Den Rechtsanwalt für Steuerrecht in München Perlach bei Anwaltssuche finden
Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von München Perlach Mandate annehmen
Claus Angerbauer
Berg-am-Laim-Straße 147, 81673 Münchenin 2.7 km Entfernung
Rainer Barkhoff
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Kurzstraße 9, 81547 München
in 3.6 km Entfernung
Christine Keller
Brahmsstraße 5, 81677 Münchenin 3.8 km Entfernung
Petra Haidinger
Fachanwalt für Steuerrecht|204Witneystraße 1, 82008 Unterhaching
in 4.2 km Entfernung
Lutz Boxberger
Harthauser Straße 10a, 81545 Münchenin 5.2 km Entfernung
Michael Görlich
Fachanwalt für SteuerrechtSeitzstraße 8e, 80538 München
in 5.3 km Entfernung
Christoph Motkowski
Herzog-Wilhelm-Straße 21, 80331 Münchenin 5.4 km Entfernung
Beatrice Sauter
Unterer Anger 3, 80331 Münchenin 5.4 km Entfernung
Rolf Füger
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Maximilianstraße 15, 80539 München
in 5.6 km Entfernung
Thomas Kleinheisterkamp
Maximilianstraße 15, 80539 Münchenin 5.6 km Entfernung
Matthias Schell
Maximilianstraße 15, 80539 Münchenin 5.6 km Entfernung
Anja Vassel-Knauf
Thomas-Wimmer-Ring 3, 80539 Münchenin 5.6 km Entfernung
Susanne Bongard
Fachanwalt für SteuerrechtBruderhofstraße 20, 81371 München
in 5.8 km Entfernung
Klaus Pass
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Zweigstraße 10, 80336 München
in 6.1 km Entfernung
Thomas Sanna
Fachanwalt für SteuerrechtLessingstraße 11, 80336 München
in 6.1 km Entfernung
Stefan Öller
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Nußbaumstraße 8, 80336 München
in 6.1 km Entfernung
Kai Altemann
Briennerstraße 55, 80333 Münchenin 6.2 km Entfernung
David Beutel
Maximiliansplatz 13, 80333 Münchenin 6.2 km Entfernung
Ernst Bruckner
Sophienstraße 3, 80333 Münchenin 6.2 km Entfernung
Sven Ceranowski
Fachanwalt für SteuerrechtTheatinerstraße 8, 80333 München
in 6.2 km Entfernung
Georg Lindner
Karlstraße 10, 80333 Münchenin 6.2 km Entfernung
Uwe Saalfeld
Kardinal-Faulhaber-Straße 15, 80333 Münchenin 6.2 km Entfernung
Christian Sistermann
Maximiliansplatz 13, 80333 Münchenin 6.2 km Entfernung
Kathrin Weyler
Kardinal-Döpfner-Straße 5, 80333 Münchenin 6.2 km Entfernung
Wolf Camphausen
Redwitzstraße 8, 81925 Münchenin 6.7 km Entfernung
Annette Keller
Fachanwalt für SteuerrechtNymphenburger Straße 3, 80335 München
in 7.0 km Entfernung
Marcel Lemmer
Nymphenburger Straße 3b, 80335 Münchenin 7.0 km Entfernung
Hajo Neupert
Fachanwalt für SteuerrechtPrielmayerstraße 3, 80335 München
in 7.0 km Entfernung
Dirk Pohl
Nymphenburger Straße 3, 80335 Münchenin 7.0 km Entfernung
Patrick Wich
Nymphenburger Straße 14, 80335 Münchenin 7.0 km Entfernung
Dirk Althaus
Franz-Joseph-Straße 11, 80801 Münchenin 7.1 km Entfernung
Martin Mayr
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Georg-Hallmaier-Straße 2-4, 81369 München
in 7.3 km Entfernung
Alexandra Kindshofer
Fachanwalt für SteuerrechtNymphenburger Straße 137, 80636 München
in 8.2 km Entfernung
Anette Maier
Blutenburgstraße 40, 80636 Münchenin 8.2 km Entfernung
Christian Rengier
Arnulfstraße 59, 80636 Münchenin 8.2 km Entfernung
Ralf Stefan Werz
Nymphenburgerstraße 113, 80636 Münchenin 8.2 km Entfernung
Katja Reiter
Sollner Straße 4a, 81479 Münchenin 8.3 km Entfernung
Maximilian Appelt
Elsenheimerstraße 43, 80687 Münchenin 8.8 km Entfernung
