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Rechtsanwalt für Steuerrecht in Stendal

Leider haben wir keinen Anwalt für Steuerrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Stendal.
Symbolbild Rechtsanwalt

Ninette Collatz

Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538
Breite Straße 14, 39576 Stendal
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Antje Christina Günther

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Hallstraße 52, 39576 Stendal
Symbolbild Rechtsanwalt

Lars Hänig

Breite Straße 54, 39576 Stendal
Symbolbild Rechtsanwalt

Günther Jagow

Fachanwalt für Agrarrecht|6538
Am Dom 15, 39576 Stendal
Symbolbild Rechtsanwalt

Hennig Helmuth Rudolph Katte von Lucke

Am Dom 15, 39576 Stendal
Symbolbild Rechtsanwalt

Roland Kreitlow

Scharnhorststraße 34, 39576 Stendal
Symbolbild Rechtsanwalt

Hendrik Lippmann

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Breite Straße 54, 39576 Stendal
Symbolbild Rechtsanwalt

Jeannette Prigge

Fachanwalt für Familienrecht
Moltkestraße 12, 39576 Stendal
Symbolbild Rechtsanwalt

Dirk Schultz

Fachanwalt für Familienrecht|204
Kornmarkt 12, 39576 Stendal
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Reinhard Schütze

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Stadtseeallee 98, 39576 Stendal
Symbolbild Rechtsanwalt

Jan Steinmetz

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538
Breite Straße 54, 39576 Stendal
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Antje Süß-Burgemeister

Brüderstraße 22, 39576 Stendal
Symbolbild Rechtsanwalt

Ralf Troeger

Fachanwalt für Sozialrecht|204
Kornmarkt 12, 39576 Stendal
Symbolbild Rechtsanwalt

Jens-P. Unnau

Schönbeckstraße 6, 39576 Stendal
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Sandro Wulf

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Breite Straße 53/54, 39576 Stendal

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Stendal
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Profis im Steuerrecht

Anwältin in Stendal macht SteuerberechnungAnwältin in Stendal macht Steuerberechnung Steuererklärungen sind so komplex, dass die meisten Menschen ihre steuerrelevanten Belege zwar mehr oder weniger ordentlich sammeln, aber dann froh sind, wenn sie diese vertrauensvoll ihrem Steuerberater übergeben können. An Arbeit bleibt dem Mandanten somit nur noch seine Signatur auf der fertigen Erklärung. Die Erleichterung diese Arbeit in fachmännische Hände zu legen ist meist groß, denn egal ob absichtlich oder unabsichtlich betrogen, Steuern zu hinterziehen wird mitunter heftig bestraft. Zuständig für alle Arten von Steuervergehen ist das Steuerstrafrecht.

Steuerrecht – Unkenntnis hat Folgen

Wecker Uhr mit Münzen auf Tisch Ablauf SteuerfristWecker Uhr mit Münzen auf Tisch Ablauf Steuerfrist Auch ein erst nach bereits errechneter und beglichener Erbschaftssteuer aufgefundenes Vermögen aus eben dieser Erbschaft ist sofort zu melden, damit die Erbschaftssteuer neu berechnet werden kann. Verschweigen oder verschleppen der Mitteilung dem Nachlassgericht gegenüber ist eine strafbare Handlung. Schon im Privatleben bringen Veränderungen wie Heirat oder die Geburt eines Kindes, steuerliche Veränderungen mit sich. Im Geschäftsleben kann es steuerlich noch viel schneller unübersichtlich werden, eine Betriebsprüfung ohne einen Experten für Steuerrecht an seiner Seite kann schnell unerfreulich werden. Das Finanzamt zu betrügen ist eine strafbare Handlung Bei Fragen oder Unsicherheiten ist es deshalb immer besser sich von einem Rechtsanwalt für Steuerrecht beraten zu lassen. Sie suchen einen Anwalt für Steuerrecht? Wir können Ihnen helfen.

Rechtliche Schritte gegen einen Steuerbescheid

Anwalt prüft mit Lupe SteuerbescheidAnwalt prüft mit Lupe Steuerbescheid Wenn Sie die Steuererklärung abgegeben haben, wird sie durch das Finanzamt geprüft und nach Abschluss der Prüfung wird ein Steuerbescheid zugestellt. Dieser gibt Auskunft über zu viel oder zu wenig entrichtete Steuer mit dem Hinweis der Rückerstattung oder der Aufforderung zur Nachzahlung. Wie gegen jeden amtlichen Bescheid sind auch gegen den Steuerbescheid Rechtsmittel möglich, zunächst per Einspruch, dann auf dem Wege einer Klage. Ohne die nötigen Fachkenntnisse ist das Steuerrecht sehr verwirrend. Bei Fragen zu Ihrem Steuerbescheid holen Sie sich einen fachkundigen Anwalt für Strafrecht zu Hilfe.

