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Marbod Hans

Marbod Hans

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Marbod Hans – Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht

Hallo! Stehen Sie im Konflikt mit Ihrem Mieter/Vermieter? Gibt es Ungereimtheiten in Ihrem Mietvertrag? Sie haben rechtliche Fragen zu Ihrer Immobilie? Ich nehme mir die Zeit, um alle Ihre Fragen detailliert zu beantworten . Dann planen wir konkret, wie ich Ihnen weiterhelfen kann. Möchten Sie mit mir persönlich sprechen? Sie können jederzeit anrufen oder mir eine E-Mail senden. Wenn ich gerade nicht erreichbar bin, melde ich mich schnellstmöglich bei Ihnen. Direkt hier auf der Seite können Sie auch das Kontaktformular verwenden, um mit mir in Kontakt zu treten.

Zu meiner Person und meinen Kompetenzen

2005 erhielt ich meine Zulassung als Rechtsanwalt und bin seit 2009 bei der Kanzlei Bayh & Fingerle tätig. Meine Mandanten vertrete ich sowohl bei außergerichtlichen Verhandlungen als auch vor Gericht. Um stets eine Rechtsvertretung auf höchstem Niveau zu bieten, nehme ich regelmäßig an Weiterbildungen teil. So bleibe ich immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.

Der Fokus meiner anwaltlichen Arbeit liegt auf dem Miet- und Wohneigentumsrecht, in dem ich als Fachanwalt über besondere Kenntnisse und umfangreiche Erfahrung verfüge. Zu meinem Leistungsspektrum im Mietrecht gehört unter anderem das Prüfen von Verträgen bzw. deren rechtssicheres Erstellen. Ich setze vertraglich Festgelegtes außergerichtlich oder vor Gericht durch. Bei allen Fragen zu Mieterhöhung, Kündigung, Reparaturen am Mietobjekt, Abrechnung von Betriebs- oder Nebenkosten oder Beschlüssen der Wohnungseigentümergesellschaft können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden.

Weitere Schwerpunkte meiner Arbeit sind das Maklerrecht, z.B. die Prüfung von Provisionsansprüchen und das private Baurecht. Hier unterstütze ich Sie, wenn Baummängel vorliegen oder Probleme bei Architekten- oder Handwerkerrechnungen aufkommen. Darüber kann ich Sie auch im Handels- und Gesellschaftsrecht kundig und kompetent vertreten.

Mietvertrag? Vorher prüfen lassen!

Wie bei allen Verträgen gilt: Überprüfen Sie die vertraglichen Details und erfragen Sie Unklares bevor Sie unterschreiben. Nicht selten sind Wohnungssuchende von einem Objekt so überzeugt oder lassen sich vom Vermieter drängen, so dass Sie voreilig handeln. Später ist der Ärger groß! Angesetzte Staffelmieten oder unangebracht hohe Pauschalbeträge statt einer Nebenkostenabrechnung verwandeln das Wohnungsglück schnell in einen Albtraum. Vorsicht ist besser als Nachsicht! Deshalb lassen Sie einen Fachmann den Vertrag prüfen bevor Sie Ihre Unterschrift darunter setzen.

Sollte es bereits zu spät sein und Sie haben schon mit den Folgen einer unüberlegten Mietentscheidung zu kämpfen, resignieren Sie nicht. Die Rechte des Mieters im deutschen Mietrecht wurden in den letzten Jahren nicht unwesentlich gestärkt. Holen Sie fachlichen Rat ein und machen Sie Ihre rechtlichen Ansprüche geltend! Bei allen Fragen im Mietrecht und anderen Rechtsgebieten helfe ich Ihnen gerne weiter.

Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht – Marbod Hans

 

Rechtsanwalt Hans und ggf. weitere Kollegen aus der Kanzlei BAYH & FINGERLE Rechtsanwälte Partnerschaft beraten Sie zu diesen Rechtsgebieten:
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