Sabine Weberpals
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Elsenheimerstraße 65, 80687 München
in 8.8 km Entfernung
Johannes Capelle
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Beethovenstraße 29, 85622 Feldkirchen
in 9.4 km Entfernung
Das Steuerrecht
junges paar braucht Hilfe von Steueranwalt Über das ganze Jahr hinweg werden in Deutschland Belege gesammelt um sie dann erleichtert dem Steuerberater für die Steuererklärung anzuvertrauen. Der erstellt dann eine Steuererklärung für seinen Mandanten, die dieser dann nur noch zu unterschreiben hat. Da hohe Strafen drohen, wenn der Steuerpflicht nicht ordnungsgemäß Genüge getan wird, sind die meisten darüber sehr erleichtert. Egal um welches Steuervergehen es sich handelt, zuständig für steuerstrafrechtliche Dinge ist das Steuerstrafrecht.
Steuerrecht – Unkenntnis kann zu strafbaren Handlungen führen
Steueranwalt liest Buchhaltung Ein ererbtes Sparbuch zum Beispiel, welches erst nach bereits erfolgter Berechnung der Erbschaftssteuer gefunden wird, muss zwingend gemeldet werden damit es in die Erbschaftssteuer mit einberechnet werden kann. Bereits ein nur verzögertes Angeben dieser zusätzlichen Erbschaft ist strafbar. Selbst im privaten Bereich genügen einfache Veränderungen, um Sie bei der nächsten Steuererklärung komplett zu überfordern: Scheidung, Heirat, Nachwuchs - auch steuerlich ist dann alles völlig anders. Ein Firmeninhaber hat jedoch noch mit viel komplexeren steuerlichen Themen zu kämpfen, die steuerliches Fachwissen erfordern. Das Finanzamt zu betrügen ist eine strafbare Handlung Machen Sie keine Experimente in Steuerrechts-Angelegenheiten, sondern lassen Sie sich von einem Steuerfachmann beraten. Mit uns finden Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Ihrer Region.
Rechtsmittel gegen den Steuerbescheid
Anwalt prüft mit Lupe Steuerbescheid Alle pflichtveranlagten Steuerzahler müssen jährlich eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken. Dieses prüft und erstellt einen Steuerbescheid. Darin steht dann die tatsächlich zu entrichtende Steuer mit der Aufforderung eine Nachzahlung zu leisten oder auch einer Erstattung zurücküberwiesen zu bekommen. Die Rechtsmittel, die man gegen einen fraglichen Steuerbescheid hat, sind als erster Schritt der Einspruch und als zweiter Schritt die Klage. Ohne Fachwissen ist es kaum möglich, Steuerprobleme richtig anzugehen. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt, wenn der Fiskus Ihre Rechte missachtet.
Steuerhinterziehung
Steuerpflichtige blickt auf Steuererklärung Die Finanzbehörden bewusst in Unkenntnis über steuer erhebliche Tatsachen zu lassen ist als Steuerhinterziehung zu bewerten. Da dies zu einem nicht gerechtfertigten Steuervorteil führt. Lediglich als grobe Richtwerte können folgende Angaben gelten: Ein Steuerbetrug von maximal 50.000 Euro zieht meist nur eine Geldstrafe nach sich. Zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro Steuerverkürzung kann entweder eine Geldstrafe oder einen Freiheitsentzug auf Bewährung nach sich ziehen Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe droht bei Hinterziehung der Steuer bis zu 1.000.000 Euro. Eine Steuerhinterziehung im großen Stil mit über einer Million Euro wird mit Freiheitsstrafe ohne Bewährung geahndet und meist auch zusätzlich mit einer Geldstrafe belegt.