Steuerhinterziehung

Steuerpflichtige blickt auf SteuererklärungSteuerpflichtige blickt auf Steuererklärung Schon ein pflichtwidriges In-Unkenntnis-Lassen der Finanzbehörde in Steuerangelegenheiten wird als Steuerhinterziehung angesehen. Da dieses Verhalten eine Steuerverkürzung zum eigenen Vorteil erbracht hat. Lediglich als grobe Richtwerte können folgende Angaben gelten: Unterschlagene Steuern von bis zu 50.000 Euro werden mit Geldstrafen abgestraft. Zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro Steuerverkürzung kann entweder eine Geldstrafe oder einen Freiheitsentzug auf Bewährung nach sich ziehen Eine eigenmächtige Steuerminderung bis zu 1.000.000 Euro führt meist zu einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe, auch hier oft noch auf Bewährung. Eine Steuerhinterziehung im großen Stil mit über einer Million Euro wird mit Freiheitsstrafe ohne Bewährung geahndet und meist auch zusätzlich mit einer Geldstrafe belegt.

Die Chance einer Selbstanzeige

Geschäftsfrau sitzt über SteuerunterlagenGeschäftsfrau sitzt über Steuerunterlagen Viele bewegt die Aussicht, durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen, dazu sich selbst anzuzeigen. Dies ist allerdings nur solange möglich, wie noch keine sogenannte Tatendeckung (in diesem Fall hat die Finanzbehörde bereits Anhaltspunkte) eingetreten ist. Bei dieser Selbstanzeige wird nicht auf die Form geachtet, sehr wohl aber auf Vollständigkeit. Zuständig ist immer das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt. So muss der Inhalt der Selbstanzeige alle nicht verjährten Steuerstraftaten beinhalten. Unterlaufen bei der Selbstanzeige Fehler, so wird man trotz Selbstanzeige der Steuerhinterziehung angeklagt. Eine Selbstanzeige ist bei einer schweren Steuerhinterziehung, von mehr als 25.000 Euro, jedoch nicht mehr gänzlich straffrei möglich. Die die hinterzogene Steuerschuld ist auszugleichen, außerdem werden auf den hinterzogenen Betrag sechs Prozent Zinsen aufgeschlagen. Ob es sich um eine Selbstanzeige handelt oder eventuell Verjährungsfristen von Steuerschulden geklärt werden sollen, es ist immer ratsam sich bei einem Experten Rat zu holen. Wir machen Ihnen die Suche nach einem vertrauensvollen Ansprechpartner in Stendal einfach.

Die Schwarzarbeit

Miniaturfiguren sitzen auf MünzstapelnMiniaturfiguren sitzen auf Münzstapeln Laut § 1 des SchwarzArbG leistet derjenige Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei 1.als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt, 2.als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Durch Schwarzarbeit gelangt man auch zu einem gesetzeswidrigen Steuervorteil.

Wenn der Steuerprüfer kommt

Figuren auf Münzstapeln Prüfung BetriebFiguren auf Münzstapeln Prüfung Betrieb Das Finanzamt kann auch eine Privatperson prüfen, wenn z.B. eine Steuererklärung grobe Fragen aufwirft. Das deutsche Steuerrecht möchte möglichst genau auch auf Einzelfälle gerecht reagieren, dies führt leider zu komplizierten Regelungen die oft nicht alle verstanden und richtig angewendet werden. Eine Steuererklärung kann so oft schnell versehentlich falsch ausgestellt werden. Der Außenprüfer kann auch zu dem Ergebnis kommen, dass zu viel Steuern gezahlt wurden, die werden dann zurück erstattet. Das dürfte aber eher die Ausnahme als die Regel sein. In den meisten Fällen ist eine Steuernachzahlung zu leisten. Auch ein Steuerstrafverfahren kann drohen, wenn der Prüfer zu einem begründeten Verdacht der Steuerhinterziehung kommt.

Ein Arbeitszimmer im Privathaus

junge Frau arbeitet zu Hausejunge Frau arbeitet zu Hause Absetzbar in der Einkommenssteuer ist das häusliche Arbeitszimmer in aller Regel nicht. Aber es gibt Ausnahmen. Ist dieser häusliche Arbeitsraum jedoch der einzige dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehende, so kann er als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. So entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI 11/12). Dieser Raum muss durch seine Lage, Funktion und aufgrund seiner Ausstattung, in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden sein und vorwiegend der Erledigung von z.B. verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeit dienen. Für gemischt genutzte Räumlichkeiten können die finanziellen Investitionen nicht steuerlich geltend gemacht werden. Dient ein Arbeitszimmer als Zentrum der beruflichen Arbeit, so ist es auch als häusliches Arbeitszimmer steuerlich unbegrenzt abziehbar. Ein Büro im heimischen Keller, der in der häuslichen Sphäre eingebunden ist, kann durchaus auch als Arbeitszimmer bewertet werden.

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