Anwalt Beamtenrecht - Info

Das Beamtenrecht regelt das Arbeitsverhältnis zwischen den Beamten und dem Staat (Bund, Länder und Kommunen). Der Beginn dieses Arbeitsverhältnisses, sowie jede weitere Änderung daran, ist nur durch einen mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakt möglich.

Dies ist der größte Unterschied zum Arbeitsrecht in der privaten Wirtschaft, wo die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. den Tarifparteien in einem Individualarbeitsvertrag oder kollektivem Tarifvertrag ausgehandelt werden.

Das Beamtenrecht ist nicht einheitlich bundesweit geregelt. Die grundlegende Regelung im Grundgesetz in Art 33 GG, jedoch sind Bund und Länder berechtigt eigene Gesetze zu erlassen. Um wenigstens einen einheitlichen Rahmen festzulegen, hat der Bund ein Rahmengesetz (Art 75 Abs. 1 GG) erlassen, das durch zahlreiche Vorschriften auf Bundes- und Landesebene ergänzt wird.

Wichtige Regelungsbereiche im Beamtenrecht sind insbesondere die Ernennung zum Beamten, die Beförderung und der Aufstieg, die Versetzung, das Disziplinarrecht und die Entlassung.

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