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Verkehrsunfall: Rechtsüberblick

Letzte Aktualisierung am 2016-09-13 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Verkehrsunfall – Strafrecht und Zivilrecht

Die meisten Verkehrsunfälle gehen glimpflich ab und es bleibt bei einem Blechschaden. Manchmal ist das Auto zwar total im Eimer, doch die Sicherheit moderner Kraftfahrzeuge ist hoch. Dass also jemand bei einem Verkehrsunfall verletzt oder gar getötet wird, ist daher eher selten. Passiert es dennoch, wird die Polizei /Staatsanwaltschaft in aller Regel ein Ermittlungsverfahren gegen den Unfallverursacher einleiten, denn bei Unfällen mit Personenschäden besteht zumindest der Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben wird oder nicht (Ermessensfrage). Im Falle der Anklageerhebung entscheidet dann ein Gericht über die Schuld des Angeklagten. Mit Verurteilung oder Freispruch ist der strafrechtlichen Seite eines Verkehrsunfalls Genüge getan. Es gibt aber auch noch die andere, die zivilrechtliche Seite. Im zivilrechtlichen Teil geht es nicht um eine Schuld und deren Bestrafung; es geht darum, dass der Schaden, den das Unfallopfer / der Unfallgeschädigte erlitten hat, angemessen ersetzt wird.

Wer zahlt bei einem Verkehrsunfall?

Fahrer bzw. Halter eines Kraftfahrzeuges haften in unbegrenzter Höhe, wenn sie einen Personenschaden verursacht haben. Ein Halter haftet z.B. aber auch dann, wenn er in fahrlässiger Weise dem Unfallverursacher (z.B. einem Betrunkenen, einem Kind), Zugang zu seinem Fahrzeug gewährt bzw. es nicht ordnungsgemäß gesichert hat („Verschuldenshaftung“). Grundsätzlich geht das Gesetz aber von der Gefährdungshaftung aus. Diese besteht sozusagen a priori allein durch die Tatsache, dass von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr eine besondere Gefahr ausgeht, dass sie also „gefährlich“ sind. Neben Halter oder Fahrer ist die Versicherung dran: Besteht eine Haftpflichtversicherung (wovon auszugehen ist, denn jedes Kraftfahrzeug in Deutschland muss entsprechend versichert sein) richten sich die Ansprüche auch gegen die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.

Materielle und immaterielle Schäden bei einem Verkehrsunfall

Die zivilrechtliche Seite bei Verkehrsunfällen betrifft nicht nur die Ansprüche des Geschädigten auf Reparatur ihres Fahrzeuges sondern auch die auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Insgesamt geht es für den Geschädigten um die Kompensation aller materiellen und immateriellen Schäden, die er erlitten hat:
  • Materielle Schäden: Bei dem betroffenen Fahrzeug sind das natürlich die Reparaturkosten bzw. der Wiederbeschaffungswert (auch die Wertminderung ist angemessen zu berücksichtigen). Alle begleitenden Kosten, die dem Geschädigten entstehen, können ebenfalls geltend gemacht werden: Gutachten, An- und Abmeldungskosten, Kosten für das Abschleppen, Nutzungsausfall usw. In vielen Fällen wird an weitere (aber sehr wohl entstandene) Schäden nicht gedacht: die zerrissene Hose, die vom Airbag eingedrückte Brille, die kaputte Armbanduhr: Alle diese Kosten sind schadenersatzfähig, wenn sie in Zusammenhang mit dem Unfall entstanden sind.
  • Immaterielle Schäden: Bei Personenschäden, die dem Fahrer oder den Beifahrern entstanden sind, haben der Schädiger bzw. seine Versicherung für die gesamten, aus dem Unfall resultierenden Gesundheitskosten (Heilbehandlung, Rehabilitation, Heil- und Hilfsmittel etc.) einzustehen. Auch hier fallen in der Folge von Unfällen (ohne gute Beratung durch einen Anwalt) leicht Kosten unter den Tisch, für die der Unfallgegner aufkommen müsste, an die aber keiner denkt: Einkommenseinbußen (durch Arbeitsunfähigkeit), Haushaltsführungsschäden (wenn die geschädigte Person ihren Haushalt aufgrund der Unfallfolgen ganz oder teilweise nicht mehr führen kann). Im Falle des Todes als Verkehrsunfallfolge entstehen weit gravierendere Schäden, wenn der Verunglückte z.B. allein für den Broterwerb gesorgt hat. Hier ist von einem auf den anderen Moment das Haushaltsbudget der Familie gefährdet, weil eine finanzielle Absicherung fehlt. Neben allen diesen vordergründigen Ansprüchen besteht weiterhin der Anspruch auf Schmerzensgeld, vom Gesetzgeber dafür gedacht, durch den Unfall erlittene Einbußen zu kompensieren. Natürlicherweise ist es nicht leicht, mit Geld einen Ausgleich für etwas zu schaffen, das nicht einmal mit Gold aufzuwiegen ist. Die Bemessung der Schmerzensgeldes, die sich an der so genannten Schmerzensgeldtabelle orientiert, wird oft als lächerlich niedrig empfunden (im Gegensatz zu anderen Ländern wie z.B. die USA).

Verkehrsunfall – kämpfen Sie Ihre Rechte nicht alleine durch!

Verkehrsunfälle können sofort oder auch noch mit Verzögerung traumatische Erfahrungen bei allen Beteiligten bewirken. Ein Unfall ist für manche ein heftiger Einschnitt ins Leben: Er ist oft mit extremen Belastungen verbunden. Bei drastischeren Unfallfolgen (z.B. bei einem Personenschaden) geht es um Existenzielles: um Arzt- und Krankenhauskosten, um Verdienstausfall, Unfallrenten, Schmerzensgeld. Haftpflicht- oder Unfallversicherer reißen sich nicht gerade darum, schnell und unbürokratisch für die Schäden aufzukommen, die Ihnen entstanden sind. Holen Sie sich in dieser schwierigen Situation unbedingt die Unterstützung eines Anwalts. Er weiß sofort, was zu tun ist und kümmert sich um alle Ihre Ansprüche. Einen echten Fachmann, einen Anwalt für Verkehrszivilrecht oder Verkehrsstrafrecht finden Sie gleich hier in Ihrer Nähe.
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