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Beamtenrecht - das Recht für Angestellte des Staates

Letzte Aktualisierung am 2015-09-18 / Lesedauer ca. 2 Minuten
Das Beamtenrecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts und bildet den Rahmen für dieses ganz besondere Dienstverhältnis. Entsprechend werden Streitigkeiten im Beamtenrecht auch vor einem Verwaltungsgericht verhandelt - mit den entsprechenden Konsequenzen.

Beamte dürfen nur einem Herren dienen

Auf der einen Seite wird die Tätigkeit eines Beamten als besonders (und manchmal beneidenswert) "sicher" angesehen. Auf der anderen Seite muss man sich klar machen, dass Beamte dafür auch ein Stück Freiheit opfern: Sie binden sich in ihrer Tätigkeit an einen einzigen Arbeitgeber - ein Leben lang. Richter, Lehrer, Soldaten, Finanzbeamte, Polizisten, Feuerwehrleute usw. können nicht einfach den Job wechseln, wenn er ihnen nicht mehr gefällt. Der freie Arbeitsmarkt bietet ihnen kaum oder nur wenig Alternativen. Im Gegensatz zu einem Arbeitsverhältnis am freien Markt, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Ausgestaltung eines individuellen Arbeitsvertrages frei festlegen können, ist der Beamte an feste gesetzliche Vorgaben gebunden. Sein Dienstherr bestimmt, wo es langgeht. Arbeitszeitverordnungen des Bundes und der Länder legen die Arbeitszeiten aller Beamten fest, Laufbahnverordnungen die Karriere - einseitig. Es gibt nichts zu verhandeln, im Gegensatz zum Individualarbeitsvertrag, bei dem Arbeitgeber / Arbeitnehmer /Tarifparteien die Karten immer wieder neu mischen können.

Streit mit dem Dienstherrn

Ähnliche Einschränkungen gelten für rechtliche Auseinandersetzungen zwischen dem Beamten und seinem Arbeitgeber. Die Zuständigkeit liegt bei Verwaltungsgerichten. Wer sich, aus welchem Grund auch immer, mit seinem Dienstherrn auseinandersetzen muss, ist zunächst einmal auf den langen und mühsamen Antrags- und Beschwerdeweg angewiesen, bevor er sich in einer gerichtliche Auseinandersetzung gegeben kann. Gründe dafür könnte ein Beamter zuhauf haben:
  • Beförderung: Die fehlerhafte Beurteilung durch den Dienstherrn, die einer Beförderung im Wege steht
  • Konkurrentenstreitigkeiten: Ein Kollege wird bevorzugt befördert, bei offensichtlich minderer Leistung und Qualifikation.
  • Versetzung: Ein Beamter wird an einen anderen Dienstort versetzt, obwohl eine interne Lösung möglich gewesen wäre.
  • Besoldung: Eine bessere Besoldung scheitert an der richtigen Eingruppierung in die entsprechende Erfahrungsstufe.
  • Mobbing - auch in Behörden ist dieses Problem anzutreffen.
Bevor es in diesen oder ähnlichen Fragen zu einem Verwaltungsgerichtsverfahren kommen kann, sind Anträge zu stellen, Widersprüche einzulegen, Fristen zu wahren usw. Hier ist die Unterstützung durch einen versierten Anwalt anzuraten.

Ein sicherer Beruf - doch nicht so sicher wie gedacht

So sicher und angenehm eine lebenslange "Jobgarantie" auch anmuten mag, der Status des Beamten gerät schnell in Gefahr. Bei Pflichtverletzungen stehen dem Staat als Dienstherrn diverse Disziplinarmaßnahmen zur Verfügung (z.B. Geldbußen, Kürzung der Dienstbezüge, Rückstufung/Beförderungsverbot). Die weitaus härteste Maßnahme ist die Entfernung aus dem Dienst. Mit ihr endet auch das Beamtenverhältnis - mit schwerwiegenden bzw. unübersehbaren Folgen auf alle erworbenen Ansprüche (z.B. Pensionen etc.) Bei allen rechtlichen Problemen im Beamtenrecht berät Sie ein ausgewiesener Experte, den Sie bei uns schnell und einfach finden - ganz in Ihrer Nähe.
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