mitunter durchaus Fälle, da nimmt eine Außenprüfung am Ende auch eine positive Wendung und der geprüfte Betrieb bekommt zu viel entrichtete Steuergelder zurück überwiesen. Allerdings ist dies eher die Ausnahme. In den meisten Fällen ist eine Steuernachzahlung zu leisten. Auch ein Steuerstrafverfahren kann drohen, wenn der Prüfer zu einem begründeten Verdacht der Steuerhinterziehung kommt.
Häusliches Arbeitszimmer
Arbeitsplatz in eigener Wohnung § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Es gibt jedoch Sonderregelungen. So sind die Aufwendungen bis zu einem festgelegten Betrag als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 Halbsatz 1 EStG). So entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI 11/12). Als Bedingung muss sich der Raum in den Privaträumen des Steuerzahlers befinden, von diesen jedoch klar abgegrenzt sein und gedanklicher, schriftstellerischer, organisatorischer oder verwaltungstechnischer Arbeit dienen. Schon eine geringe private Mitbenutzung von nur 10 % und der Raum kann steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden. Durch ein Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof die Voraussetzungen für den Steuerabzug festgelegt (BFH, Az. GrS 1/14), demnach dürfen Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Arbeit bildet. Es kann auch ein eingerichteter und in die häusliche Sphäre eingebundener Keller als Arbeitsplatz anerkannt werden.