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Rechtsanwälte für Steuerrecht in Wachtberg auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Wachtberg Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Felix Kraus

Röntgenstraße 6, 53177 Bonn
in 5.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Thomas Dreyer

Hobsweg 43, 53125 Bonn
in 6.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Franziska Bühring

Kaiserstraße 11, 53113 Bonn
in 10.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Holger Dietrich

Fritz-Schäffer-Straße 1, 53113 Bonn
in 10.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jan Finke

Fritz-Schäffer-Straße 1, 53113 Bonn
in 10.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Axel Hellinger

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Rosenstraße 35, 53113 Bonn
in 10.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Wilfried Bachem

Fachanwalt für Steuerrecht
Comantstraße 20, 53115 Bonn
in 11.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Mathias Gleumes

Fachanwalt für Steuerrecht|7214
Rochusstraße 216, 53123 Bonn
in 11.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Marco Manes

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Helmholtzstraße 4, 53123 Bonn
in 11.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Krieger

Fachanwalt für Steuerrecht|204
Kasernenstraße 14, 53111 Bonn
in 13.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrich Stahl

Bornheimer Straße 24, 53111 Bonn
in 13.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Raymond Halaczinsky

Vinzenstraße 21, 53229 Bonn
in 13.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrike Garbers

Friedensstraße 59, 53757 Sankt Augustin
in 16.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Wachtberg
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Steuerrecht und Steuerhinterziehung – Hilfe vom Anwalt

junge Frau arbeitet an der Steuererklärungjunge Frau arbeitet an der Steuererklärung Über das ganze Jahr hinweg werden in Deutschland Belege gesammelt um sie dann erleichtert dem Steuerberater für die Steuererklärung anzuvertrauen. Dieser wertet Belege aus, erstellt eine Steuererklärung und überreicht sie fertig seinem Mandanten zur Unterschrift. Die Angst versehentlich Steuer zu hinterziehen ist groß denn diese wird mit zuweilen drakonischen Strafen belegt. Egal um welches Steuervergehen es sich handelt, zuständig für steuerstrafrechtliche Dinge ist das Steuerstrafrecht.

Steuerrecht - Unwissenheit wird bestraft

Wecker Uhr mit Münzen auf Tisch Ablauf SteuerfristWecker Uhr mit Münzen auf Tisch Ablauf Steuerfrist Ein ererbtes Sparbuch zum Beispiel, welches erst nach bereits erfolgter Berechnung der Erbschaftssteuer gefunden wird, muss zwingend gemeldet werden damit es in die Erbschaftssteuer mit einberechnet werden kann. Bereits ein nur verzögertes Angeben dieser zusätzlichen Erbschaft ist strafbar. Selbst die Geburt eines Kindes verändert die steuerliche Situation und muss angegeben werden. Komplexe Geschäftsfälle in der Firma sind steuerlich noch viel komplizierter, hier ist ein Fachmann für Steuerrecht unbedingt segensreich. Den Fiskus zu hintergehen wird mit Strafen belegt. Aus diesem Grund ist eine Beratung bei einem Experten für Steuerrecht immer empfehlenswert. Kontaktieren Sie unverbindlich einen Rechtsanwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe!

Rechtsmittel gegen den Steuerbescheid

Steueranwalt mit Lupe auf MünzenSteueranwalt mit Lupe auf Münzen Ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wird diese anschließend vom Finanzamt geprüft und die Folge ist ein zugestellter Steuerbescheid. Darin steht dann die tatsächlich zu entrichtende Steuer mit der Aufforderung eine Nachzahlung zu leisten oder auch einer Erstattung zurücküberwiesen zu bekommen. Ist man mit dem Steuerbescheid nicht zufrieden, weil man ihn für falsch berechnet hält, kann man Einspruch erheben. Um das Steuerrecht in seiner Gänze zu verstehen, bedarf es Fachwissen. Sind Sie der Meinung, das Finanzamt hat Ihnen zu viel Steuern berechnet, kann Ihnen vielleicht ein Anwalt für Steuerrecht helfen.

Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung im heimischen TresorSteuerhinterziehung im heimischen Tresor Liegt ein Widerspruch zwischen Wirklichkeit und den Angaben einer Steuererklärung so ist diese unrichtig und somit als Steuerhinterziehung anzusehen. Denn durch diese selbst bereichernde Handlung wurde die Steuerlast verringert. Lediglich als grobe Richtwerte können folgende Angaben gelten: Unterschlagene Steuern von bis zu 50.000 Euro werden mit Geldstrafen abgestraft. Wer bis zu 100.000 Euro Steuern hinterzieht, dem kann entweder eine Geldstrafe oder auch schon ein Freiheitsentzug auf Bewährung drohen. Eine eigenmächtige Steuerminderung bis zu 1.000.000 Euro führt meist zu einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe, auch hier oft noch auf Bewährung. Ab einer Million Euro Steuerhinterziehung ist mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu rechnen.

Die Selbstanzeige

Münzenstapel Berechnung SelbstanzeigeMünzenstapel Berechnung Selbstanzeige Eine Selbstanzeige des reuigen Steuerhinterziehers kann ihm unter gewissen Voraussetzungen sogar Straffreiheit schenken. Hierfür muss die Anzeige jedoch vor Bekanntwerden einer Prüfungsanordnung erfolgt sein. Bei dieser Selbstanzeige wird nicht auf die Form geachtet, sehr wohl aber auf Vollständigkeit. Zuständig ist immer das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt. Die Vollständigkeit der Angaben ist hier entscheidend. Unerwähntes oder falsche Angaben sind für den Straftäter schädlich, da sie unmittelbar als Steuerhinterziehung gelten und zur Anzeige gebracht werden. Seit 2015 ist es grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 € möglich straffrei zu bleiben. Eine fristgerechte Rückerstattung des Steuervorteiles ist inklusive 6 % Zinsen selbstverständlich Pflicht. Eine Selbstanzeige kann sich schnell zum Nachteil wenden, wenn sie inhaltlich nicht korrekt ist, deshalb sollte man sich in diesem Fall unbedingt Rat bei einem Rechtsanwalt für Steuerrecht holen. Hier finden Sie einen kompetenten Ansprechpartner in Wachtberg.

Was genau ist Schwarzarbeit?

Richter Hammer über Bilanz SchwarzarbeitRichter Hammer über Bilanz Schwarzarbeit Als Schwarzarbeit bezeichnet man Dienst- oder Werksleistungen die erbracht werden ohne sozialversicherungsrechtliche Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten einzuhalten oder Steuer zu entrichten. Schwarzarbeit bedeutet in den meisten Fällen auch Steuerhinterziehung.

Warum gibt es Betriebsprüfungen?

drohender Betriebsprüferdrohender Betriebsprüfer Auch Privatpersonen bzw. Unternehmensbevollmächtigte können unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Prüfung herangezogen werden. Die sogenannte Einzelfallgerechtigkeit soll auf möglichst viele Situationen gezielt eingehen können, dadurch wird das deutsche Steuersystem leider oft sehr unüberschaubar. Dies produziert nicht selten ungewollte Fehler in der Steuererklärung. Dabei gilt: Das Ergebnis einer Steuerprüfung kann auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen ausfallen. Das ist aber in der Praxis kaum der Fall. In den meisten Fällen ist eine Steuernachzahlung zu leisten. Auch ein Steuerstrafverfahren kann drohen, wenn der Prüfer zu einem begründeten Verdacht der Steuerhinterziehung kommt.

Ein Arbeitszimmer im Privathaus

Arbeit im Büro zuhauseArbeit im Büro zuhause Absetzbar in der Einkommenssteuer ist das häusliche Arbeitszimmer in aller Regel nicht. Aber es gibt Sonderfälle. So sind die Aufwendungen bis zu einem festgelegten Betrag als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 Halbsatz 1 EStG). So entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI 11/12). Um sicher zu stellen, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, ist deshalb, neben der Funktion des Raumes, auch dessen Ausstattung wie etwa Schreibtisch, Bürostuhl, Regalen, Büchern, Computer wichtig. Privates hat in einem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer keinen Platz, der Steuervorteil besteht also nur, wenn der Raum fast ausschließlich beruflich genutzt wird. Mit einem Grundsatzurteil hat der BFH die Voraussetzungen für einen Steuerabzug festgelegt indem er bestimmt, dass Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abziehbar sind, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Arbeit darstellt. Ein Büro im heimischen Keller, der in der häuslichen Sphäre eingebunden ist, kann durchaus auch als Arbeitszimmer bewertet werden.