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Für die Mehrheit der Arbeitnehmer ist es erstrebenswert, im Laufe ihrer Karriere zur Führungskraft aufzusteigen. Neben dem höheren Gehalt locken ein erhöhtes Maß an unternehmerischer Verantwortung, Status und betrieblicher Privilegien. Jedoch hat die Beförderung zur Führungskraft nicht nur Vorteile. Bei einer etwaigen Kündigung der Führungskraft durch den Arbeitgeber gibt es im Voraus Einiges zu beachten. Zwar stehen Führungskräfte – gleich welcher Kategorie – nicht völlig schutzlos dar, der Kündigungsschutz ist jedoch teilweise merklich eingeschränkt, sodass eine fachgerechte Vorbereitung und Unterstützung durch einen Anwalt, der auf die Vertretung von Führungskräften und Leitenden Angestellten spezialisiert ist, unerlässlich ist. Im Folgenden zunächst das Wichtigste zur Kündigung von Leitenden Angestellten.




