Anwalt für Steuerrecht in Rotenburg (Wümme) auf Anwaltssuche finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Steuerrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Rotenburg (Wümme).Sebastian Albers
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538Mühlenstraße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)
Claus Buhrfeind
Mühlenstraße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)Inga Dehn
Fachanwalt für Familienrecht|3456Mühlenstraße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)
Lutz Hammermeister
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204Bahnhofstraße 5 a, 27356 Rotenburg (Wümme)
Oliver Hartjen
Mühlenstraße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)Michael Helwig
Bahnhofstraße 5a, 27356 Rotenburg (Wümme)Philipp Hering
Mühlenstraße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)Hans Hoins
Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtMühlenstraße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)
Ulrich Kiesel
Mühlenstraße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)Heiko König
Mühlenstraße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)Johannes Künzle
Fachanwalt für Bank- und KapitalmarktrechtZwischen den Wassern 10, 27356 Rotenburg (Wümme)
Lars Meyer
Am Neuen Markt 8-10, 27356 Rotenburg (Wümme)Katja Mingau
Harburger Straße 59, 27356 Rotenburg (Wümme)Heiko Müller
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Bahnhofstraße 5 a, 27356 Rotenburg (Wümme)
Bernd Radloff
Schweriner Straße 10, 27356 Rotenburg (Wümme)Frauke Ulrich-Vorwerk
Mühlenstraße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)Ulrich Winkelvos
Fachanwalt für ArbeitsrechtMühlenstraße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)
Steuerrecht und Steuerhinterziehung – Hilfe vom Anwalt
Anwältin für Steuerrecht in Rotenburg (Wümme) Weil viele Mitbürger vor Formularen, Paragraphen und Erklärungen bereits kapituliert haben, sammeln sie das Jahr über alle ihre steuerrelevanten Belege in einem Schuhkarton und tragen ihn gegen Jahresende zu ihrem Steuerberater. An Arbeit bleibt dem Mandanten somit nur noch seine Signatur auf der fertigen Erklärung. Nicht steuerehrlich zu handeln zieht mitunter hohe Strafen nach sich. Egal um welches Steuervergehen es sich handelt, zuständig für steuerstrafrechtliche Dinge ist das Steuerstrafrecht.
Steuerrecht – Zuwiderhandeln bringt Verdruss
Steueranwältin berät bei Steuervergehen Beispiel: Sie erben - und finden Monate später im Nachlass noch ein Sparbüchlein, das bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer nicht berücksichtigt wurde, so ist dies unverzüglich anzuzeigen um die Erbschaftssteuer neu berechnen zu lassen. Verschweigen oder verschleppen der Mitteilung dem Nachlassgericht gegenüber ist eine strafbare Handlung. Selbst im privaten Bereich genügen einfache Veränderungen, um Sie bei der nächsten Steuererklärung komplett zu überfordern: Scheidung, Heirat, Nachwuchs - auch steuerlich ist dann alles völlig anders. Selbständige haben auch mit Betriebsprüfungen zu rechnen oder bekommen unklare Steuerbescheide die der Hilfe eines Experten benötigen. Wenn Sie gegen das Steuerrecht verstoßen, hängt die Strafe von der Schwere Ihres Verstoßes ab. Deshalb ist es ratsam bei Fragen zum Steuerrecht rechtzeitig Hilfe von einem Anwalt für Steuerrecht in Anspruch zu nehmen. Finden Sie mit uns einen Anwalt für Steuerrecht ganz in Ihrer Nähe.
Mögliche rechtliche Schritte gegen den Steuerbescheid
Rechtsanwältin berät Rechtsmittel zu Steuerbescheid Alle pflichtveranlagten Steuerzahler müssen jährlich eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken. Dieses prüft und erstellt einen Steuerbescheid. Dieser gibt Auskunft über zu viel oder zu wenig entrichtete Steuer mit dem Hinweis der Rückerstattung oder der Aufforderung zur Nachzahlung. Zweifelt man den Steuerbescheid des Finanzamtes an, bleibt die Möglichkeit des Einspruchs innerhalb eines Monats. Das sehr komplexe Rechtsgebiet des Steuerrechts erschließt sich nur mit entsprechendem Wissen. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt, wenn der Fiskus Ihre Rechte missachtet.