Selbstanzeige einer Steuerstraftat
Münzenstapel Berechnung Selbstanzeige Eine Selbstanzeige des reuigen Steuerhinterziehers kann ihm unter gewissen Voraussetzungen sogar Straffreiheit schenken. Das ist aber nur vor einer Anzeige oder einem bereits bekannten Anfangsverdacht, die sogenannte Tatentdeckung, seitens des Finanzamtes möglich. Bei dieser Selbstanzeige wird nicht auf die Form geachtet, sehr wohl aber auf Vollständigkeit. Zuständig ist immer das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt. In dieser Anzeige darf nichts fehlen, so sind sowohl vollendete als auch versuchte Steuerhinterziehung in Gänze zu melden. Weglassen oder vergessen von Informationen hat fatale Folgen, führt es doch direkt zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Wurden über 25.000 Euro Steuern hinterzogen, so kann auch eine Selbstanzeige nicht straffrei bleiben. Die die hinterzogene Steuerschuld ist auszugleichen, außerdem werden auf den hinterzogenen Betrag sechs Prozent Zinsen aufgeschlagen. Ob es sich um eine Selbstanzeige handelt oder eventuell Verjährungsfristen von Steuerschulden geklärt werden sollen, es ist immer ratsam sich bei einem Experten Rat zu holen. Hier finden Sie einen kompetenten Ansprechpartner in München Perlach.
Was versteht man unter Schwarzarbeit?
Richter Hammer über Geldscheinen Schwarzgeld Laut § 1 des SchwarzArbG leistet derjenige Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei 1.als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt, 2.als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Schwarzarbeit ist meist ein Verstoß gegen geltende Rechte wie z.B. das Steuerrecht und wird als Straftat geahndet.
Wenn der Steuerprüfer kommt
drohender Betriebsprüfer Auch Privatpersonen bzw. Unternehmensbevollmächtigte können unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Prüfung herangezogen werden. Die sogenannte Einzelfallgerechtigkeit soll auf möglichst viele Situationen gezielt eingehen können, dadurch wird das deutsche Steuersystem leider oft sehr unüberschaubar. Auch wenn man steuerehrlich handelt und handeln möchte, kann man in Steuerfallen tappen. Dabei gilt: Das Ergebnis einer Steuerprüfung kann auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen ausfallen. Das dürfte aber eher die Ausnahme als die Regel sein. Erfahrungsgemäß wird eher eine notwendige Steuernachzahlung das Ergebnis sein. Im schlimmsten Fall wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, weil der Prüfer Steuerhinterziehung o.ä. vermutet.
Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden
Münzstapel vor heimischem Arbeitsplatz Normalerweise ist das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr in der Einkommenssteuer absetzbar. Es gibt allerdings Ausnahmen. So sind die Aufwendungen bis zu einem festgelegten Betrag als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 Halbsatz 1 EStG). Dies entschied der Bundesfinanzhof. Dieser Raum muss durch seine Lage, Funktion und aufgrund seiner Ausstattung, in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden sein und vorwiegend der Erledigung von z.B. verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeit dienen. Für gemischt genutzte Räumlichkeiten können die finanziellen Investitionen nicht steuerlich geltend gemacht werden. Die Kosten können nur in Abzug gebracht werden, wenn das Arbeitszimmer das Zentrum der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Auch ein Kellerraum kann, so er in die häusliche Sphäre eingebunden ist, auch als Arbeitszimmer in diesen Steuervorteil mit einbezogen werden.