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Copyright: Original ist geschützt - in Grenzen

Letzte Aktualisierung am 2016-05-30 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Copyright - die wichtigsten Fakten

Copyright bedeutet Urheberrecht - "Copyright" ist dabei der international gebräuchliche Begriff, der über alle Grenzen hinweg verstanden wird. Das Copyright schützt "Werke" - eine Bezeichnung ohne die man in diesem Zusammenhang nicht auskommt. Ein Werk ist eine schützenswerte, persönliche, geistige oder auch materielle Schöpfung aus der Wissenschaft, der Kunst, der Musik usw. Um schützenswert zu sein muss ein Werk eine besondere "Schöpfungshöhe" aufweisen - nur dann kann Urheberschutz / Copyright auch bestehen. In der Tat: Copyright "besteht"; es wird nicht etwa verliehen sondern entsteht mit der Schaffung eines Werkes. Man kann es nicht eintragen lassen (wie zum Beispiel den Patentschutz oder Markenrechte). Das Bestehen eines Copyrights ist daher nicht immer offensichtlich. Doch es gibt ein Zeichen dafür, das ©. Es soll auf einen bestehenden Urheberschutz aufmerksam machen bzw. ihn kennzeichnen. Ein Copyright besteht für ein Werk grundsätzlich bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Für unterschiedliche Werke gelten allerdings unterschiedliche Fristen.

Copyright - nicht im Ganzen übertragbar

Ein Copyright ist nach deutschem Recht nicht im Ganzen übertragbar. In Teilen kann es jedoch übertragen werden. Das bedeutet: Außer durch Vererben können Urheberrechte nicht vom Schöpfer eines Werkes an eine andere Person weitergegeben werden. Ein Werk kann aber, durch einen entsprechenden Vertrag ("Urheberlizenzvertrag") mit der Zustimmung seines Urhebers von Dritten genutzt werden. Beispiel: Ein Fotograf gestattet einem Unternehmen per Lizenzvertrag die Nutzung eines seiner Fotos für einen bestimmten Zweck. Im Vertrag zwischen Copyright-Inhaber und Nutzer (der grundsätzlich auch formfrei gestaltet werden kann) sind die Freiheiten und Grenzen der Nutzung festgelegt, ebenso das Entgelt, der Nutzungsumfang, die Nutzungsdauer. Ein Verstoß gegen die Buchstaben des Urheberlizenzvertrages kann bereits eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Die geschehen im Übrigen leicht, häufig und oft völlig unabsichtlich. Sie sind allerdings mit empfindlichen Strafen versehen.

Urheberschutz im Internet

Es sollte sich inzwischen herumgesprochen haben: Das Internet ist KEINE copyrightfreie Zone, im Gegenteil. Hier tummeln sich geschützte Werke geradezu, sind aber nicht immer auch als solche zu erkennen. Entsprechend häufig geschehen Verstöße, entsprechend häufig werden sie geahndet bzw. werden Strafen dafür verhängt. Dabei sind z.B. Lizenzen für die Nutzung bestimmter Werke meist recht günstig zu haben. Die Schwierigkeit besteht jedoch darin, dass der Copyright-Inhaber eines Werkes, das man gerne nutzen möchte, nicht oder nur unter Komplikationen zu ermitteln ist. Dann greift man auch schon mal gerne ohne Lizenz zu, mit Folgen. Bereits die Nutzung eines Produkt-Fotos bei einer Ebay-Aktion kann einen Copyright-Verstoß darstellen, ebenso seine Verwendung auf einer Vereins-Website völlig ohne kommerziellen Hintergrund. Hier ist also hohe Vorsicht geboten.

Copyright-Verstöße sind meistens teuer

Die Ahndung von Copyright-Verstößen kann schmerzhaft ausfallen. In der Regel wird der Rechteinhaber eine (strafbewehrte) Unterlassungserklärung fordern, um künftige Urheberrechtsverstöße zu verhindern, begleitet von einer hohen Schadenersatzforderung. Wie hoch die ausfällt, hängt von einer Reihe von Faktoren ab (Art der Bemessung, Wahlmöglichkeit des Berechnungsverfahrens durch den Geschädigten, entgangener Gewinn usw.). Im Internet kursieren schwindelerregend hohe Strafen für einfache Copyright-Verstöße. Worauf man sich später einigt, hängt vor allem vom Verhandlungsgeschick des Anwalts ab. Teuer kann es jedoch werden. In der Regel wird man sich bei einem Copyright-Verstoß außergerichtlich einigen. Zwar drohen geschickte Abmahn-Anwälte stets mit einem teuren Verfahren, aber dazu muss es nicht kommen. Wird die Angelegenheit doch vor Gericht ausgetragen, gehen auch noch die Verfahrens- und Anwaltskosten zu Lasten des Beklagten.

Ein Anwalt ist eine gute Idee ...

... denn zunächst wird der Anwalt, den Sie einschalten, in Ihrem Interesse klären, ob überhaupt ein Copyright-Verstoß vorliegt und ob nachweisbar ist, dass Sie ihn begangen haben. Das ist in vielen Fällen nicht zweifelsfrei möglich. Erst dann kann man sich über weitere Konsequenzen Gedanken machen. Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt, wenn Sie eines Copyright-Verstoßes bezichtigt werden. Er wird Sie in dieser Sache kompetent vertreten. Bei uns finden Sie einen Anwalt für Urheberrecht per Klick.
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