Anwalt Umgangsrecht Menden
Expertentipp vom 12.07.2010 (2886 mal gelesen)
Grundsätzlich sollten bei einer Trennung die Parteien versuchen, Vermögen einverständlich aufzuteilen und die Aufteilung in einem Vertrag zu fixieren.





Expertentipp vom 02.01.2017 (1018 mal gelesen)
Mindestunterhalt 1. Einkommensgruppe • bis Ende des sechsten Lebensjahres (=1. Stufe) erhöht sich von 335 EUR auf 342 EUR monatlich • von sieben bis zum Ende des zwölften Lebensjahres (=2. Stufe) erhöht sich von 384 EUR auf 393 EUR monatlich • ab dem 13. Lebensjahr bis zum Volljährigkeit (=3. Stufe) erhöht sich von 450 EUR auf 460 EUR monatlich




