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Kindergeld im rechtlichen Überblick

Letzte Aktualisierung am 2017-03-20 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Kindergeld berührt mehrere Rechtsgebiete

Unter Juristen wird gerne darüber diskutiert, ob das Kindergeld zu den Sozialleistungen zu zählen sei oder nicht. Die Bezieher von Kindergeld dürfte das kaum stören. Sie freuen sich meist über diese familienpolitisch sinnvolle Transferleistung des Staates, die es etwas einfacher und attraktiver machen soll, Kinder zu haben und zu erziehen. Fakt ist, dass Regelungen zum Kindergeld mehrere Rechtsgebiete berühren, etwa das Sozialrecht, das Familienrecht und das Steuerrecht. Anlaufstelle und verantwortlich ist die zuständige Familienkasse, meist beheimatet bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Adressen der zuständigen Stellen sind im Internet zu finden.

Kindergeld gibt’s nur auf Antrag

Kindergeld muss immer schriftlich beantragt werden. Der Kindergeldantrag ist online zu haben; auch die Beantragung kann praktischerweise über das Internet erfolgen. Zwingend notwendig für die Beantragung ist eine Geburtsurkunde des Kindes. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Personen, die in Deutschland (unbeschränkt) steuerpflichtig sind. Für Personen, die ihren Wohnsitz nicht ständig in Deutschland haben, können abweichende Regelungen gelten. Anrecht auf Kindergeld haben nicht nur die leiblichen Eltern sondern auch die Adoptiv- oder Pflegeeltern eines Kindes. Haben Großeltern oder Stiefeltern ein Kind in ihren Haushalt aufgenommen, können auch sie für das Kind Kindergeld beantragen und erhalten. Ausgezahlt wird das Kindergeld an einen Elternteil - meist ist das die Mutter des Kindes. Bei einer Trennung der Eltern bzw. bei Alleinerziehenden erhält der Elternteil das Kindergeld, in dessen Haushalt das Kind (vorwiegend) lebt. Beim so genannten Wechselmodell (das Kind lebt im Haushalt beider Eltern zu annähernd gleichen Teilen) sollten sich Eltern darüber einig werden, wer von beiden das Kindergeld bezieht.

Wie lange wird Kindergeld gezahlt?

Kindergeld wird gezahlt ab der Geburt des Kindes; ab diesem Zeitpunkt kann es auch beantragt werden. Doch Stress brauchen sich frisch gebackene Eltern in dieser wichtigen Zeit nicht zu machen: Kindergeld kann rückwirkend bis zu 4 Jahre nach der Geburt beantragt werden. Man verpasst also nichts, wenn man sich damit zunächst Zeit lässt. Nach erfolgreichem Antrag wird es monatlich per Kontoüberweisung ausgezahlt, in der Regel bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Wenn das Kind sich über seinen 18. Geburtstag hinaus in Ausbildung befindet, zur Schule geht oder studiert, kann das Kindergeld weiter gezahlt werden bis zum 25. Geburtstag. Als ein weiterer Grund für eine Kindergeldleistung über den 18. Geburtstag hinaus zählen auch Wehrdienst, Freiwilligendienste (Freiwilliges Soziales Jahr usw.) oder Übergangszeiten. Die früher vorhandene Möglichkeit der Gewährung bis zum 27. Geburtstag gibt es nicht mehr. Bei einer Verlängerung der Kindergeldzahlung über das 18. Lebensjahr hinaus wegen einer Ausbildung oder eines Studiums schmälert ein eigenes Einkommen des Kindes den Anspruch auf Kindergeld nicht. Absolvieren Kinder nach Erreichen der Volljährigkeit jedoch eine weitere Ausbildung oder ein weiteres Studium und haben dabei eigene Einkünfte, gibt es Kindergeld nur noch unter bestimmten Voraussetzungen:
  • wenn die Einkünfte aus einem Ausbildungsverhältnis stammen, oder
  • wenn sie aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stammen bzw.
  • eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Std. nicht überschritten wird.

Kindergeld - Höhe und Einkommensgrenzen

Kindergeld ist nicht an eine Bedürftigkeit gebunden. Es wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. Die Höhe liegt derzeit bei 192,00 EUR für das erste und zweite Kind, 198,00 EUR für das dritte und 223,00 EUR für das vierte und jedes weitere Kind (Zahlen von 2017). Berufstätige Eltern, deren Einkommen nicht ausreicht, um (zwar den eigenen aber nicht) den Unterhalt ihrer Kinder ausreichend zu decken, können zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag erhalten. Er ist ebenfalls bei der Familienkasse zu beantragen. Besondere Ausnahmen bei der Gewährung von Kindergeld gelten auch für behinderte Kinder.

Kindergeld - Höhe und Einkommensgrenzen

Das Kindergeld wirft auch für den rechtskundigen viele Fragen auf. Die Schwierigkeiten können bereits mit der Beantragung beginnen. Sie reichen in steuerrechtliche Fragen und sozialrechtliche Fragestellungen hinein. Zusätzlich schwierig kann es dann werden, wenn Eltern sich getrennt haben. Kontaktieren Sie in allen Fragen zum Kindergeld am besten jetzt gleich unverbindlich einen Rechtsanwalt für Sozialrecht in Ihrer Nähe!
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