Steuerhinterziehung
Unternehmerin tippt auf Taschenrechner Liegt ein Widerspruch zwischen Wirklichkeit und den Angaben einer Steuererklärung so ist diese unrichtig und somit als Steuerhinterziehung anzusehen. Dabei wurden die Steuerforderungen gesenkt und ein Vorteil erlangt. Lediglich als grobe Richtwerte können folgende Angaben gelten: Steuerhinterziehung bis 50.000 Euro wird mit Geldstrafe geahndet. Wer bis zu 100.000 Euro Steuern hinterzieht, dem kann entweder eine Geldstrafe oder auch schon ein Freiheitsentzug auf Bewährung drohen. Für Steuerhinterziehung bis 1.000.000 Euro werden Geld- und Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt. Die Disziplinierung bei Hinterziehung ab einer Million Euro erfolgt mit Freiheitsentzug ohne Bewährung.
Selbstanzeige bei Steuerstraftaten
reumütige Steuersünderin Mit einer Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung bei der Finanzbehörde kann dem Täter unter gewissen Voraussetzungen sogar Straffreiheit gewährt werden. Hierfür muss die Anzeige jedoch vor Bekanntwerden einer Prüfungsanordnung erfolgt sein. Auch wenn die Selbstanzeige, übrigens beim zuständigen Finanzamt, keiner speziellen Form bedarf, so muss ihr Inhalt doch einigen Anforderungen entsprechen. In dieser Anzeige darf nichts fehlen, so sind sowohl vollendete als auch versuchte Steuerhinterziehung in Gänze zu melden. Unterlaufen bei der Selbstanzeige Fehler, so wird man trotz Selbstanzeige der Steuerhinterziehung angeklagt. Ab einer Steuerhinterziehung von 25.000 Euro muss man auch bei einer Selbstanzeige mit Strafe rechnen. Zuzüglich 6 % Zinsen ist der erwirtschaftete Steuervorteil zurückzuerstatten. Da es bei einer Selbstanzeige sehr vieles gibt, das man falsch machen kann, ist es unbedingt ratsam sich Rat bei einem Fachmann zu holen. In Rotenburg (Wümme) finden Sie durch uns schnell einen verlässlichen und qualifizierten Ansprechpartner.
Die Schwarzarbeit
Richter Hammer über Geldscheinen Schwarzgeld Unter Schwarzarbeit versteht man illegale, bezahlte, aber nicht behördlich angemeldete Arbeit oder Tätigkeit, für die weder Steuern noch Sozialabgaben entrichtet werden. Schwarzarbeit bedeutet in den meisten Fällen auch Steuerhinterziehung.
Warum gibt es Betriebsprüfungen?
Figur Kompass Orientierung bei Betriebsprüfung Auch Privatpersonen bzw. Unternehmensbevollmächtigte können unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Prüfung herangezogen werden. Der Einzelfallgerechtigkeit ist es geschuldet, dass unser Steuersystem oft unübersichtlich ist und es viele komplizierte Sachverhalte gibt. Eine Steuererklärung kann so oft schnell versehentlich falsch ausgestellt werden. Der Außenprüfer kann auch zu dem Ergebnis kommen, dass zu viel Steuern gezahlt wurden, die werden dann zurück erstattet. Allerdings ist dies eher die Ausnahme. Das Prüfungsergebnis zieht vorwiegend eher eine Steuernachzahlung nach sich. Können die Steuerprüfer ein Fehlverhalten nachweisen, kommt es schon einmal zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
Ein Arbeitszimmer im Privathaus
junge Frau arbeitet zu Hause Das häusliche Arbeitszimmer kann üblicherweise nicht mehr bei der Einkommenssteuer angegeben werden. Einige Ausnahmen gibt es jedoch. Eine Sonderregelung ist, dass der Arbeitnehmer, wenn er nur diesen einen Raum hat um seiner Arbeit nachzugehen, er ihn als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angeben darf. Dies entschied der Bundesfinanzhof. Als Bedingung muss sich der Raum in den Privaträumen des Steuerzahlers befinden, von diesen jedoch klar abgegrenzt sein und gedanklicher, schriftstellerischer, organisatorischer oder verwaltungstechnischer Arbeit dienen. Schon eine geringe private Mitbenutzung von nur 10 % und der Raum kann steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden. Durch ein Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof die Voraussetzungen für den Steuerabzug festgelegt (BFH, Az. GrS 1/14), demnach dürfen Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Arbeit bildet. Wenn ein Kellerraum in häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann auch er als Arbeitszimmer im Sinne des Einkommenssteuergesetzes anerkannt werden.