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Anwaltskanzlei Heinz
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Zivilrecht
Das Zivilrecht, auch Privatrecht genannt, ist für die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen Personen oder juristischen Personen, wie Vereinen oder Unternehmen zuständig. Das Zivilrecht ist klar vom Strafrecht zu trennen. Das Privatrecht ist überwiegend im BGB zu finden.
Privates und öffentliches Recht – die Unterschiede
Jeder Bürger hat prinzipiell das Recht auf die Ausübung seines freien Willens. Es ist dem Einzelnen also grundsätzlich freigestellt, mit anderen in eine Rechtsbeziehung zu treten. Das kann zum Beispiel der Abschluss eines Vertrages sein. Das Zivilrecht ist das Regelwerk, welches beide Privatpersonen, mit Abschluss eines Vertrages, dann einzuhalten haben. Im Gegensatz dazu steht das öffentliche Recht, welches das Verhältnis zwischen Privatpersonen und dem Staat regelt oder auch das Dienstverhältnis von Beamten.
Dieses Beispiel grenzt Zivilrecht und öffentliches Recht voneinander ab
Ein Beispiel wäre etwa wenn eine Privatperson einer anderen Privatperson Geld leiht. Dieser bleibt aber das Geld schuldig. Da hier beide Personen als Privatmenschen gehandelt haben ist nun das Zivilrecht zuständig. Das öffentliche Recht findet dagegen Anwendung, wenn es um Geld geht, das dem Staat geschuldet wird. Etwa einer Finanz- oder Verwaltungsbehörde. Klassisches Beispiel ist hier natürlich eine Steuerschuld.
Die Sparten des Zivilrechts
Die Fachbereiche des Zivilrechts sind sehr vielfältig. Dies ist auch der Grund warum Anwälte für Zivilrecht sich meist auf ein Fachgebiet spezifizieren. Diese sind u.a. das Reiserecht, Familienrecht oder Erbrecht. Ein Rechtsanwalt für Zivilrecht wird Ihnen im Streitfall gute Hilfe leisten und dafür sorgen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Unser Rat: schnell und unverbindlich Rat holen bei einem Anwalt für Zivilrecht in Kaarst.